Impfschäden

1. Wie viele Menschen in Nordrhein-Westfalen haben, nach Kenntnis der Landesregierung, durch von der ständigen Impfkommission StIKo empfohlene Schutzimpfungen im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum eine gesundheitliche Schädigung erlitten, und um welche Art der gesundheitlichen Schädigung handelte es sich hierbei?
2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden in den jeweiligen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums jeweils in Nordrhein-Westfalen wegen eines Impfschadens gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt?
3. Auf welche Art und Weise wurden und werden diese Anträge geprüft, und welche Prüfungsmaßstäbe werden hierbei angesetzt?
4. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Entschädigung im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum abgelehnt?
5. Auf welche Summen beliefen sich jeweils die jährlichen Zahlungen für Entschädigungen für anerkannte Impfschäden in den einzelnen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2020
  • Frist
    19. März 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfschäden [#180533]
Datum
16. Februar 2020 11:28
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Menschen in Nordrhein-Westfalen haben, nach Kenntnis der Landesregierung, durch von der ständigen Impfkommission StIKo empfohlene Schutzimpfungen im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum eine gesundheitliche Schädigung erlitten, und um welche Art der gesundheitlichen Schädigung handelte es sich hierbei? 2. Wie viele Anträge auf Entschädigung wurden in den jeweiligen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums jeweils in Nordrhein-Westfalen wegen eines Impfschadens gestellt und bewilligt bzw. abgelehnt? 3. Auf welche Art und Weise wurden und werden diese Anträge geprüft, und welche Prüfungsmaßstäbe werden hierbei angesetzt? 4. Aus welchen Gründen wurden Anträge auf Entschädigung im letzten erfassten Zehnjahreszeitraum abgelehnt? 5. Auf welche Summen beliefen sich jeweils die jährlichen Zahlungen für Entschädigungen für anerkannte Impfschäden in den einzelnen Jahren des letzten erfassten Zehnjahreszeitraums?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180533
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Impfschäden [#180533]
Datum
19. Februar 2020 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1023 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Ich werde Ihr Anliegen nun prüfen und komme unaufgefordert darauf zurück. Mit freundlichen Grüßen,
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf meine E-Mail vom 19. Februar 2020 und kann Ihnen bezüglich Ihre…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Impfschäden [#180533]
Datum
25. Februar 2020 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1023 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf meine E-Mail vom 19. Februar 2020 und kann Ihnen bezüglich Ihrer Anfrage folgendes mitteilen: Mit der vollumfänglichen Beantwortung Ihrer Anfrage ist - auch nach Berücksichtigung der von Ihnen angeführten Billigkeitsgründe - ein erheblicher Aufwand verbunden. Hierfür plane ich entsprechend Ziffer 1.2 der Informationsgebührenverordnung zum IFG NRW Gebühren in Höhe von 500 € zu erheben. Insoweit ist zu beachten, dass gem. § 11 Abs. 1 IFG NRW für Amtshandlungen, die aufgrund des IFG vorgenommen werden, grundsätzlich Gebühren erhoben werden. Gebührenfrei kann Ihnen die Antwort zu den Fragen 2 und 3 zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 5 konkretisieren Sie bitte Ihre Anfrage und erläutern Sie bitte, welche Entschädigungszahlungen Sie konkret meinen. Ich bitte um eine kurzfristige Rückmeldung, ob Sie Ihre Anfrage aufrechterhalten wollen, und in welchem Umfang Sie eine Beantwortung wünschen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin doch sehr erstaunt, dass diese Anfrage einen erheblichen Aufwand bei Ihnen e…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Impfschäden [#180533]
Datum
25. Februar 2020 16:43
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin doch sehr erstaunt, dass diese Anfrage einen erheblichen Aufwand bei Ihnen erzeugt. Schließlich müssen diese Daten doch vorliegen... Sehen Sie doch bitte die Antwort zu der gleichen Anfrage ans Ministerium für Soziales und Integration von Baden-Württemberg. https://fragdenstaat.de/anfrage/impfschaden-in-baden-wurttemberg/ Wichtig sind mir Punkt 1+2+5, siehe auch die Antwort aus Baden-Württemberg. Zu Punkt 5: Wie Sie ebenfalls v.g. Anfrage/Antwort aus Baden-Württemberg entnehmen können, werden jährlich Entschädigungsleistungen für Impfschäden an die Opfer nachgewiesener Impfschäden ausgezahlt. Diese belaufen sich jährlich auf mehrere Millionen Euro je Bundesland (Baden-Württemberg 17,1 Millionen €, Rheinland-Pfalz ca 8 Millionen €, Schleswig Holstein 2,3 Millionen €). Für weitere Informationen fragen Sie bitte ggfls. bei Ihren Kollegen in den anderen Bundesländern an. Jedenfalls muss ich mit Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz um die kostenfreie Beantwortung der Punkte 1+2+5 bitten. Diese Daten müssen Ihnen vorliegen, schließlich wurde auch das neue Masernschutzgesetz damit umworben, dass die Masernimpfung ein günstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis hätte. Um das beurteilen zu können, müssen konkrete Daten vorliegen, die in den anderen Bundesländern schließlich auch vorliegen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180533
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen nun Folgendes mitteilen: Zu 1.: Die von Ihnen angef…
image001.jpg
1023 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen nun Folgendes mitteilen: Zu 1.: Die von Ihnen angefragten Daten werden von der Landesregierung nicht erhoben, folglich kann ich Ihnen hierzu keine Informationen übermitteln. Gegebenenfalls kann Ihnen das für diese Fragen zuständige Paul-Ehrlich-Institut (Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel -https://www.pei.de/DE/home/home-node.html) diesbezüglich weiterhelfen. Zu 2.: Ich habe die entsprechenden Daten bei den für die Durchführung des § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zuständigen Durchführungsbehörden abgefragt. Sie erhalten die Daten, sobald diese mir vorliegen. Zu 3.: Die Prüfung von Entschädigungsanträgen richtet sich nach den Maßstäben der §§ 60 und 61 IfSG in Verbindung mit den einschlägigen Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Zur Gewährung von Versorgungsleistungen muss – neben weiterer Voraussetzungen – insbesondere nachgewiesen sein, dass die zurückgebliebenen gesundheitlichen Schädigungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in einem ursächlichen Zusammenhang zu der erfolgten Schutzimpfung stehen. Der Umfang der möglichen Leistungen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere aber nach dem Grad der Schädigungsfolgen. Dieser richtet sich nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen und wird im Rahmen des Antragsverfahrens unter Berücksichtigung von medizinischen Unterlagen ermittelt. Zu 4.: Ein Antrag auf Entschädigungsleistungen ist abzulehnen, wenn die vorgenannten rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die individuellen im Einzelfall zu Grunde liegenden Ablehnungsgründe werden in Nordrhein-Westfalen nicht statistisch erfasst. Diese Daten können nur durch Einzelfallaktenauswertung erhoben werden. Da dies eine zusätzliche Aufgabe für die durchführungsverantwortlichen Behörden darstellt, die im Tagesgeschäft nicht erledigt werden kann, rechtfertigt dies die Erhebung von Gebühren. Bitte teilen Sie mir mit, falls Sie trotzdem eine Beantwortung inkl. Gebühren in Höhe von 500 Euro wünschen. Zu 5.: Die von Ihnen erbetenen Daten sind frei im Internet zugänglich und unterliegen deshalb nicht dem Zugangsanspruch des IFG. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht teile ich Ihnen diese nachstehend ausnahmsweise dennoch mit. Die finanziellen Entschädigungssummen richten sich wie oben bereits dargestellt nach den Umständen des Einzelfalls, eine generelle Aussage hierüber ist folglich nicht möglich. Insgesamt beliefen sich die jährlichen Ausgaben der Landesregierung für diese Leistungsart in den letzten Jahren auf: 2019 22,7 Mio. € 2018 21,8 Mio. € 2017 21,9 Mio. € 2016 21,5 Mio. € 2015 20,9 Mio. € 2014 20,8 Mio. € 2013 20,4 Mio. € 2012 20,7 Mio. € 2011 20,1 Mio. € 2010 20,0 Mio. € Über weiter zurückliegende Jahre können Sie sich auch frei zugänglich unter https://www.haushalt.fm.nrw.de/daten/html/hhr.html informieren. Mit freundlichen Grüßen,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zu der unten stehenden Mail übersende ich Ihnen die angeforderten Daten …
Nicht-öffentliche Anhänge:
Gesamt_IfSG_2009-2019.xlsx
11,4 KB
image001.jpg
1023 Bytes
image002.jpg
1,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zu der unten stehenden Mail übersende ich Ihnen die angeforderten Daten (siehe Anlage). Mit freundlichen Grüßen