Impfschäden bei Flüchtlingen

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

eine Übersicht der Impfschäden/Impfkomplikationen bei geflüchteten Menschen (Kinder und Erwachsene), die in Deutschland eine Injektion mit einem der von der STIKO empfohlenen Impfstoffe erhalten haben. Bitte differenzieren Sie die Darstellung nach Alter, Geschlecht, Art des Impfstoffs und Schwere des Impfschadens und stellen Sie die Entwicklung der letzten Jahre dar.

Da Flüchtlinge nach Ankunft in Deutschland häufig erstmalig geimpft oder nachgeimpft werden sowie sich in den Flüchtlingsunterkünften Viren der aktiv geimpften Personen leichter übertragen können (Bsp. Masernimpfung mit aktiven Virenbestandteilen), ist mit einer überdurchschnittlichen Anzahl von Impfschäden zu rechnen, soweit diese entsprechend der rechtlichen Vorschriften korrekt gemeldet werden.

Wichtig ist in der Darstellung somit auch eine Aussage der Gesundheitsämter und des Paul Ehrlich Instituts, ob die Meldung der Impfschäden durch die impfenden Ärzte gemäß Infektionsschutzgesetz zuverlässig erfolgt. Fehlende Impfschäden bei Flüchtlingen oder geringere Fallzahlen als in der Gesamtbevölkerung lassen den Verdacht zu, dass die Impfschadensmeldung nicht funktioniert. Sollten die Zahlen dafür sprechen, bitte ich auch um eine Darstellung der Maßnahmen, um die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich des Meldeverfahrens sicherzustellen.

Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Januar 2017
  • Frist
    14. Februar 2017
  • Ein:e Follower:in
Andreas Roll
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Übersicht d…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Andreas Roll
Betreff
Impfschäden bei Flüchtlingen [#19864]
Datum
11. Januar 2017 22:17
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht der Impfschäden/Impfkomplikationen bei geflüchteten Menschen (Kinder und Erwachsene), die in Deutschland eine Injektion mit einem der von der STIKO empfohlenen Impfstoffe erhalten haben. Bitte differenzieren Sie die Darstellung nach Alter, Geschlecht, Art des Impfstoffs und Schwere des Impfschadens und stellen Sie die Entwicklung der letzten Jahre dar. Da Flüchtlinge nach Ankunft in Deutschland häufig erstmalig geimpft oder nachgeimpft werden sowie sich in den Flüchtlingsunterkünften Viren der aktiv geimpften Personen leichter übertragen können (Bsp. Masernimpfung mit aktiven Virenbestandteilen), ist mit einer überdurchschnittlichen Anzahl von Impfschäden zu rechnen, soweit diese entsprechend der rechtlichen Vorschriften korrekt gemeldet werden. Wichtig ist in der Darstellung somit auch eine Aussage der Gesundheitsämter und des Paul Ehrlich Instituts, ob die Meldung der Impfschäden durch die impfenden Ärzte gemäß Infektionsschutzgesetz zuverlässig erfolgt. Fehlende Impfschäden bei Flüchtlingen oder geringere Fallzahlen als in der Gesamtbevölkerung lassen den Verdacht zu, dass die Impfschadensmeldung nicht funktioniert. Sollten die Zahlen dafür sprechen, bitte ich auch um eine Darstellung der Maßnahmen, um die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich des Meldeverfahrens sicherzustellen. Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andreas Roll <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Roll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrter Herr Roll, ich verweise Sie auf die Antwort unserer Kollegen vom Robert Koch-Institut unter https…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
Anfrage vom 11.01.: Impfschäden bei Flüchtlingen [#19864] Frag den Staat
Datum
3. Februar 2017 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,3 KB


Sehr geehrter Herr Roll, ich verweise Sie auf die Antwort unserer Kollegen vom Robert Koch-Institut unter https://fragdenstaat.de/anfrage/impf-sc… . Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) beurteilt nach Aktenlage den gemeldeten Verdacht einer Impfkomplikation im Hinblick auf die Nutzen-Risiko-Bewertung des Impfstoffs. Das PEI prüft somit, ob sich aus der Meldung über den Verdacht einer Nebenwirkung Signale im Hinblick auf Arzneimittelrisiken ergeben. Dabei werden die aktuellen wissenschaftlichen Veröffentlichungen und alle Verdachtsmeldungen einer Impfkomplikation berücksichtigt, die im PEI eingegangen sind, unabhängig von der Bewertung des Einzelfalls. Aus Gründen des Datenschutzes dokumentiert das PEI die Meldungen ohne Angaben personenbezogener Daten wie Namen oder Status. In der öffentlich zugänglich UAW-Datenbank (www.pei.de/db-uaw) haben Sie die Möglichkeit, eigene Recherchen und Auswertungen über die uns gemeldeten Verdachtsfälle von Impfkomplikationen durchzuführen. Auf den Meldebögen sehen Sie, welche Daten das Paul-Ehrlich-Institut abfragt. Siehe www.pei.de/meldeformulare-human<http… Die Beurteilung von Impfschäden liegt dagegen in der Zuständigkeit der Versorgungsämter. Eine Übersicht der anerkannten bzw. abgelehnten Anträge nach IfSG §60 (Impfschadensregulierung) wird von den jeweiligen Landesbehörden geführt. Mit freundlichen Grüßen