Impfschäden

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Ihre auf http://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit-vigilanz/pharmakovigilanz/uaw-datenbank/uaw-datenbank-node.html öffentlich angebotene Datenbank der Impfschäden weist nur überwiegend geringfügige Schäden auf.

Warum sind die schweren Impfschäden dort nicht aufgeführt?

In der Roten Liste, der Veröffentlichung aller bekannten und von den Herstellerfirmen anerkannten Arzneinebenwirkungen (Herausgeber: Bundesverband der pharmazeutischen Industrie), sind auch schwere und schwerste Nebenwirkungen erfasst und benannt, u.a. Schädigungen der Bauchspeicheldrüse und Diabetes Typ 1, Hirnhautentzündungen, Nervenerkrankungen wie das Guillan-Barre-Syndrom und viele andere.

Warum fehlen diese teilweise unheilbaren Schädigungen in Ihrer Datenbank? Werden dort Schädigungen mit erkennbarem zeitlichem Zusammenhang nur dann aufgeführt, wenn ein "wissenschaftlicher" Nachweis der ursächlichen Impffolge erfolgte, soweit dieser überhaupt möglich ist? Wie erfolgt die Erfassung bei einem rein zeitlichen Zusammenhang (z.B. plötzlicher Kindstod durch Atemlähmung am Tag nach einer Impfung)?

Welche Erkenntnisse hat das PEI über Fälle von plötzlichem Kindstod (sudden infant death SID), chronischem Asthma, Neurodermitis und Autismus in zeitlichem Zusammenhang mit Impfungen? Bitte legen Sie dazu Zahlenmaterial vor, soweit vorhanden. Ansonsten freue ich mich über die geplanten Maßnahmen des PEI, um solche Zusammenhänge in Zukunft weiter zu erforschen.

Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. März 2017
  • Frist
    4. April 2017
  • Ein:e Follower:in
Andreas Roll
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre auf http://…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
Andreas Roll
Betreff
Impfschäden [#20537]
Datum
1. März 2017 18:46
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre auf http://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit-vigilanz/pharmakovigilanz/uaw-datenbank/uaw-datenbank-node.html öffentlich angebotene Datenbank der Impfschäden weist nur überwiegend geringfügige Schäden auf. Warum sind die schweren Impfschäden dort nicht aufgeführt? In der Roten Liste, der Veröffentlichung aller bekannten und von den Herstellerfirmen anerkannten Arzneinebenwirkungen (Herausgeber: Bundesverband der pharmazeutischen Industrie), sind auch schwere und schwerste Nebenwirkungen erfasst und benannt, u.a. Schädigungen der Bauchspeicheldrüse und Diabetes Typ 1, Hirnhautentzündungen, Nervenerkrankungen wie das Guillan-Barre-Syndrom und viele andere. Warum fehlen diese teilweise unheilbaren Schädigungen in Ihrer Datenbank? Werden dort Schädigungen mit erkennbarem zeitlichem Zusammenhang nur dann aufgeführt, wenn ein "wissenschaftlicher" Nachweis der ursächlichen Impffolge erfolgte, soweit dieser überhaupt möglich ist? Wie erfolgt die Erfassung bei einem rein zeitlichen Zusammenhang (z.B. plötzlicher Kindstod durch Atemlähmung am Tag nach einer Impfung)? Welche Erkenntnisse hat das PEI über Fälle von plötzlichem Kindstod (sudden infant death SID), chronischem Asthma, Neurodermitis und Autismus in zeitlichem Zusammenhang mit Impfungen? Bitte legen Sie dazu Zahlenmaterial vor, soweit vorhanden. Ansonsten freue ich mich über die geplanten Maßnahmen des PEI, um solche Zusammenhänge in Zukunft weiter zu erforschen. Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andreas Roll <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andreas Roll << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Roll

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr geehrter Herr Roll, vielen Dank für Ihre Anfrage die mir die Möglichkeit gibt, einen Irrtum bezüglich der vo…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Impfschäden [#20537]
Datum
6. März 2017 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Roll, vielen Dank für Ihre Anfrage die mir die Möglichkeit gibt, einen Irrtum bezüglich der von Ihnen verlinkten öffentlichen Datenbank zu korrigieren. Es handelt sich bei dieser Datenbank NICHT um eine Übersicht von Impfschäden, sondern um eine Übersicht von Verdachtsfällen (!) auf Impfkomplikationen. In dieser Datenbank/Übersicht werden sämtliche (!) Verdachtsfallmeldungen aufgeführt, die das Paul-Ehrlich-Institut aus unterschiedlichen Quellen erreichen. Das gilt sowohl für Fälle mit schwerwiegenden Reaktionen wie auch mit nicht schwerwiegende Reaktionen. Das Paul-Ehrlich-Institut kann jedoch nur eintragen, was auch gemeldet wird. Zudem werden Eintragungen in diese Datenbank nicht selektiv aus den Meldungen heraus eingetragen. Ich darf bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass das Paul-Ehrlich-Institut keine Aufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Impfschadensanerkennung hat. Diese läuft ausschließlich über die Versorgungsämter der Bundesländer. In der Datenbank sind die Verdachtsfallmeldungen ohne jede Bewertung eingetragen, als Übersicht dessen, was dem Paul-Ehrlich-Institut gemeldet wird. Eine Bewertung der Verdachtsfallmeldungen veröffentlicht das Paul-Ehrlich-Institut seit einigen Jahren jeweils für das vorvergangene Jahr im "Bulletin zur Arzneimittelsicherheit" (www.pei.de/bulletin-sicherheit<http:…) . Die ausführliche Diskussion der Verdachtsfallmeldungen des Jahres 2014 finden Sie in der Ausgabe 2/2016. Zudem gibt es in der Tabelle "Anhänge" eine Liste, in der für jede Verdachtsfallmeldung, die das PEI zwischen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2014 erreicht hat, direkt die Bewertung eingetragen ist. Stellungnahmen des Paul-Ehrlich-Instituts zu Fragen wie MS durch Impfungen oder ob Impfungen Autismus verursachen finden Sie unter http://www.pei.de/DE/infos/fachkreise/i… Ebenso finden sich dort Links zu Publikationen im Bundesgesundheitsblatt, beispielsweise zur Sicherheit von Impfstoffen. Bezüglich der Frage ob es einen Zusammenhang zwischen Impfungen und dem plötzlichen Kindstod gibt, verweise ich auf die Veröffentlichungen des Robert Koch-Insituts zur TokenStudie (Token Studie über Todesfälle bei Kindern im 2. bis 24. Lebensmonat http://www.rki.de/DE/Content/Gesundheit…) Mit freundlichen Grüßen