Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage an das Postfach <
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Bei der von Ihnen übersandten Anfrage handelt es sich um eine allgemeine Bürgeranfrage. Das Postfach
<<E-Mail-Adresse>> ist ausschließlich für Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz (UIG) oder Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zuständig. Die entsprechenden Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind im Falle Ihres Antrags nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des UIG und des VIG sind nicht eröffnet. Das IFG ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf die Beantwortung einer oder mehrerer konkreter Fragestellungen richtet.
Das RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter
https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt...). Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, insbesondere zu COVID-19 sowie zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (
www.rki.de/covid-19<
http://www.rki.de/covid-19> und
www.rki.de/covid-19-impfen<
http://www.rki.de/covid-19-impfen> jeweils mit weiter führenden Verweisen). Zudem wird auf die Informationen auf der Webseite unter
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... verwiesen, dort heißt es u.a.:
„Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter ≥18 Jahren eine COVID-19-Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung. Dies gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon. (…) Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen mindestens 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten. Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mindestens 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.“
Die STIKO-Empfehlungen zur COVID-19-Impfung sind überdies hier öffentlich abrufbar:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/...
Grundsätzlich können Bürgeranfragen an das hierfür eingerichtete Postfach
<<E-Mail-Adresse>> gerichtet werden. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass hierauf aus den oben dargestellten Gründen ggf. nicht bzw. nur verzögert reagiert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen