Impfstatistik und Verfahren der Terminvergabe
Mit Pressemitteilung vom 23. März hat der Landkreis Herford darauf hingewiesen, dass im Impfzentrum des Landkreises in den vergangenen sechs Wochen insgesamt 15.764 Personen geimpft worden seien, davon rund 11.200 mit BionTech und 4.560 mit AstraZeneca.
Bitte stellen Sie alle zum Stichtag 23. März vorhandenen Unterlagen zur Verfügung, die diese Zahlen vertiefen und darüber hinaus darstellen, wie viele Impfdosen außerhalb des Impfzentrums, etwa in Altenheimen und Krankenhäusern verimpft wurden. Fügen Sie bitte alle Unterlagen bei, aus denen erkennbar ist, an wen diese Impfdosen im Einzelnen verteilt bzw. verimpft wurden. Aus den Daten sollte - selbstverständlich in anonymisierter Form - die Altersstruktur der Empfänger sowie deren jeweilige Einstufung, bei beruflich veranlassten Impfungen bitte unter Zuordnung zu einem Beruf oder einer Tätigkeit (z. B. Altenpflege, Intensivmedizin, Verwaltung), nach der zum Impfzeitpunkt jeweils geltenden Corona-Impfverordnung erkennbar sein. Daneben wäre es hilfreich wenn aus den Unterlagen etwaige Impfreste sowie deren nach vorstehend genannten Kriterien aufgegliederte Vergabe und, soweit die Vergabe z. B. an Hand von Wartelisten erfolgt ist, deren Zustandekommen unter Angabe der dabei herangezogenen Rechtsgrundlage, zu erkennen wäre. Anonymisierte Rohdaten zur eigenen Auswertung wären ausreichend, falls andere Unterlagen nicht oder in nicht ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen sollten.
Soweit die Anwendung der CoronaImpfVO im Landkreis durch in die anderen Pressemitteilungen angesprochenen Erlasse des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gebunden gewesen sein sollte, bitte ich, diese Erlasse sowie alle internen Vermerke zur Prüfung von deren Rechtmäßigkeit, auch im Hinblick auf auf mögliche zivil- und strafrechtliche Folgen für die Handelnden, beizufügen. Dazu ergänzend bitte ich, alle Informationen darüber beizufügen, welche Mitarbeiter des Landkreises bereits mit welchem Impfstoff geimpft wurden. Dies sollte bei Anonymisierung mit Besoldungs- oder Vergütungsgruppe (Band B, A13-A16, A9-A12, A5-A8 o. ä.), jedenfalls aber mit Tätigkeitsebene (Führungskraft/Ebene, Bearbeiter, Mitarbeiter) unterlegt werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. März 2021
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27. April 2021
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