Impfstatistik und Verfahren der Terminvergabe

Anfrage an: Kreis Herford

Mit Pressemitteilung vom 23. März hat der Landkreis Herford darauf hingewiesen, dass im Impfzentrum des Landkreises in den vergangenen sechs Wochen insgesamt 15.764 Personen geimpft worden seien, davon rund 11.200 mit BionTech und 4.560 mit AstraZeneca.

Bitte stellen Sie alle zum Stichtag 23. März vorhandenen Unterlagen zur Verfügung, die diese Zahlen vertiefen und darüber hinaus darstellen, wie viele Impfdosen außerhalb des Impfzentrums, etwa in Altenheimen und Krankenhäusern verimpft wurden. Fügen Sie bitte alle Unterlagen bei, aus denen erkennbar ist, an wen diese Impfdosen im Einzelnen verteilt bzw. verimpft wurden. Aus den Daten sollte - selbstverständlich in anonymisierter Form - die Altersstruktur der Empfänger sowie deren jeweilige Einstufung, bei beruflich veranlassten Impfungen bitte unter Zuordnung zu einem Beruf oder einer Tätigkeit (z. B. Altenpflege, Intensivmedizin, Verwaltung), nach der zum Impfzeitpunkt jeweils geltenden Corona-Impfverordnung erkennbar sein. Daneben wäre es hilfreich wenn aus den Unterlagen etwaige Impfreste sowie deren nach vorstehend genannten Kriterien aufgegliederte Vergabe und, soweit die Vergabe z. B. an Hand von Wartelisten erfolgt ist, deren Zustandekommen unter Angabe der dabei herangezogenen Rechtsgrundlage, zu erkennen wäre. Anonymisierte Rohdaten zur eigenen Auswertung wären ausreichend, falls andere Unterlagen nicht oder in nicht ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen sollten.

Soweit die Anwendung der CoronaImpfVO im Landkreis durch in die anderen Pressemitteilungen angesprochenen Erlasse des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gebunden gewesen sein sollte, bitte ich, diese Erlasse sowie alle internen Vermerke zur Prüfung von deren Rechtmäßigkeit, auch im Hinblick auf auf mögliche zivil- und strafrechtliche Folgen für die Handelnden, beizufügen. Dazu ergänzend bitte ich, alle Informationen darüber beizufügen, welche Mitarbeiter des Landkreises bereits mit welchem Impfstoff geimpft wurden. Dies sollte bei Anonymisierung mit Besoldungs- oder Vergütungsgruppe (Band B, A13-A16, A9-A12, A5-A8 o. ä.), jedenfalls aber mit Tätigkeitsebene (Führungskraft/Ebene, Bearbeiter, Mitarbeiter) unterlegt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kreis Herford Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfstatistik und Verfahren der Terminvergabe [#216496]
Datum
23. März 2021 23:36
An
Kreis Herford
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Pressemitteilung vom 23. März hat der Landkreis Herford darauf hingewiesen, dass im Impfzentrum des Landkreises in den vergangenen sechs Wochen insgesamt 15.764 Personen geimpft worden seien, davon rund 11.200 mit BionTech und 4.560 mit AstraZeneca. Bitte stellen Sie alle zum Stichtag 23. März vorhandenen Unterlagen zur Verfügung, die diese Zahlen vertiefen und darüber hinaus darstellen, wie viele Impfdosen außerhalb des Impfzentrums, etwa in Altenheimen und Krankenhäusern verimpft wurden. Fügen Sie bitte alle Unterlagen bei, aus denen erkennbar ist, an wen diese Impfdosen im Einzelnen verteilt bzw. verimpft wurden. Aus den Daten sollte - selbstverständlich in anonymisierter Form - die Altersstruktur der Empfänger sowie deren jeweilige Einstufung, bei beruflich veranlassten Impfungen bitte unter Zuordnung zu einem Beruf oder einer Tätigkeit (z. B. Altenpflege, Intensivmedizin, Verwaltung), nach der zum Impfzeitpunkt jeweils geltenden Corona-Impfverordnung erkennbar sein. Daneben wäre es hilfreich wenn aus den Unterlagen etwaige Impfreste sowie deren nach vorstehend genannten Kriterien aufgegliederte Vergabe und, soweit die Vergabe z. B. an Hand von Wartelisten erfolgt ist, deren Zustandekommen unter Angabe der dabei herangezogenen Rechtsgrundlage, zu erkennen wäre. Anonymisierte Rohdaten zur eigenen Auswertung wären ausreichend, falls andere Unterlagen nicht oder in nicht ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen sollten. Soweit die Anwendung der CoronaImpfVO im Landkreis durch in die anderen Pressemitteilungen angesprochenen Erlasse des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gebunden gewesen sein sollte, bitte ich, diese Erlasse sowie alle internen Vermerke zur Prüfung von deren Rechtmäßigkeit, auch im Hinblick auf auf mögliche zivil- und strafrechtliche Folgen für die Handelnden, beizufügen. Dazu ergänzend bitte ich, alle Informationen darüber beizufügen, welche Mitarbeiter des Landkreises bereits mit welchem Impfstoff geimpft wurden. Dies sollte bei Anonymisierung mit Besoldungs- oder Vergütungsgruppe (Band B, A13-A16, A9-A12, A5-A8 o. ä.), jedenfalls aber mit Tätigkeitsebene (Führungskraft/Ebene, Bearbeiter, Mitarbeiter) unterlegt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216496/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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