Impfstatus in Prioritätsgruppen

die vorhandenen Daten zu dem Impffortschritt für COVID-19 in den Prioritätsgruppen ab dem 01.04.2021.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juni 2021
  • Frist
    3. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die vorhandenen Daten zu d…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfstatus in Prioritätsgruppen [#221653]
Datum
1. Juni 2021 13:08
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die vorhandenen Daten zu dem Impffortschritt für COVID-19 in den Prioritätsgruppen ab dem 01.04.2021.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221653/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Impfstatus in Prioritätsgruppen [#221653]
Datum
7. Juni 2021 07:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage erteile ich folgende Auskunft: Zum Impfgeschehen werden…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Impfstatus in Prioritätsgruppen [#221653]
Datum
18. Juni 2021 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage erteile ich folgende Auskunft: Zum Impfgeschehen werden tagesaktuell umfassende Informationen unter https://impfdashboard.de/ frei zugänglich angeboten. Informationen zum digitalen Impfquotenmonitoring sind zudem fester Bestandteil der seit dem 20. März 2020 täglich veröffentlichen und frei zugänglichen Situationsberichte des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Darin wird ausgeführt, dass " (...) ab März auch niedergelassene Ärzte mit COVID-19- Impfungen beauftragt (wurden). Seit dem 6. April können alle Hausärzte gegen COVID-19 impfen. Damit konnte das Impfgeschehen deutlich beschleunigt werden. Die Datenbasis zur Bewertung des Impffortschritts beruht zur Zeit auf drei Datenquellen: dem vom RKI in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei bereitgestellten Erhebungssystem zum digitalen Impfquotenmonitoring (DIM) für die Impfzentren und mobilen Impfteams, den aggregierten Meldungen von Impfdaten je Bundesland per E-Mail aus den Ländern, die DIM nicht vollständig nutzen, sowie den aggregierten Daten der Hausärzte, die über die Kassenärztliche Bundesvereinigung täglich an das RKI gelangen. Da nun ein noch größerer Anteil der Daten in aggregierter Form vorliegt, können detailliertere regionale oder gruppenspezifische Auswertungen nicht mehr vorgenommen werden." Und weiter: "Da ein großer Teil der täglichen Impfungen nun in den Hausarztpraxen erfolgt und die Daten aus den Hausarztpraxen nur Angaben zum Impfstoff, zur Impfstoffdosis und lediglich eine Alterseinteilung >60 Jahre und 60+ Jahre enthalten, kann über das Impfgeschehen nur in diesen Aggregationsstufen berichtet werden. Der Impffortschritt nach Indikationsgruppen oder in einzelnen Altersgruppen ist damit nicht abbildbar und auch eine Darstellung von Impfquoten nach Landkreisen ist mit den verfügbaren Daten nicht möglich." Die Erhebung der Daten zur COVID-19-Impfung erfolgt in Impfzentren, Krankenhäusern und durch die Mobilen Impfteams. Seit kurzem sind Betriebsmediziner und Betriebsmedizinische Dienste hinzugekommen. Autorisiertes Personal aus den genannten Einrichtungen kann über die Webanwendung "Digitales Impfquotenmonitoring" die Daten eingeben und über eine gesicherte Internetverbindung täglich an die Bundesdruckerei übermitteln, wo im Auftrag des RKI die Daten zwischengespeichert und vom RKI täglich abgerufen werden. Es fließen außerdem die aggregierten Impfdaten der niedergelassenen Ärzte ein, die täglich an die KBV übermittelt werden und die aggregierten Daten der Privatärzte, die täglich an eine eigene Plattform übermittelt werden. Von beiden Portalen werden die Daten ebenfalls täglich vom RKI abgerufen. Tabelle und Abbildungen werden werktäglich bis mittags aktualisiert und geben in der Regel jeweils den Datenstand bis 8:00 Uhr des Tages der Publikation wieder. Die publizierten Daten können aufgrund des Übermittlungsverzugs auch Nachmeldungen und Korrekturen aus den Vortagen enthalten (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Mit freundlichen Grüßen,