Impfstoff Spikevax von Moderna

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie folgende Fragen:
Wann wird der Impfstoff „Spikevax“ von Moderna in den Praxen der Haus- bzw. Fachärzte verfügbar sein? Falls dies nicht bekannt ist: Wird der genannte Impfstoff überhaupt jemals in Haus- bzw. Facharztpraxen verfügbar sein? Unabhängig von den vorherigen Fragen: Ist sichergestellt, dass Auffrischungsimpfungen mit „Spikevax“ von Moderna auch dann stattfinden können, wenn alle Impfzentren geschlossen sind? Falls ja: Wo werden die Auffrischungsimpfungen mit dem genannten Impfstoff stattfinden, wenn die Impfzentren geschlossen sind?
Ich bitte ausdrücklich darum, dass auf jede einzelne Frage ausführlich eingegangen wird.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2021
  • Frist
    29. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte beantworten Sie folgende Fragen: Wann wird der Impfstoff…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfstoff Spikevax von Moderna [#227464]
Datum
27. August 2021 20:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte beantworten Sie folgende Fragen: Wann wird der Impfstoff „Spikevax“ von Moderna in den Praxen der Haus- bzw. Fachärzte verfügbar sein? Falls dies nicht bekannt ist: Wird der genannte Impfstoff überhaupt jemals in Haus- bzw. Facharztpraxen verfügbar sein? Unabhängig von den vorherigen Fragen: Ist sichergestellt, dass Auffrischungsimpfungen mit „Spikevax“ von Moderna auch dann stattfinden können, wenn alle Impfzentren geschlossen sind? Falls ja: Wo werden die Auffrischungsimpfungen mit dem genannten Impfstoff stattfinden, wenn die Impfzentren geschlossen sind? Ich bitte ausdrücklich darum, dass auf jede einzelne Frage ausführlich eingegangen wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227464/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Re…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht: Impfstoff Spikevax von Moderna [#227464]
Datum
30. August 2021 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Dass das Informationsfreiheitsgesetz von meiner Anfr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abgabenachricht: Impfstoff Spikevax von Moderna [#227464]
Datum
30. August 2021 11:17
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Dass das Informationsfreiheitsgesetz von meiner Anfrage angeblich nicht betroffen ist, sehe ich jedoch anders. Es ist davon auszugehen, dass dem BMG sehr wohl Unterlagen vorliegen, welche direkt zur Beantwortung meiner Fragen genutzt werden können, da sich die Fragen thematisch auf die Auslieferung und Verabreichung eines Impfstoffs im Rahmen der aktuellen COVID-19-Impfkampagne beziehen, welche in den Zuständigkeitsbereich des BMG fällt. Deswegen bitte ich noch einmal nachdrücklich um die Beantwortung der Fragen durch das BMG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227464/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich komme auf Ihre E-Mail vom 30.08.2021 zurück. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IF…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 30.08.2021: Impfstoff Spikevax von Moderna [#227464]
Datum
31. August 2021 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich komme auf Ihre E-Mail vom 30.08.2021 zurück. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jedermann einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden. Der Anspruch richtet sich auf Auskunft von amtlichen Informationen, Übersendung von Unterlagen oder Akteneinsicht. Insoweit ist ein konkreter Aktenbezug zu fordern. Wird nach Fakten gefragt, die sich zumindest den Akten entnehmen lassen könnten, liegt ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vor. Werden Erklärungen oder Erläuterungen erbeten, ist das Informationsfreiheitsgesetz nicht einschlägig. Sie haben zunächst danach gefragt, wann der Impfstoff „Spikevax“ von Moderna in den Praxen der Haus- bzw. Fachärzte verfügbar sein werde. Falls dies nicht bekannt sei, haben Sie danach gefragt, ob der genannte Impfstoff überhaupt jemals in Haus- bzw. Facharztpraxen verfügbar sein werde. Unabhängig von diesen beiden Fragen baten sie um Beantwortung, ob sichergestellt sei, dass Auffrischungsimpfungen mit „Spikevax“ von Moderna auch dann stattfinden könnten, wenn alle Impfzentren geschlossen sind. Falls dies der Fall wäre, fragten Sie danach, wo die Auffrischungsimpfungen mit dem genannten Impfstoff stattfinden würden, wenn die Impfzentren geschlossen seien. Für eine Beantwortung sind grundsätzlich Erklärungen und Erläuterungen notwendig, so dass sich dies als eine Bürgeranfrage darstellte, welche auch durch die entsprechende Abteilung im BMG beantwortet wird. Daher wurde Ihre Anfrage zunächst an die zuständige Stelle im BMG weitergeleitet. Mit E-Mail vom 30.08.2021 haben Sie Ihren Antrag weiter konkretisiert, indem Sie sich auf Unterlagen beziehen, welche sich auf die Auslieferung und Verabreichung des Impfstoffes beziehen. Aufgrund dieser Konkretisierung können wir Ihren Antrag doch als IFG-Antrag einstufen, sodass wir nun die zuständige Stelle im BMG um Stellungnahme gebeten haben. Sobald uns diese vorliegt, werden Sie weitere Mitteilung von uns erhalten. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-KrisePandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gebe ich Ihnen folgende Auskunft: d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag: Impfstoff Spikevax von Moderna [#227464]
Datum
15. September 2021 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gebe ich Ihnen folgende Auskunft: der Impfstoff Spikevax® des pharmazeutischen Unternehmers Moderna wird ab Kalenderwoche 40 den niedergelassenen Vertrags- und Privatärztinnen und –ärzten sowie den anderen Leistungserbringern gemäß § 3 Absatz 1 der Coronavirus-Impfverordnung über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel zur Verfügung gestellt. Es wird ausreichend Moderna-Impfstoff für Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen vorhanden sein. Im Anschluss an die geplante Schließung der meisten Impfzentren Ende September 2021 wird somit ein nahtloser Übergang in der Versorgung mit Spikevax® sichergestellt. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen