Impfstoff von Comirnaty und Biontech
Ihre Informationen, welche Sie sicherlich mittlerweile als aufmerksame Behörde, die die Herstellung der Arzneimittel Comirnaty von Biontech/Pfizer und Covid-19-Vaccine Moderna von Moderna vom Großhandel und den Thüringer Apotheken gestattet, überprüft haben über:
1. Die im Widerspruchsbescheid 14-2507-248 von Ihnen angesprochenen Stoffe die in materieller Hinsicht nicht den Anforderungen des Europäischen Arzneibuchs beim Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer,
2. Die im Widerspruchsbescheid 14-2507-248 von Ihnen angesprochenen Stoffe die in materieller Hinsicht nicht den Anforderungen des Europäischen Arzneibuchs beim Impfstoff Covid-19-Vaccine Moderna von Moderna und
3. die Vereinbarkeit Ihrer neusten Allgemeinverfügung "Allgemeinverfügung über die Gestattung gemäß 5 4 Abs. 3 Medizinischer Bedarf VersorgungssicherstelIungsverordnung (MedBVSV) zur Versorgung der Bevölkerung in Thüringen mit den Arzneimitteln Comirnaty® Impfstoff (BioNTech)‚ Vaxzevria® (COVID-19 Vaccine AstraZeneca) und COVID-19 Vaccine Janssen (Janssen-Cilag)" vom 03.06.2021 mit §§ 55 Abs. 8, 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 c Arzneimittelgesetz (AMG) i.V.m. §§ 95, 96, 97 AMG.
Punkt 3. ist zugleich mein ein Antrag zur Feststellung der Nichtigkeit Ihres Verwaltungsakts nach allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Als Widerspruchsführer habe ich berechtigtes Interesse an der Feststellung.
Anfrage abgelehnt
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Datum22. Juni 2021
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24. Juli 2021
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