Impfstoffbestellungen 2022

Wann und unter welchen Annahmen wurden für das Jahr 2022 Covid-Impfstoffe in welcher Menge bestellt? Mit welcher Anzahl der Dosen pro Person wird für das Jahr 2022 kalkuliert? Wieviel Personen ab 5 Jahren können theoretisch insgesamt geimpft werden?

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann und unter we…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfstoffbestellungen 2022 [#232294]
Datum
3. November 2021 19:20
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann und unter welchen Annahmen wurden für das Jahr 2022 Covid-Impfstoffe in welcher Menge bestellt? Mit welcher Anzahl der Dosen pro Person wird für das Jahr 2022 kalkuliert? Wieviel Personen ab 5 Jahren können theoretisch insgesamt geimpft werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232294/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Impfstoffbestellungen 2022 [#232294]
Datum
4. November 2021 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Impfstoffbestellungen 2022 [#232294]
Datum
3. Dezember 2021 07:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> den ersten Teil habe ich nun versucht selbst herauszufinden. Auf der BMG-Website is…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Impfstoffbestellungen 2022 [#232294]
Datum
3. Dezember 2021 21:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> den ersten Teil habe ich nun versucht selbst herauszufinden. Auf der BMG-Website ist zum Thema mit dem Suchbegriff "Impfstoffbestellung 2022" o.ä. nichts zu finden. Auf der ZDF Heute Seite findet man einen Eintrag: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-spahn-impfstoffe-2022-100.html Damit ist die erste Teilfrage beantwortet, schließe im "Tausch" eine weitere an: Wie wurden die 204 Mio. Bedarf berechnet? Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232294/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfstoffbestellungen 2022“ vom 03.11.2021 (#2…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht, Impfstoffbestellungen 2022 [#232294]
Datum
21. Dezember 2021 10:29
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfstoffbestellungen 2022“ vom 03.11.2021 (#232294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Nach meiner Berechnung mit 58,5 Mio. derzeit vollständig geimpften und ca. 20 Mio. nicht Geimpften (Bevölkerung 83 Mio. abzüglich ca. 4 Mio. Kinder unter 5 und 58,5 Mio.) könnten nun die noch nicht Geimpften mit den 204 Mio. Dosen viermal und die vollständig Geimpften zwei weitere Male Geimpft werden. Die Vorbestellung dieser Menge an Impfstoff lässt ja nur den Schluss zu, dass Ex-Bundesgesundheitsminister Spahn schon im Juli 2021 wusste, dass der Impfung künftig im 3-Monats-Intervall erfolgen soll. Falls Sie keine andere Erklärung dafür haben, gehe ich davon aus, dass das zutrifft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232294/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihren u.a. Antrag und Ihrer ergänzende Frage vom 03. Dezember 2021 teile ich Ihnen folg…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Impfstoffbestellungen 2022 [#232294]
Datum
18. Februar 2022 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,8 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihren u.a. Antrag und Ihrer ergänzende Frage vom 03. Dezember 2021 teile ich Ihnen folgendes mit: Für das Jahr 2022 wurden nach derzeitigem Stand folgende Mengen an COVID-19-Impfstoffen der verschiedenen Hersteller bestellt: * BioNTech/Pfizer: ca. 158 Mio. Dosen * Moderna: ca. 44 Mio. Dosen * Johnson & Johnson: ca. 18 Mio. Dosen * Novavax: ca. 34 Mio. Dosen * Sanofi/GSK: ca. 20 Mio. Dosen * Valneva: ca. 11 Mio. Dosen Der Bedarf an COVID-19-Impfstoffen wird durch die Bundesregierung laufend überprüft. Ziel der Impfstoffbeschaffung ist es, zu jeder Zeit die ausreichende Versorgung der Bevölkerung in Deutschland sicherzustellen. Zur Minimierung von Entwicklungs- und Produktionsrisiken wird auf ein breites Portfolio mit verschiedenen Herstellern und Technologien gesetzt. Erste Verträge mit den Impfstoffherstellern wurden jeweils bereits vor Zulassung der betreffenden Impfstoffe geschlossen. Die Abnahmeverpflichtung greift lediglich für den Fall der Zulassung der jeweiligen Impfstoffe, im Fall erfolgreicher Entwicklung und Herstellung aller Impfstoffe ist damit nicht ausgeschlossen, dass sich gewisse Überschüsse ergeben, die insbesondere mittels Spenden abgebaut werden können. Die Bestellungen für das Jahr 2022 berücksichtigen u.a. die Notwendigkeit einer Auffrischimpfung für bereits grundimmunisierte Personen sowie eine etwaige vierte Impfung insbesondere für den Fall, dass angepasste Impfstoffe z.B. gegen die Omikron-Variante verfügbar werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung möchte der Deutsche Bundestag über eine sog. "allgemeine Impfpflicht" gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 anhand von (fraktionsübergreifenden) Gruppenanträgen aus der Mitte des Parlaments beraten und entscheiden. Die Bestellmengen für COVID-19-Impfstoffe sollen auch sicherstellen, dass im Fall der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht allen bislang noch nicht grundimmunisierten Personen unmittelbar ein Impfangebot mit Impfstoffen verschiedener Hersteller und Technologien gemacht werden könnte. Die jeweils theoretisch mit einem Impfstoff zu impfende Personengruppe ergibt sich u.a. aus der Zulassung, wobei auch die jeweils aktuelle Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu berücksichtigen ist. Mit freundlichen Grüßen