Impfstoffe

Anfrage an: GKV-Spitzenverband

1. Ihre Informationen, ob Ihnen eine Anzeige nach §63f Arzneimittelgesetz von Biontech/Pfizer zum Arzneimittel Comirnaty vorliegt.
2. Falls Ihnen eine Anzeige nach §63f AMG vorliegt, Ihre Informationen zu der Anzeige, also Ort, Zeit, Ziel und Protokoll der Prüfung, die Ärzte und deren Arztnummer ist nicht von Interesse.
3. Ihre Informationen, ob Ihnen eine Anzeige nach §67 Arzneimittelgesetz von Biontech/Pfizer zum Arzneimittel Comirnaty vorliegt.
4. Falls Ihnen eine Anzeige nach §67 AMG vorliegt, Ihre Informationen zu der Anzeige, also Ort, Zeit, Ziel und Beobachtungsplan der Anwendungsbeobachtung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2021
  • Frist
    10. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ihre Informationen, ob …
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfstoffe [#222800]
Datum
8. Juni 2021 17:30
An
GKV-Spitzenverband
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ihre Informationen, ob Ihnen eine Anzeige nach §63f Arzneimittelgesetz von Biontech/Pfizer zum Arzneimittel Comirnaty vorliegt. 2. Falls Ihnen eine Anzeige nach §63f AMG vorliegt, Ihre Informationen zu der Anzeige, also Ort, Zeit, Ziel und Protokoll der Prüfung, die Ärzte und deren Arztnummer ist nicht von Interesse. 3. Ihre Informationen, ob Ihnen eine Anzeige nach §67 Arzneimittelgesetz von Biontech/Pfizer zum Arzneimittel Comirnaty vorliegt. 4. Falls Ihnen eine Anzeige nach §67 AMG vorliegt, Ihre Informationen zu der Anzeige, also Ort, Zeit, Ziel und Beobachtungsplan der Anwendungsbeobachtung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222800/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
GKV-Spitzenverband
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer Anfrage vom 08.06.2021. Mit freundlichen Grü…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
AW: Impfstoffe [#222800]
Datum
9. Juni 2021 15:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer Anfrage vom 08.06.2021. Mit freundlichen Grüßen
GKV-Spitzenverband
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 08.06.2021, in der Sie um Auskunft bitten, ob dem GK…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
AW: Impfstoffe [#222800]
Datum
18. Juni 2021 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 08.06.2021, in der Sie um Auskunft bitten, ob dem GKV-Spitzenverband eine Anzeige nach § 67 Abs. 6 bzw. § 63f Abs. 4 Arzneimittelgesetz (AMG) von Biontech/Pfizer zum Arzneimittel Comirnaty vorliegt. Grundsätzlich besteht eine Anzeigepflicht für Untersuchungen nach § 67 Abs. 6 AMG und für nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen nach § 63f Abs. 4 AMG. Diese sind der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 77 AMG, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. unverzüglich anzuzeigen. Eine Ausnahme hiervon besteht nach § 4 Absatz 7a der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung vom 25. Mai 2020 (BAnz AT 26.05.2020 V1). Danach gelten § 67 Absatz 6 Satz 1, 2, 4 bis 6 und 13 des Arzneimittelgesetzes nicht für nichtinterventionelle Prüfungen von Arzneimitteln, die zur Vorbeugung oder Behandlung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zugelassen sind; solche Prüfungen sind bei der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 77 des Arzneimittelgesetzes anzuzeigen. § 63f Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes gilt ebenfalls nicht für nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen von Arzneimitteln, die zur Vorbeugung oder Behandlung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zugelassen sind. Eine umfassende Übersicht über alle derzeit gemeldeten Untersuchungen nach § 67 Abs. 6 AMG zum Arzneimittel Comirnaty, finden Sie öffentlich zugänglich in der Datenbank des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) unter Eingabe des Suchbegriffes "Comirnaty" unter https://www.pei.de/DE/regulation/klin... . Zu den jeweiligen Studien finden Sie dort auch die gewünschten Informationen zu Ort, Zeit und Ziel sowie die entsprechenden Beobachtungspläne. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen zu Ihrer Anfrage weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle und sehr informative Antwort, das hat mir sehr weiter…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Impfstoffe [#222800]
Datum
20. Juni 2021 00:10
An
GKV-Spitzenverband
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle und sehr informative Antwort, das hat mir sehr weitergeholfen. Nur leider sind Sie meiner Anfrage mit Ihrer Antwort nur ausgewichen, dass Ausnahmen geschaffen worden sind, ändert nichts daran, ob Ihnen trotzdem die Informationen nach § 67 Abs 6 Satz 1, 2, 4 bis 6 und 13 vorliegen. Daher frage ich Sie erneut, ob Ihnen Informationen zu den Vorgängen, welche auch in §63f AMG und §67 AMG beschrieben werden, vorliegen und nach dem Inhalt dieser Informationen? Auch interessant ist, dass in der Datenbank beim PEI unter dem Eintrag Comirnaty nicht einmal Biontech oder Pfizer unter den Auftraggebern zu finden ist - nur mal so zum Nachdenken. Mich wundert das aber in keiner Weise, die Herschafften von Biontech/Pfizer stellen nun mal Arzneimittel - Comirnaty - entgegen § 55 Abs. 8 AMG her und bringen einen Impfstoff in Verkehr der nicht die nach § 8 Abs 1 Satz 1 und 2 c nötige Qualität aufweist und so die Versicherten Ihrer Verbandsgemeinschaft vermeidbar gefährdet. Was dem Ganzen jetzt noch die Krone aufsetzt ist, dass Ihre Versicherten indirekt und Ihre Verbandsgemeinschaft direkt für vermeidbare Schäden, Nebenwirkungen und Ausfälle aufgrund des Qualitätsmangels auch noch zahlen dürfen - aber schauen Sie selbst nach, Nachweise (Anhang ab Seite 3) anbei - merken Sie was? Ich freue mich auf Antwort! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - kopie-lk-fulda-hilfedocx-kopie.pdf Anfragenr: 222800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222800/
GKV-Spitzenverband
Sehr Antragsteller/in dem GKV-Spitzenverband liegen die folgenden Meldungen nach § 67 Abs. 6 bzw. § 63f Abs. 4 Ar…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
AW: Impfstoffe [#222800]
Datum
6. Juli 2021 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in dem GKV-Spitzenverband liegen die folgenden Meldungen nach § 67 Abs. 6 bzw. § 63f Abs. 4 Arzneimittelgesetz (AMG) vor: Studie 1 Titel: Prospektive Studie zur Sicherheit von COVID-19 Impfstoff(en) mittels Smartphone App Ort: Deutschland Zeit: 1. Quartal 2021 (mind. 30 Monate) Ziel: Ziel ist die kontinuierliche, zeitnahe Evaluierung der Sicherheit von COVID-19 Impfstoffen nach der Zulassung und dem Einsatz in Deutschland. Beobachtungsplan: siehe Anlage 1 Studie 2 Titel: Beobachtungsstudie SARS-CoV-2-Impfungen und Multiple Sklerose Ort: Deutschland Zeit: 03.05.21- 05.05.23 Ziel: Erfassung der Häufigkeit unmittelbarer Impfreaktionen und Untersuchung des Zusammenhangs zu den erfassten Basisdaten von MS-Erkrankten Beobachtungsplan: siehe Anlage 2 Studie 3 Titel: Immunantwort auf eine COVID-19-Impfung bei hämato-onkologischen Patient*Innen Ort: Deutschland Zeit: 17.03.2020-30.09.2022 Ziel: 1. Die Immunantwort auf eine Covid-19 Schutzimpfung bei Patient*innen mit hämato-onkologischen Erkrankungen im Vergleich zu einer Vergleichsgruppe von Personen ohne hämato-onkologischen Erkrankungen (Probanden). 2. Verträglichkeit der Covid-19 Schutzimpfung bei Patient*innen mit hämato-onkologischen Erkrankungen und der Kontrollgruppe. Beobachtungsplan: siehe Anlage 3 Die zu den Studien zugehörigen Beobachtungspläne erhalten Sie als Anlage. Da die uns vorliegenden Beobachtungspläne personenbezogene Daten enthalten, übersenden wir Ihnen als Anlage die bereits geschwärzten Beobachtungspläne, die auf der Internetseite des Paul-Ehrlich Instituts veröffentlicht wurden. Wir bestätigen Ihnen abschließend, dass die im Internet veröffentlichten Beobachtungspläne mit den uns vorliegenden identisch bzw. in einem Fall sogar noch umfangreicher sind. Darüberhinausgehende Informationen liegen dem GKV-Spitzenverband nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
GKV-Spitzenverband
Kein Nachrichtentext
Von
GKV-Spitzenverband
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Betreff
Datum
6. Juli 2021 14:13
Status
918,7 KB
4,5 MB
7,6 MB

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<< Anfragesteller:in >>
AW: [#222800] Liebe Antragsteller/in vielen Dank und alles Gute für die Zukunft! ... Herzliche Grüße Antragstell…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#222800]
Datum
9. Juli 2021 20:32
An
GKV-Spitzenverband
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Antragsteller/in vielen Dank und alles Gute für die Zukunft! ... Herzliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222800/

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