Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen

im Blitz am Sonntag vom 14. Februar 2021 schalteten Sie eine Anzeige unter #ÄRMELHOCH zum Thema Impfen und Corona - "Das Update zur Corona-Schutzimpfung.
Dort beschreiben Sie unter Punkt 3 als "Typische Impfreaktionen" lediglich Kurzzeitnebenwirkungen des Impfens mit mRNA-Impfstoffen.
Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu, die Sie zu dem Ergebnis kommen lassen, dass die Impfstoffe sicher seien, nur Kurzzeitnebenwirkungen, jedoch keine Langzeitnebenwirkungen haben.
Welche Sicherheiten liegen Ihnen vor, dass diese Impfungen keine überschießenden Immunreaktionen hervorrufen. Bitte senden Sie mir auch diese zu.
Sie schreiben ebenso: "Diese Beschwerden nach einer Impfung sind keine schweren Nebenwirkungen, sondern eine Zeichen dafür, dass das Immunsystem anfängt zu arbeiten. Sie sind also ein Teil der Wirkung, die schließlich zum Schutz vor gefürchteten Krankheiten führt, und sie sind meist nach 24 Stunden verschwunden."
Wie bringen Sie diese Aussagen damit in Einklang, dass vermehrt auch gesunde und junge Menschen, die mit den mRNA-Impfstoffen geimpft worden sind, länger als 24 Stunden symptombedingt ausfallen?
Wieso werden Menschen nach Corona-Impfungen positiv getestet und haben plötzlich nach der Impfung anhaltende Symptome?
Wieso sterben im Zusammenhang mit dieser Impfung verhältnismäßig viele alte Menschen - wie konkret und flächendeckend untersuchen sie all diese Zusammenhänge?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Februar 2021
  • Frist
    18. März 2021
  • 5 Follower:innen
Doris Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Blitz am Sonn…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799]
Datum
16. Februar 2021 12:29
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Blitz am Sonntag vom 14. Februar 2021 schalteten Sie eine Anzeige unter #ÄRMELHOCH zum Thema Impfen und Corona - "Das Update zur Corona-Schutzimpfung. Dort beschreiben Sie unter Punkt 3 als "Typische Impfreaktionen" lediglich Kurzzeitnebenwirkungen des Impfens mit mRNA-Impfstoffen. Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu, die Sie zu dem Ergebnis kommen lassen, dass die Impfstoffe sicher seien, nur Kurzzeitnebenwirkungen, jedoch keine Langzeitnebenwirkungen haben. Welche Sicherheiten liegen Ihnen vor, dass diese Impfungen keine überschießenden Immunreaktionen hervorrufen. Bitte senden Sie mir auch diese zu. Sie schreiben ebenso: "Diese Beschwerden nach einer Impfung sind keine schweren Nebenwirkungen, sondern eine Zeichen dafür, dass das Immunsystem anfängt zu arbeiten. Sie sind also ein Teil der Wirkung, die schließlich zum Schutz vor gefürchteten Krankheiten führt, und sie sind meist nach 24 Stunden verschwunden." Wie bringen Sie diese Aussagen damit in Einklang, dass vermehrt auch gesunde und junge Menschen, die mit den mRNA-Impfstoffen geimpft worden sind, länger als 24 Stunden symptombedingt ausfallen? Wieso werden Menschen nach Corona-Impfungen positiv getestet und haben plötzlich nach der Impfung anhaltende Symptome? Wieso sterben im Zusammenhang mit dieser Impfung verhältnismäßig viele alte Menschen - wie konkret und flächendeckend untersuchen sie all diese Zusammenhänge?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 212799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212799/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferne…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799]
Datum
17. Februar 2021 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - I…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799]
Datum
21. März 2021 09:53
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen“ vom 16.02.2021 (#212799) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sehr geehrte Frau [geschwärzt], ich möchte meine Anliegen (Anfragen) an Sie weiterhin aufrecht erhalten und bitte Sie, mir zeitnah auf meine Anfragen zu antworten und mir entsprechend alle diesbezüglichen Informationen zu übersenden. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ich mich bzgl. der von Ihnen beauftragten Werbung mit Ihren Aussagen an das Paul-Ehrlich-Institut und an das Robert-Koch-Institut wenden soll. Sie als Bundesgesundheitsministerium sind als Impressum für die Werbung genannt und damit für die Inhalte verantwortlich. Übersenden Sie mir also bitte die Quellen/Studien und Ihre Überlegungen, wie sie zu den von mir hinterfragten Aussagen gelangen. Soweit mir bekannt ist, dürfen Sie als Ministerium keine Aussagen treffen, die nicht entsprechend evidenzbasiert sind bzw. nachgewiesen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 212799 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbe…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799]
Datum
29. März 2021 10:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Imp…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Zwischennachricht Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799]
Datum
21. August 2021 12:04
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen“ vom 16.02.2021 (#212799) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 157 Tage überschritten. Nach 157 Tagen habe ich kein Verständnis mehr dafür, dass Sie meine Anfrage noch immer nicht beantwortet haben. Bitte beantworten Sie mir meine Fragen umgehend und umfassend. Inzwischen wurden die Verträge z.B. Biontech/Pfizer (Brasilien/Albanien) geleakt und selbst darin machen die Hersteller der "Impfstoffe" klar, dass sie über die Langzeitfolgen der "Impfung" nichts wissen. Umso mehr möchte ich gern von Ihnen wissen, welche Datenlage Sie haben, dass Sie für einen nur bedingt zugelassenen "Impf-"Stoff die in der Werbung genannten Aussagen treffen können. Vielleicht wissen Sie durch den Vertrag Biontech/Pfizer mit Deutschland ja mehr. Daher bitte ich Sie, mir diesen konkret für Comirnaty ungeschwärzt und vollständig in diesem Zusammenhang zu übersenden. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 212799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212799/
Doris Schröder
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - Impfreakt…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Zwischennachricht Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799]
Datum
20. Februar 2023 18:59
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen“ vom 16.02.2021 (#212799) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 705 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder
Doris Schröder
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
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Von
Doris Schröder
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen“ [#212799]
Datum
9. März 2023 08:11
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/212799/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie bis heute trotz mehrmaliger Erinnerung nicht beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anhänge: - 212799.pdf Anfragenr: 212799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212799/
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Datum
10. März 2023 10:24
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Datum
13. März 2023 08:19
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Bundesministerium für Gesundheit
AW: IFG Antrag Doris Schröder Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799] Sehr geehrte Frau Schröder, i…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
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AW: IFG Antrag Doris Schröder Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799]
Datum
15. März 2023 07:58
Status
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Sehr geehrte Frau Schröder, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachfrage sowie Ihren beigefügten Antrag. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 IFG bescheidet diejenige Behörde den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrte Information berechtigt ist. Verfügungsberechtigt über eine Information ist grundsätzlich deren Urheber, also diejenige Behörde, die Informationen im Rahmen der Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben erhoben oder selbst geschaffen hat. Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, ist das Verfahren auf Informationszugang bei der Behörde zu konzentrieren, der die größte Sachnähe zum Verfahren zukommt (BVerwG, Urt. v. 03.11.2011 – 7 C 4 /11). Für die von Ihnen angesprochenen Themen ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Ich bitte daher, Ihre Anfrage dorthin zu richten. Darüber hinaus beruhen die Informations- und Aufklärungsmaßnahmen sowie die Publikationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) stets auf den aktuellsten Erkenntnissen der Wissenschaft und Forschung. Das BMG gewinnt die für die Wahrnehmung seiner Fachaufgaben erforderlichen Erkenntnisse mit seinen insgesamt vier nachgeordneten Behörden – das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), das PEI sowie das Robert Koch-Institut (RKI). Diese nehmen Forschungsaufgaben nach ihrer jeweiligen Zuständigkeit und in unterschiedlichem Umfang wahr. Alle nachgeordneten Behörden des BMG zeichnen sich besonders durch die Bereitstellung von sehr kurzfristig abrufbarer wissenschaftlicher Expertise für das Regierungshandeln bei gleichzeitiger Bearbeitung langfristig angelegter wissenschaftlicher Fragestellungen auf hohem, international vergleichbarem Niveau aus. In Abhängigkeit ihrer fachlichen Zuständigkeit werden die nachgeordneten Behörden selbstverständlich durchgehend auch bei der Konzeption von Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zum Coronavirus einbezogen. Das BMG gewährleistet so die umfassende fachliche Prüfung aller Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zum Coronavirus und stellt damit sicher, dass die veröffentlichten Informationen auf den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Mit Blick auf Ihr konkretes Informationsbegehren wird auf die durch das RKI veröffentlichten und freizugänglichen Informationen zu SARS-CoV-2 und COVID-19 unter dem Link https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html verwiesen, wo auch die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den von ihnen nachgefragten Themen zu finden sind. Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder
AW: IFG Antrag Doris Schröder Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799] Sehr << Anrede >>
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Von
Doris Schröder
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AW: IFG Antrag Doris Schröder Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799]
Datum
15. März 2023 09:31
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich muss jedoch darauf bestehen, dass Sie als BMG mir entsprechend des IFG meine Anfrage umfassend beantworten. Aus meiner Sicht sind Sie zuständig. Sie, also das BMG selbst, ist in der Werbeanzeige im Impressum benannt, nicht das PEI oder eine andere untergeordnete Behörde von Ihnen. Also ist davon auszugehen, dass Sie auch für diese Anzeige verantwortlich sind. Daher musste das BMG als Voraussetzung für die in der Anzeige behaupteten Sachverhalte Informationen vorliegen haben. Und genau diese konkret fordere ich in meinem Antrag an. Sie schreiben ja auch selbst: `Das BMG gewährleistet so die umfassende fachliche Prüfung aller Informations- und Aufklärungsmaßnahmen zum Coronavirus und stellt damit sicher, dass die veröffentlichten Informationen auf den jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.` Es hilft also nicht, mich an Ihnen untergeordnete Behörden zu verweisen. Mich interessiert ja konkret, auf welchen wissenschaftlichen Evidenzen Sie als BMG in Ihrer Anzeige derartige Aussagen zu der Impfung treffen konnten. Denn es konnte ja auch sein, dass das PEI zu dem damaligen Zeitpunkt andere Aussagen getroffen hat, als Sie als BMG dann genutzt haben. Vielleicht haben Sie die Anzeige auch noch auf Grundlage anderer Informationen in Auftrag gegeben. Bitte senden Sie mir die konkreten wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Grundlage für Ihre Anzeige waren, entsprechend meiner Anfrage zu. Sicher sind diese im BMG dokumentiert. Ich bitte Sie, meine Anfrage nunmehr zeitnah zu beantworten. Ich denke, 2 Jahre sollten mehr als genug Zeit gewesen sein, meine Informationsfreiheitsanfrage zu beantworten. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 212799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212799/
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Datum
22. März 2023 08:06
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Doris Schröder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben, welches ich allerdings nicht wirklich verstanden hab…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Doris Schröder
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AW: Ihre Bitte um Vermittlung beim BMG wegen Ihrer Anfrage zu „Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen“ [#212799] # IFG-721/002 II#0608 [#212799]
Datum
22. März 2023 09:02
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben, welches ich allerdings nicht wirklich verstanden habe. Muss das BMG jetzt Ihrer Meinung nach meine Fragen beantworten oder nicht? Ich hatte übrigens dem BMG ja auch noch einmal geschrieben. Mich interessiert ja nicht, was irgendwelchen untergeordneten Behörden des BMG zum Zeitpunkt der Werbeanzeige an Informationen vorlagen, sondern mich interessiert konkret, aufgrund welcher dem BMG vorliegenden Informationen, der Verantwortliche der Werbeanzeige (laut Impressum das BMG), seine Aussagen veröffentlicht hat. Ich sehe die Vermittlung also nicht als abgeschlossen an. Vielen Dank für Ihre weitere Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 212799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212799/
Bundesministerium für Gesundheit
AW: IFG Antrag Doris Schröder Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799] Sehr geehrte Frau Schröder, i…
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Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: IFG Antrag Doris Schröder Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799]
Datum
6. April 2023 08:14
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Sehr geehrte Frau Schröder, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehenden Nachfragen. Wissenschaftliche Informationen, Forschungsergebnisse und Studien zu COVID-19-Impfstoffen werden im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG als amtliche Informationen abgelegt, also nicht zu den Akten genommen. Sie sind öffentlich zugänglich und werden auch vom BMG auf diesem Wege rezipiert. Darüber hinausgehende, nicht öffentlich zugängliche wissenschaftliche Informationen im Sinne des Antragsgegenstand sind im BMG nicht vorhanden. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Herauszugeben sind amtliche Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG. Nicht vorhandene Aufzeichnungen müssen nicht generiert werden. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt vielmehr voraus, dass die begehrten Informationen bei der in Anspruch genommenen Stellen bereits vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 – 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 – 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Eine Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch Auswertungen und Aufbereitung von vorhandenen Informationen (VG Berlin, Urt. v. 12.10.2009 - 2 A 20/08). Daher gewährt das IFG insbesondere weder einen Anspruch darauf, dass das BMG den aus öffentlich zugänglichen Quellen ersichtlichen Stand der Wissenschaft für den Antragsteller aufbereitet und einordnet, noch ist das Verfassen von Stellungnahmen oder Erläuterungen im IFG vorgesehen. Es gewährt zudem keinen Anspruch darauf, dass die Behörde einen wissenschaftlichen Diskurs mit dem Antragsteller führt. Der wissenschaftliche Kenntnisstand und die dazugehörigen Quellen zur Wirksamkeit und Sicherheit der zu dem Zeitpunkt in Deutschland verfügbaren COVID-19-Impfstoffe sind den wissenschaftlichen Begründungen der Beschlüsse der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die COVID-19-Impfempfehlung zu entnehmen. Diese sind öffentlich frei einsehbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html. So enthält die wissenschaftliche Begründung zum Beschluss der STIKO zur 2. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung, die Ende Januar 2021 vorab online erschienen ist, ausführlich den Kenntnisstand und die zugrunde liegenden wissenschaftlichen Studien zur Sicherheit der mRNA-Impfstoffe: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/05_21.pdf?__blob=publicationFile. Informationen zu Nebenwirkungen und Erkenntnisse zur Häufigkeit ihres Auftretens sind den öffentlich zugänglichen Produktinformationstexten zugelassener Impfstoffe zu entnehmen (z.B. stellt das PEI Verlinkungen der aktuellen Fassungen unter https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html bereit). Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder
AW: IFG Antrag Doris Schröder Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799] Sehr << Anrede >>
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: IFG Antrag Doris Schröder Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799]
Datum
6. April 2023 13:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> falls Sie meine Anfrage nicht beantworten können oder wollen, bitte ich darum, dass Sie mir nun zeitnah über die Ablehnung einen ordentlichen Bescheid mit konkreter Begründung schicken. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 212799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212799/
Bundesministerium für Gesundheit
AW: IFG Antrag Doris Schröder Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799] Sehr geehrte Frau Schröder, i…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: IFG Antrag Doris Schröder Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799]
Datum
11. April 2023 08:13
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Schröder, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Nachricht. Ein Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht nur, soweit der informationspflichtigen Stelle Informationen im Sinne des Antragsgegenstands vorliegen. Wie in unserer Antwort vom 6. April 2023 ausgeführt, sind im Bundesministerium für Gesundheit keine Ihrem Antrag entsprechenden amtlichen Informationen vorhanden. Somit besteht auch kein Anspruch, der abgelehnt werden könnte. Die Ausstellung eines (Ablehnungs-)Bescheides ist uns daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder
AW: IFG Antrag Doris Schröder Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799] Sehr << Anrede >>
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Doris Schröder
Betreff
AW: IFG Antrag Doris Schröder Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen [#212799]
Datum
11. April 2023 18:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
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Sehr << Anrede >> wenn dem tatsächlich so sein sollte, dass keine Informationen vorlagen oder vorliegen, dann bitte ich um einen ordentlichen (rechtsfähigen) Bescheid von Ihnen mit entsprechender Begründung. Nicht das PEI, sondern das BMG hat die Werbeanzeige für Arzneimittel geschaltet. Sie erklären also allen Ernstes, dass das BMG dies ohne evidente Informationen über Nutzen und Sicherheit bzw. Risiken der Impfstoffe getan hat? Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 212799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212799/
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Datum
24. April 2023 15:05
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Doris Schröder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Das Schreiben vom BMG, auf welches Sie sich beziehen…
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Doris Schröder
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AW: Ihre Bitte um Vermittlung beim BMG wegen Ihrer Anfrage zu „Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen“ [#212799] # IFG-721/002 II#0608 [#212799]
Datum
24. April 2023 15:44
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Das Schreiben vom BMG, auf welches Sie sich beziehen, ist nicht das letzte Schreiben. So wie ich es verstehe, lehnt das BMG meine Anfrage ab, da (angeblich) keine Informationen vorliegen. Das kann aber nicht sein, denn das BMG hat ja die Anzeige in Auftrag gegeben und dafür bestimmte Inhalte abgestimmt genutzt. Diese frage ich an. Falls das BMG meine Anfrage nicht beantworten möchte oder kann, soll es mir bitte einen Ablehnungsbescheid, welcher rechtsfähig ist schicken. Könnten Sie dazu bitte vermitteln? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 212799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212799/
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Datum
2. Mai 2023 09:14
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Doris Schröder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Es ist nicht besonders hilfreich, wenn Sie die Ar…
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Doris Schröder
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AW: Ihre Bitte um Vermittlung beim BMG wegen Ihrer Anfrage zu „Impfstoffe für Deutschland - Sicherheit der Impfstoffe - Impfreaktionen“ [#212799] # IFG-721/002 II#0608 [#212799]
Datum
2. Mai 2023 11:19
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Nicht-öffentliche Anhänge:
20230502-impfstoffe-fuer-deutschland-sicherheit-der-impfstoffe-impfreaktionen1.pdf
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Es ist nicht besonders hilfreich, wenn Sie die Argumentation des BMG einfach wiederholen, ohne auf die eigentliche Fragestellung zu schauen. Ich fragte nicht danach, welche Informationen dem PEI zu dem Zeitpunkt der Werbeanzeige durch das BMG vorlagen, sondern welche Informationen dem BMG vorlagen, diese Anzeige mit dem ausgewählten Inhalt zu füllen. Vielleicht sollte man das zum Verständnis mal aufmalen? Zum Zeitpunkt X hatte das PEI irgendwelche öffentlichen bzw. auch vertraulichen Informationen über die Impfungen. Zum Zeitpunkt X hatte das BMG die Idee oder folgte der Entscheidung von irgendwem, eine Werbeanzeige für die Impfungen zu schalten. 1. Es muss ja nicht sein, dass das BMG zum Zeitpunkt X nur oder überhaupt auf die damals öffentlich zugängigen Daten des PEI zugegriffen hat und dies als die Grundlage für die Werbeanzeige genutzt hat. 2. Es muss ja beim BMG eine Kommunikation bzgl. dieses Projektes gegeben haben, woraus sich Schriftverkehr bzw. eine andere Art der Dokumentation bzgl. der Kommunikation ergeben hat. Anweisungen, Entwürfe, Diskussionen, Freigaben... 3. Da das BMG dem PEI übergeordnet ist, ist ja anzunehmen, dass, wenn das BMG auf die Informationen des PEI zugegriffen hat, das PEI konkret für diese Werbeanzeige dem BMG Informationen zur Verfügung gestellt hat. 4. Wenn das BMG dazu nun behauptet, keine Informationen vorliegen zu haben bzw. nur auf Informationen, die damals öffentlich waren, zurück gegriffen zu haben, dann ist das sehr unglaubwürdig. Entweder werden bewusst Informationen zurück gehalten oder irgendeine Person im luftleeren Raum beim BMG hat sich mal gedacht, da gucke ich mal so, was beim PEI so öffentlich ist und gebe mal eine Anzeige in Auftrag. Den gesamten Schriftverkehr finden Sie anbei. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Betreff versteckt
Datum
25. Mai 2023 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB

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