Impfstopp für Flüchtlingsunterkünfte

Das Entscheidungsdokument des MAGS zum Stopp von Impfungen in Flüchtlingsunterkünften

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Impfstopp für Flüchtlingsunterkünfte [#219369]
Datum
28. April 2021 08:57
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Entscheidungsdokument des MAGS zum Stopp von Impfungen in Flüchtlingsunterkünften
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 219369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219369/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Semsrott, es gibt keinen Impfstopp in Flüchtlingsunterkünften. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Impfstopp für Flüchtlingsunterkünfte [#219369]
Datum
12. Mai 2021 14:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, es gibt keinen Impfstopp in Flüchtlingsunterkünften. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Beim Flüchtlingsrat NRW heißt es: "Begründet hat …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Impfstopp für Flüchtlingsunterkünfte [#219369]
Datum
12. Mai 2021 15:48
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Beim Flüchtlingsrat NRW heißt es: "Begründet hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW die Aussetzung der Impfungen mit dem Lieferstopp der Fa. Johnson & Johnson. Da dieser Impfstoff nur einmal verabreicht werden müsse, sei er für Flüchtlinge und Obdachlose besonders geeignet." Können Sie dies bestätigen oder ist die Angabe falsch? Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 219369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219369/

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Semsrott, nein, es hat keinen Impfstopp gegeben. In den kommunalen Unterkünften kommt i.d.R. …
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Impfstopp für Flüchtlingsunterkünfte [#219369]
Datum
12. Mai 2021 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, nein, es hat keinen Impfstopp gegeben. In den kommunalen Unterkünften kommt i.d.R. Impfstoff der Firmen AstraZeneca, häufiger jedoch BioNTech oder Moderna zum Einsatz. In den Landesunterkünften wird dagegen zunächst ausschließlich eine Impfung mit Johnson & Johnson möglich sein, da aktuell keine anderen Impfstoffe/Impfstoffmengen verfügbar sind. Hintergrund ist, dass das MAGS den Impfstoff der Firma Johnson & Johnson als festen Bestandteil in seine Impfplanung eingebaut hat. Dabei ist sicherlich zu berücksichtigen, dass es sich – wie bei allen Impfungen – um freiwillige Angebote handelt. Mit freundlichen Grüßen