Impfung

Anfrage an: Bundeskanzleramt

gemäß dem folgenden Zeitungsartikel, hat sich Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel vorsorglich in häusliche Quarantäne begeben, da ein Arzt der sie geimpft hat positiv auf Corona getestet wurde.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/coronakrise-kanzlerin-merkel-in-haeuslicher-quarantaene-a-bcde5f71-4c0e-468d-ae28-bce71dc5a9e8

Bitte teilen Sie mir mit, um was für eine Impfung handelt es sich und bietet diese irgendwelche Vorteile gegenüber Corona?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: gemäß dem folgenden…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfung [#183131]
Datum
22. März 2020 19:31
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäß dem folgenden Zeitungsartikel, hat sich Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel vorsorglich in häusliche Quarantäne begeben, da ein Arzt der sie geimpft hat positiv auf Corona getestet wurde. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/coronakrise-kanzlerin-merkel-in-haeuslicher-quarantaene-a-bcde5f71-4c0e-468d-ae28-bce71dc5a9e8 Bitte teilen Sie mir mit, um was für eine Impfung handelt es sich und bietet diese irgendwelche Vorteile gegenüber Corona?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183131
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2020/NA 061 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden An…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Impfung [#183131]
Datum
25. März 2020 12:43
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2020/NA 061 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag vom 22. März 2020 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wofür benötigen Sie meine Postanschrift? Können Sie…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Impfung [#183131]
Datum
25. März 2020 16:55
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wofür benötigen Sie meine Postanschrift? Können Sie mir stattdessen nicht einfach Online antworten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183131
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2020/NA 061 Sehr geehrteAntragsteller/in um Rechtssicherheit über den Zugang des…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: WG: Impfung [#183131]
Datum
30. März 2020 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2020/NA 061 Sehr geehrteAntragsteller/in um Rechtssicherheit über den Zugang des vom Bundeskanzleramt zu erstellenden IFG-Bescheides zu haben, übersendet das Bundeskanzleramt seine Bescheide ausschließlich per Postzustellungsurkunde. Ich bitte daher letztmalig um Angabe einer Postanschrift. Diese ist für die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages zwingend erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Impfung“ [#183131] [#183131]
Datum
25. April 2020 23:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183131 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil für meine einfache Anfrage meine Postanschrift angefordert wird. Das Bundeskanzleramt behauptet seine Bescheide ausschließlich per Postzustellungsurkunde zu beauskunften. Meiner Meinung nach sollte eine Antwort auch direkt an FragDenStaat möglich sein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 183131.pdf Anfragenr: 183131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183131
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Juli 2020 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung und dem teilen meiner Rechtsauffassung, das eine ano…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bzgl. Ihres IFG-Antrags „Impfung“ [#183131] beim Bundeskanzleramt # 25-735/001 II#0171 [#183131]
Datum
28. Juli 2020 13:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung und dem teilen meiner Rechtsauffassung, das eine anonyme Anfrage zulässig sein müsste. Ich hoffe dass das ausstehende Gerichtsverfahren dies bestätigt. Die Aussage vom Bundeskanzleramt das die Information wahrscheinlich nicht veröffentlicht werden könnte, da es sich um eine private Information handelt, kann ich nicht nachvollziehen. Im Nachgang zu meiner Anfrage habe ich die folgende Presseerklärung auf der Webseite der Bundesregierung gefunden. Darin wird veröffentlicht, das es sich um eine Pneumokokken-Impfung handelt. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bundeskanzlerin-merkel-begibt-sich-in-haeusliche-quarantaene-1733282 Warum man mich nicht von beginn an auf diesen Artikel verwiesen hat, sondern stattdessen von mir meine persönliche Adresse einfordert, die Auskunft kostenpflichtig per Postzustelurkunde verschicken möchte und dann selbst nach einer Beschwerde beim Ihnen die Auskunft nicht erteilt, führt bei mir wirklich nur zur äußersten Verwunderung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183131/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-735/001 II#0171 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bzgl. Ihres IFG-Antrags „Impfung“ [#183131] beim Bundeskanzleramt # 25-735/001 II#0171 [#183131]
Datum
30. Juli 2020 13:40
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-735/001 II#0171 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Feedback. Die Pressemitteilung habe ich selbst leider erst durch Ihren Hinweis entdeckt. Ich teile Ihre Meinung, dass ein kurzer Hinweise auf diese öffentlich zugängliche Information zielführend und bürgerfreundlich gewesen wäre. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Sicherlich wäre wie Sie schreiben, ein kurzer Hinweise…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bzgl. Ihres IFG-Antrags „Impfung“ [#183131] beim Bundeskanzleramt # 25-735/001 II#0171 [#183131]
Datum
1. August 2020 10:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Sicherlich wäre wie Sie schreiben, ein kurzer Hinweise auf diese öffentlich zugängliche Information zielführender und bürgerfreundlicher gewesen. Es ist aus meiner Ansicht aber auch ein Beispiel par excellence, dass das pauschale Anfordern von einer Zustellfähigen Adresse nicht im Einklag mit dem Datenschutz und der Informationsfreiheit stehen kann. Das erheben und speichern von persönlichen Daten, sollte doch nur in dem Fall erfolgen, in dem dies auch zwingend notwendig ist. Wenn wie bereits in meinem Fall, die Informationen mit einer Presseerklärung öffentlich bekannt gegeben wurden, dann erschließt es sich mir nicht, weshalb meine persönlichen Daten angefordert und gespeichert werden sollten. Ich hoffe Sie können diesen Vorgang als weiteres Beispiel verwenden, das eine pauschale Anforderung der persönlichen Daten, nicht zulässig ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183131/