Impfung mit Brugada-Syndrom

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Wie gefährlich ist die Impfung gegen Corona wenn man das Brugada-Syndrom hat?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
  • 5 Follower:innen
Jürgen Mayr
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie gefährlich i…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Jürgen Mayr
Betreff
Impfung mit Brugada-Syndrom [#209019]
Datum
18. Januar 2021 18:24
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie gefährlich ist die Impfung gegen Corona wenn man das Brugada-Syndrom hat?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Mayr Anfragenr: 209019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209019/
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Mayr
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 18.01.2021 Sehr geehrter Herr Mayr, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihn…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 18.01.2021
Datum
20. Januar 2021 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mayr, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2021-020. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 18.01.2021 Sehr geehrter Herr Mayr, auf Ihre o.g. Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 18.01.2021
Datum
8. Februar 2021 17:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mayr, auf Ihre o.g. Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ebenfalls nicht anzuwenden, da sich Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 S.1 i.V.m. § 2 Nr. 1 IFG, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eigereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet und an das zuständige Postfach <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Allgemeine öffentlich zugänglich Informationen zu der Impfung gegen COVID-19 finden sich z.B. auf folgenden Webseiten: * https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html * https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html * https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html * https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html;jsessionid=A474EA60077FC895252A84E1C367E736.intranet241?nn=169730&cms_pos=5 Ferner weißen wir darauf hin, dass das Robert Koch-Institut (RKI) in besonderer Verantwortung steht, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Bitte richten Sie Nachfragen zum Sachstand Ihrer Anfrage künftig an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Mayr, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die sehr späte Rückmeldung, welche…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Impfung mit Brugada-Syndrom
Datum
10. Februar 2021 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mayr, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die sehr späte Rückmeldung, welche der Vielzahl der Anfragen geschuldet ist. Das Robert Koch-Institut (RKI) ist als obere Bundesbehörde für die Beratung der Landes-Gesundheitsbehörden und des öffentlichen Gesundheitsdienstes zuständig; individuelle medizinische Beratung - dazu gehört auch Impfberatung - kann und darf das RKI nicht durchführen. Dies ist grundsätzlich Aufgabe des Impfarztes/der Impfärztin, je nach individueller Situation einzuschätzen, ob eine spezielle Impfung erforderlich und möglich wäre oder nicht. Wir möchten gerne einige allgemeine Hinweise geben: Wer gegen COVID-19 geimpft werden darf, richtet sich nach den Angaben der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs, dort sind auch Kontraindikationen aufgeführt. Die Fachinformationen der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sind auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts verlinkt (http://www.pei.de/impfstoffe). Weitere Informationen, u.a. Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zu COVID-19-Impfstoffen, sind auf den Internetseiten des PEI abrufbar unter www.pei.de/coronavirus. Bei weiteren Fragen zum Impfstoff (Zusammensetzung, Kontraindikationen, Sicherheit etc.) kann ggf. das PEI Auskunft geben, ggf. auch der Hersteller. Ausführliche Informationen zu COVID-19 und Impfung finden Sie zudem in unseren FAQ unter www.rki.de/covid-19-faq-impfen. Unter www.rki.de/covid-19-impfen finden Sie zudem das Aufklärungsmerkblatt und Informationsmaterialien für Ärzte und Patienten. Empfehlenswert sind auch die Informationen zur Impfung unter https://www.zusammengegencorona.de/impfen. Wir wünschen Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen