Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Anfang April diesen Jahres versuche ich unseren schwer vorerkrankten Sohn gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
Unsere Kinderärztin, die die Impfung off Label durchführen würde bekommt derzeit keinen Impfstoff, da sie keine Kassenzulassung hat.
Aus diesem Grund haben wir uns vergeblich bemüht beim Gesundheisamt/bzw. dem Impfzentrum in Düsseldorf eine Impfung zu erwirken. Sämtliche Versuche sind erfolglos geblieben.
Wir haben Kontakt mit anderen Eltern, deren Kinder vergleichbare Grunderkrankungen wie unser Sohn haben und bei denen auch die familiäre Situation vergleichbar ist.
Diese Kinder wurden in mehreren Impfzentren in NRW geimpft. (Rhein Kreis Neuss, Stadt Unna, Kreis Soest und Rhein Erft Kreis)
Wir möchten wissen wie diese unterschiedliche Behandlung, im wesentlichen gleicher Sachverhalte, begründet wird.
Über eine Beantwortung der zuständigen Stelle freuen wir uns.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Carola Mai
Anfragenr: 220293
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Carola Mai
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