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Impfung von Wolken mit Silberjodid und Aceton

Wo und wann werden Einsätze zum Abregnen von Wolken mit Hilfe von Silberjodid und Aceton in Deutschland durchgeführt? Wo sind dazu Informationen einsehbar?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. September 2022
  • Frist
    8. Oktober 2022
  • 2 Follower:innen
Anna Groß-Alpers
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wo und wann werde…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Anna Groß-Alpers
Betreff
Impfung von Wolken mit Silberjodid und Aceton [#258551]
Datum
6. September 2022 13:36
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wo und wann werden Einsätze zum Abregnen von Wolken mit Hilfe von Silberjodid und Aceton in Deutschland durchgeführt? Wo sind dazu Informationen einsehbar?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anna Groß-Alpers Anfragenr: 258551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258551/ Postanschrift Anna Groß-Alpers << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anna Groß-Alpers

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Groß-Alpers, vielen Dank für ihre Anfrage vom 6. September 2022 zum Thema „Impfung von Wolken m…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Impfung von Wolken mit Silberjodid und Aceton [#258551] (Ticket: DP02-29718)
Datum
30. September 2022 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Groß-Alpers, vielen Dank für ihre Anfrage vom 6. September 2022 zum Thema „Impfung von Wolken mit Silberjodid und Aceton“. Wir behandeln Ihre Anfrage als Bürgeranfrage und nicht als UIG-/IFG-Antrag. Die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen finden nach vorliegenden Erkenntnissen in Deutschland in Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) statt. Soweit bekannt ist der jeweils am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligten Oberen Naturschutzbehörde jährlich ein Bericht über die durchgeführten, erlaubten Einsätze der Hagelflieger vorzulegen, welcher insbesondere darüber informiert, wann und wo die Einsätze stattfanden und welche Menge an Silberjodid(-Gemisch) beim jeweiligen Einsatz im jeweiligen Bereich ausgebrach wurden. Wir bitten Sie, sich dementsprechend an die jeweils zuständigen Behörden der Länder zu wenden. Zu Ihrer weiteren Informationen wird auf Anfragen an den Landtag Baden-Württemberg (Drucksache 17 / 390<https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/0000/17_0390_D.pdf>) und Rheinland-Pfalz (Drucksache 17/ 9603<https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/9603-17.pdf>) verwiesen. Ergänzender Hinweis: Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Bei der Bearbeitung Ihres Anliegens wurden bzw. werden personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Informationen hierzu und zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU unter www.bmu.de/P1195/<http://www.bmu.de/P1195/>. Mit freundlichen Grüßen