Impfzentren für Booster-Impfungen

Einleitung:

Die Corona-Inzidenz in Deutschland hat sich binnen 2 Wochen von 75 auf 150 verdoppelt. Sachsen ist zusammen mit Thüringen Spitzenreiter mit einer nahezu 300er Inzidenz.

Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass nur 2 Impfdosen mit der Zeit immer mehr an Wirkung verlieren und die Impdurchbrüche insbesondere bei der zuerst geimpften älteren Bevölkerung steigen.

Sie SIKO hat gestern eine Auffrischungsimpfung für alle Menschen ab 18 Jahren empfohlen. Der Anteil der Bevölkerung, deren Erstimmunisierung länger als 6 Monate zurück liegt ist jetzt schon enorm und wird zunehmend steigen.

Frage: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um allen betroffenen Bürger:innen ein zeitnahes (!) Impfangebot zu ermöglichen? Berücksichtigungen sie dabei bitte auch, dass die Impfzentren derzeit geschlossen sind und die Hausarztpraxen bereits jetzt am Limit sind.

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde hat nicht fristgerecht geantwortet und missachtet damit die Rechte der Bürger:innen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Oktober 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einleitung: Di…
An Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfzentren für Booster-Impfungen [#232049]
Datum
30. Oktober 2021 12:46
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einleitung: Die Corona-Inzidenz in Deutschland hat sich binnen 2 Wochen von 75 auf 150 verdoppelt. Sachsen ist zusammen mit Thüringen Spitzenreiter mit einer nahezu 300er Inzidenz. Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass nur 2 Impfdosen mit der Zeit immer mehr an Wirkung verlieren und die Impdurchbrüche insbesondere bei der zuerst geimpften älteren Bevölkerung steigen. Sie SIKO hat gestern eine Auffrischungsimpfung für alle Menschen ab 18 Jahren empfohlen. Der Anteil der Bevölkerung, deren Erstimmunisierung länger als 6 Monate zurück liegt ist jetzt schon enorm und wird zunehmend steigen. Frage: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um allen betroffenen Bürger:innen ein zeitnahes (!) Impfangebot zu ermöglichen? Berücksichtigungen sie dabei bitte auch, dass die Impfzentren derzeit geschlossen sind und die Hausarztpraxen bereits jetzt am Limit sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232049/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenha…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Datum
30. Oktober 2021 12:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die während unserer werktäglichen Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr zeitnah an den zuständigen Bereich weitergeleitet wird. Sollten Sie Auskünfte zu Ihrem Anliegen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bürgerbeauftragte, Telefon 0351/564-58000. Mit freundlichen Grüßen