Impfzertifikat

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Ich bekam vor Kurzem mein Impfzertifikat zugeschickt. Wenige Tage vorher hatte ich mir aber schon in der Apotheke eines ausstellen lassen, und die QR-Codes der beiden Zertifikate unterscheiden sich. Welche Version ist jetzt gültig, die aus der Apotheke oder die, die etwas später mit der Post kam? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bekam vor Kurzem mein …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfzertifikat [#225313]
Datum
21. Juli 2021 16:11
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bekam vor Kurzem mein Impfzertifikat zugeschickt. Wenige Tage vorher hatte ich mir aber schon in der Apotheke eines ausstellen lassen, und die QR-Codes der beiden Zertifikate unterscheiden sich. Welche Version ist jetzt gültig, die aus der Apotheke oder die, die etwas später mit der Post kam? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225313/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 21.07.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.07.2021
Datum
22. Juli 2021 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0300. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
[Az. 2021-300] Ihre Anfrage vom 21.07.2021 Sehr Antragsteller/in wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 21.07.2021…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
[Az. 2021-300] Ihre Anfrage vom 21.07.2021
Datum
22. Juli 2021 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 21.07.2021, zu welcher wir Ihnen das Folgende mitteilen: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist ebenfalls nicht anzuwenden, da sich Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 S.1 i.V.m. § 2 Nr. 1 IFG, sondern auf die Beantwortung einer konkreten Fragestellung richtet. Diese beantworten wir grundsätzlich im Rahmen einer Bürgeranfrage. Die von Ihnen eigereichte Anfrage wird daher von uns im Weiteren als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet und an das zuständige Postfach <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass für Fragen rund um die CovPass-App sowie die CovPassCheck-App die folgenden Optionen bestehen: * Für die CovPass-App: 0800-4747-001 <<E-Mail-Adresse>> *Für die CovPassCheck-App: 0800-4747-002 <<E-Mail-Adresse>> *Für sonstige Anfragen: <<E-Mail-Adresse>> Antworten auf häufig gestellte Fragen hinsichtlich der o.g. Apps finden Sie unter: https://digitaler-impfnachweis-app.de/faq/ Erläuterungen der technischen Details können Sie abrufen unter: https://digitaler-impfnachweis-app.de/technische-details/ Weitere Informationen zu dem Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html;jsessionid=00DE6EAE455D2A262B38FA68CE2B8D4B.internet112. Nachfragen zum Sachstand Ihrer Anfrage können Sie an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> richten. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email. Bitte präzisieren Sie, was Sie zu der Annahme verleiten, dass d…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Bürgeranfrage: Impfzertifikat
Datum
17. August 2021 09:43
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email. Bitte präzisieren Sie, was Sie zu der Annahme verleiten, dass die Codes sich unterscheiden, am besten mit Fotos. Wir empfehlen, so lange das Impfzertifikat korrekterweise als gültig angezeigt wird, lassen Sie es so. Viele Grüße