Impfzertifikat

Ihre Informationen über:
1. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Berufsordnung der Apotheker
2. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit §203 Strafgesetzbuch
3. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit dem Bundesdatenschutzgesetz
4. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Datenschutzgrundverordnung
5. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit Artikel 1 Grundgesetz

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  • Datum
    15. Juni 2021
  • Frist
    17. Juli 2021
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Inform…
An Apothekerkammer Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Impfzertifikat [#223493]
Datum
15. Juni 2021 21:04
An
Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Informationen über: 1. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Berufsordnung der Apotheker 2. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit §203 Strafgesetzbuch 3. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit dem Bundesdatenschutzgesetz 4. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit der Datenschutzgrundverordnung 5. die Vereinbarkeit der Datenübermittlung an das RKI im Zuge der digitalen Impfzertifikatserstellung für mit SARS-CoV2-Impfstoff geimpfte Personen mit Artikel 1 Grundgesetz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223493/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Sehr Antragsteller/in die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt ist in den Prozess der digitalen Impfnachweise nicht ein…
Von
Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Betreff
Re: Impfzertifikat [#223493]
Datum
23. Juni 2021 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt ist in den Prozess der digitalen Impfnachweise nicht eingebunden. Dies ist eine freiwillige Leistung der Apotheken, die durch das Bundesministerium für Gesundheit zusammen mit dem Robert-Koch-Institut und dem Deutschen Apothekerverein e.V. auf der Grundlage des geltenden Infektionsschutzgesetzes vereinbart wurde. Die mittels Auskunftsbegehren erbetenen Unterlagen liegen uns daher nicht vor. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Auskunftsbegehren an die dafür zuständigen Stellen. Mit freundlichen Grüßen