Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang vom 07.01.2022, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eingereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet.
Das RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter
https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt...). Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, insbesondere zu COVID-19 sowie zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (
www.rki.de/covid-19<
http://www.rki.de/covid-19> und
www.rki.de/covid-19-impfen<
http://www.rki.de/covid-19-impfen>). Allgemeine Bürgeranfragen können im Allgemeinen an das hierfür eingerichtete Postfach
<<E-Mail-Adresse>> gerichtet werden, wir bitten jedoch um Verständnis, dass hierauf aus den dargestellten Gründen ggf. nicht bzw. nur verzögert reagiert werden kann.
Spezifische Informationen zum digitalen Impfzertifikat über die CovPass-App sowie Kontaktdaten für entsprechend Anfragen per Telefon oder per E-Mail finden sich überdies hier:
https://www.digitaler-impfnachweis-ap...
Spezifische Informationen zum digitalen Impfzertifikat über die Corona-Warn-App sowie Kontaktdaten für entsprechend Anfragen per Telefon oder per E-Mail finden zudem hier: https://www.coronawarn.app/de/faq/#vac_cert und https://www.coronawarn.app/de/faq/#support
Wir bitten vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass Nachfragen zu dieser Anfrage an das Postfach
<<E-Mail-Adresse>> aus den dargestellten Gründen nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen