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Impressum
Anfrage an:
Jobcenter Stadt Heilbronn
"Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 RStV ...."
http://www.jobcenter-stadt-heilbronn.de/impressum/
Rundfunkstaatsvertrag gilt für Rundfunk und Radio. Ist Jobcenter Stadt Heilbronn Teil eines Rundfunk- bzw. Radioanbieters, sodass auch für ihn der Rundfunkstaatsvertrag gilt?
Anders kann man Bezug im Impressum zu Rundfunkstaatsvertrag nicht erklären. Bitte erklären Sie diese Situation.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. November 2017
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3. Januar 2018
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