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Impressum

"Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 RStV ...."
http://www.jobcenter-stadt-heilbronn.de/impressum/

Rundfunkstaatsvertrag gilt für Rundfunk und Radio. Ist Jobcenter Stadt Heilbronn Teil eines Rundfunk- bzw. Radioanbieters, sodass auch für ihn der Rundfunkstaatsvertrag gilt?

Anders kann man Bezug im Impressum zu Rundfunkstaatsvertrag nicht erklären. Bitte erklären Sie diese Situation.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2017
  • Frist
    3. Januar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: "I…
An Jobcenter Stadt Heilbronn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impressum [#25513]
Datum
30. November 2017 11:53
An
Jobcenter Stadt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Abs. 2 RStV ...." http://www.jobcenter-stadt-heilbronn.de/impressum/ Rundfunkstaatsvertrag gilt für Rundfunk und Radio. Ist Jobcenter Stadt Heilbronn Teil eines Rundfunk- bzw. Radioanbieters, sodass auch für ihn der Rundfunkstaatsvertrag gilt? Anders kann man Bezug im Impressum zu Rundfunkstaatsvertrag nicht erklären. Bitte erklären Sie diese Situation.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Stadt Heilbronn
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne komme ich Ihrem Anliegen nach. Grundsätzlich ergeben sich die Pflichtangaben i…
Von
Jobcenter Stadt Heilbronn
Betreff
Impressum [#25513]
Datum
7. Dezember 2017 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne komme ich Ihrem Anliegen nach. Grundsätzlich ergeben sich die Pflichtangaben im Impressum aus § 5 Abs. 1 Telemediengesetz. Danach sind im Fall des Jobcenter Stadt Heilbronn Name und Anschrift, die Rechtsform, der Vertretungsberechtigte zu benennen und Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen und über die Adresse der elektronischen Post zu machen. Ergänzend ist gemäß § 55 Abs. 2 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) ein Verantwortlicher zu benennen für den Fall, dass journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote enthalten sind. Der Rundfunkstaatsvertag gilt in Teilen für alle Anbieter von Telemedien. Das Jobcenter Stadt Heilbronn berichtet gelegentlich über Entwicklungen, Neuerungen oder sonstig Interessantes im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende, so dass eine Berührung mit § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag nicht auszuschließen ist. Deshalb wurde das Impressum entsprechend erweitert. Ich gehe davon aus, Ihre Anfrage erschöpfend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.