Impressumsangaben der Pressemitteilung 'Gutachten "Konvergenz und regulatorische Folgen" im Bereich Medien veröffentlicht'

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

alle Ihrer Dienststelle zur Verfügung stehende Dokumente, die Impressumsangaben der Pressemitteilung "Gutachten "Konvergenz und regulatorische Folgen" im Bereich Medien veröffentlicht" [1] vom 17.10.2014 nachvollziehbar machen.

Insbesondere bitte ich um die Zurverfügungstellung von Angaben zum Autor, Herausgeber, dem Erscheinungsdatum, dem Erscheinungsort und zu den Erscheinungsformen (online, EMail-Versand etc.). Zusätzlich dazu bitte ich um die Zusendung einer Liste der EmpfängerInnen von [1].

Quellen
[1] Medienpolitik. Gutachten "Konvergenz und regulatorische Folgen" im Bereich Medien veröffentlicht. Diskussionsgrundlage für künftige Bund-Länder-Gespräche 17.10.2014 - http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4389710/2014-pr-gutachten-medien/

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2015
  • Frist
    17. März 2015
  • 0 Follower:innen
Gustav Wall
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Impressumsangaben der Pressemitteilung 'Gutachten "Konvergenz und regulatorische Folgen" im Bereich Medien veröffentlicht' [#8667]
Datum
11. Februar 2015 15:43
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
alle Ihrer Dienststelle zur Verfügung stehende Dokumente, die Impressumsangaben der Pressemitteilung "Gutachten "Konvergenz und regulatorische Folgen" im Bereich Medien veröffentlicht" [1] vom 17.10.2014 nachvollziehbar machen. Insbesondere bitte ich um die Zurverfügungstellung von Angaben zum Autor, Herausgeber, dem Erscheinungsdatum, dem Erscheinungsort und zu den Erscheinungsformen (online, EMail-Versand etc.). Zusätzlich dazu bitte ich um die Zusendung einer Liste der EmpfängerInnen von [1]. Quellen [1] Medienpolitik. Gutachten "Konvergenz und regulatorische Folgen" im Bereich Medien veröffentlicht. Diskussionsgrundlage für künftige Bund-Länder-Gespräche 17.10.2014 - http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4389710/2014-pr-gutachten-medien/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Anfrage per E-Mail vom 11. Februar 2015 an Herrn Staatsrat Dr. Krup…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Antwort zur Anfrage vom 11.02.2015: Impressumsangaben der Pressemitteilung 'Gutachten "Konvergenz und regulatorische Folgen" im Bereich Medien veröffentlicht' [#8667]
Datum
11. März 2015 08:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Anfrage per E-Mail vom 11. Februar 2015 an Herrn Staatsrat Dr. Krupp. Eine Durchsicht unserer Unterlagen hat ergeben, dass wir Ihrem Antrag nicht vollständig entsprechen können. Demnach wird, sofern von Ihnen gewünscht, nach § 13 Abs. 2 HmbTG ein schriftlicher Bescheid ergehen. Wir müssen Sie daher bitten, uns ggf. eine zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen. Dies versteht sich vor folgendem Hintergrund: Die Pressemitteilung "Gutachten Konvergenz und regulatorische Folgen im Bereich Medien veröffentlicht" ist im gesamten Kreis der 16 Länder und deren Mitarbeiter abgestimmt formuliert worden. Veröffentlicht wurde die Pressemitteilung am 17. Oktober 2014 im Internet, und zwar soweit die Freie und Hansestadt Hamburg betroffen ist unter: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4389710/2014-pr-gutachten-medien/ . Die Antwort ist damit seit dem o.g. Datum für jedermann zugänglich. Die entsprechenden Impressumsangaben sind abrufbar unter: http://www.hamburg.de/impressum/370090/impressum-fhh/ . In Bezug auf die von Ihnen gewünschte Übersendung einer Empfängerliste liegen zum Teil Auschlussgründe gem. § 4 HmbTG vor. Ich kann Ihnen allerdings mitteilen, dass Mitarbeiter folgender Institutionen unter den Empfängern waren: Der Spiegel, Die Zeit, Süddeutsche Zeitung, Hamburger Abendblatt, Handelsblatt, NDR, DPA, ProMedia, epd Medien, Funkkorrespondenz, Tagesspiegel, Frankfurter Allgemeine Zeitung. Mit freundlichen Grüßen
Gustav Wall
Sehr geehrt<< Anrede >> für die Zustellung des schriftlichen Bescheids wie gewünscht meine Adresse. …
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Anfrage vom 11.02.2015: Impressumsangaben der Pressemitteilung 'Gutachten "Konvergenz und regulatorische Folgen" im Bereich Medien veröffentlicht' [#8667]
Datum
11. März 2015 08:33
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> für die Zustellung des schriftlichen Bescheids wie gewünscht meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 8667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gustav Wall
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Antwort. Sie schreiben: > In Bezug auf die von Ihnen gewün…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Anfrage vom 11.02.2015: Impressumsangaben der Pressemitteilung 'Gutachten "Konvergenz und regulatorische Folgen" im Bereich Medien veröffentlicht' [#8667]
Datum
11. März 2015 09:16
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für Ihre Antwort. Sie schreiben: > In Bezug auf die von Ihnen gewünschte Übersendung einer Empfängerliste liegen zum Teil Auschlussgründe gem. § 4 HmbTG vor. Bitte teilen Sie mir mit: 1) Anzahl der Empfänger der Pressemitteilung gesamt? 2) Wann wurde die Pressemitteilung oder Link zu der Pressemitteilung versandt? 2.1) bitte separat auflisten, wenn einzelne Empfänger abweichendes Versanddatum haben? 3) wie viele Personen aus der Empfängerliste von den Auschlussgründen betroffen sind? 4) vollständige Liste - für welche Unternehmen, Behörden, Einrichtungen usw. sind Personen aus der Empfängerliste, die durch Auschlussgründe geschützt sind, tätig? 5) falls Einschränkungen nach § 9 HmbTG [2] vorliegen, bitte ich um die Nennung der Art von Einschränkungen so wie diese im § 9 HmbTG definiert sind? Sie schreiben: > Die Pressemitteilung "Gutachten Konvergenz und regulatorische Folgen im Bereich Medien veröffentlicht" ist im gesamten Kreis der 16 Länder und deren Mitarbeiter abgestimmt formuliert worden. Bitte teilen Sie mir mit: 6) Anzahl der Personen, die bei der Erstellung der Pressemitteilung mitgewirkt haben 7) das Prozedere, das bei der Erstellung der Pressemitteilung verwendet wurde? 8) in welchem Zeitraum entstand die Pressemitteilung? 9) welches Abstimmungsverfahren wurde angewendet? 10) wie sind die Abstimmungsergebnisse dokumentiert? 11) bitte schicken Sie mir ggf. das Dokument mit Abstimmungsergebnissen 11.1) inkl. Änderungsvorschläge der Abstimmungsteilnehmer 11.2) inkl. Abstimmungsverhalten einzelner Abstimmungsteilnehmer 12) welche Behörde/ Institution hat die Empfänger aus der Liste 1) benachrichtigt? Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall = Quellen = [1] Vermerk zur Reichweite der Einsicht in Bauakten nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG - https://www.datenschutz-hamburg.de/uploads/media/Vermerk_zur_Reichweite_der_Einsichtnahme_in_Bauakten_nach_HmbTG.pdf#page=2 [2] Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) - http://www.transparenzgesetz.de/fileadmin/user_upload/materialien/HmbTG_endversion_08_06.pdf#page=3 [3] http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4389710/2014-pr-gutachten-medien/ Anfragenr: 8667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatskanzlei Hamburg
Ihre Anfragen vom 11. März 2015 Sehr geehrter Herr Wall, Ihre Nachrichten vom 11. März 2015 sind hier eingegangen…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihre Anfragen vom 11. März 2015
Datum
17. März 2015 17:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, Ihre Nachrichten vom 11. März 2015 sind hier eingegangen. Sie bitten einerseits um die Übersendung eines schriftlichen Bescheides per Post in Bezug auf meine Antwort vom 11. März auf Ihre Ausgangsfrage vom 11. Februar 2015. Zudem bitten Sie um weitere Auskünfte, die sich aus meiner Antwort vom 11. März ergeben. Dies werte ich als neue Anfrage. In Bezug auf beide Nachrichten beginnt die gesetzliche Frist des HmbTG daher erneut zu laufen. Ich darf Sie daher höflichst noch um etwas Geduld bitten. Ich werde mich schnellstmöglich wieder bei Ihnen melden. Vielen Dank für Ihr Verständnis Mit freundlichen Grüßen
Senatskanzlei Hamburg
AW: Ihre Anfragen vom 11. März 2015 Sehr geehrter Herr Wall, in Bezug auf Ihre beiden Nachrichten vom 11. März 20…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 11. März 2015
Datum
13. April 2015 19:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, in Bezug auf Ihre beiden Nachrichten vom 11. März 2015 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Beantwortung aufgrund der Komplexität noch ein wenig Zeit in Anspruch nimmt. Ich möchte Sie daher noch um ein wenig mehr Geduld bitten. Ich gehe derzeit aber davon aus, dass der in § 13 Abs. 3 HmbTG genannte Zeitraum von zwei Monaten seit Antragsstellung nicht vollständig ausgeschöpft werden muss. Über den Versand des gewünschten schriftlichen Bescheides werde ich Sie unmittelbar nach Versendung informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre (Ihre ursprüngliche Anfrage vom 11. Februar 2015) ergänzende Anfrage…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: Anfrage vom 11.02.2015: Impressumsangaben der Pressemitteilung 'Gutachten "Konvergenz und regulatorische Folgen" im Bereich Medien veröffentlicht' [#8667]
Datum
20. April 2015 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre (Ihre ursprüngliche Anfrage vom 11. Februar 2015) ergänzende Anfrage per E-Mail vom 11. März 2015 an Herrn Staatsrat Dr. Krupp. Ich werte diese ergänzenden Fragen als neue Anfrage. Eine Durchsicht unserer Unterlagen hat ergeben, dass wir Ihrem Antrag nicht vollständig entsprechen können. Demnach wird, sofern von Ihnen gewünscht, nach § 13 Abs. 2 HmbTG ein schriftlicher Bescheid ergehen. Wir müssen Sie daher bitten, uns ggf. eine zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen. Dies versteht sich vor folgendem Hintergrund: Hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Nachfragen 1-5 ist die Pressestelle des Senats zuständig. Die dortige Nachfrage hat ergeben, dass die damalige Pressemitteilung vom 17. Oktober 2014 der Pressestelle nicht mehr vorliegt. Möglicherweise gelöschte Emails können wiederum nach Auskunft der IT-Abteilung lediglich innerhalb von 14 Tagen wiederhergestellt werden. zu 6.) Anzahl der Personen, die bei der Erstellung der Pressemitteilung mitgewirkt haben?: An der Erstellung der Pressemitteilung haben insgesamt 3 Mitarbeiter der Senatskanzlei Hamburg sowie 2 Mitarbeiter von Staatskanzleien aus dem Länderkreis mitgewirkt. zu 7.) das Prozedere, das bei der Erstellung der Pressemitteilung verwendet wurde?: Wie bereits in der ursprünglichen Antwort beschrieben, ist die Pressemitteilung mit dem Titel "Gutachten Konvergenz und regulatorische Folgen im Bereich Medien veröffentlicht" mit dem gesamten Kreis der 16 Länder und deren Mitarbeiter abgestimmt worden - der Entwurf der Pressemitteilung ist dabei via Email an den Länderkreis zur Abstimmung verschickt worden. zu 8.) in welchem Zeitraum entstand die Pressemitteilung?: Inklusive des Abstimmungsprozesses im Länderkreis ist die Pressemitteilung etwa in der Zeit vom 8. bis 14. Oktober 2014 entstanden. zu 9.) welches Abstimmungsverfahren wurde angewandt? Die Kollegen aus dem Länderkreis wurden in einer Email von Donnerstag, dem 9. Oktober 2014, die der Entwurf der Pressemitteilung angefügt war, zu einer befristeten Stellungnahme bis Montag, dem 13. Oktober 2014, gebeten. zu 10.) wie sind die Abstimmungsergebnisse dokumentiert? Die Abstimmungsergebnisse sind via Email dokumentiert. zu 11.) bitte schicken Sie mir ggf. das Dokument mit Abstimmungsergebnissen. In Bezug auf die Übersendung dieser Emails liegen Ausschlussgründe gem. § 4 II und § 6 III HmbTG vor. Eine Abfrage im Länderkreis hat ergeben, dass keines der übrigen Länder mit der Herausgabe von Dokumenten betreffend die Bund-Länder-Kommission einverstanden ist. Ein eigenmächtiges Handeln der Freien und Hansestadt Hamburgs lässt sich insoweit nicht rechtfertigen. 12.) welche Behörde / Institution hat die Empfänger aus der Liste 1) benachrichtigt. Senatskanzlei (Pressestelle) Abschließend sei noch folgender Hinweis zur Klarstellung erlaubt: In Bezug auf Ihre ursprüngliche Anfrage vom 11. Februar 2015 (ebenfalls unter der Anfragen-Nr. #8667) hatten Sie am 11. März 2015 mit gesonderter Nachricht um einen förmlichen Bescheid gebeten. Dieser ist bereits auf dem Postweg zu Ihnen und dürfte Sie in den nächsten Tagen erreichen. Mit freundlichen Grüßen