In der Deutschen Botschaft in Beirut durch Inflation verlorene Steuergelder

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Libanon herrschte über viele Jahre hinweg ein offizieller Wechselkurs von 1 USD = 1.500 Libanesische Pfund. Seit Oktober 2019 verfiel die Landeswährung in dramatischem und unvorhergesehenem Ausmaß. 2 Jahre später, im Dezember 2021 war 1 USD 30.000 Libanesische Pfund wert. Dies entspricht einer Inflationsrate von 2000% über einen 2-Jahreszeitraum. Auch von USD-Konten konnte man das Geld nicht mehr in USD abheben.

Die Deutsche Botschaft in Beyrouth wird sicherlich auch ein Ortskonto gehabt haben. Meine Fragen:

- Wie viel Geld hat die Deutsche Botschaft in Beyrouth im Oktober / November 2019 in Libanesischen Banken gehabt? In Pfund bzw. Dollar.

- Welche Maßnahmen wurden angesichts der sich anbahnenden Inflation getroffen?

- Konnte die Botschaft ab November 2019 weiterhin US-Dollar über die Bank beziehen? Welche Einschränkungen gab es?

- Wie groß ist der inflationsbedingte Wertverlust an Zahlungsmitteln, Steuergeldern und Haushaltsmitteln in der Deutschen Botschaft in Beyrouth 2019-2021?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Im Libanon herrschte über viele Jahre hinweg ein off…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
In der Deutschen Botschaft in Beirut durch Inflation verlorene Steuergelder [#243412]
Datum
15. März 2022 18:53
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Im Libanon herrschte über viele Jahre hinweg ein offizieller Wechselkurs von 1 USD = 1.500 Libanesische Pfund. Seit Oktober 2019 verfiel die Landeswährung in dramatischem und unvorhergesehenem Ausmaß. 2 Jahre später, im Dezember 2021 war 1 USD 30.000 Libanesische Pfund wert. Dies entspricht einer Inflationsrate von 2000% über einen 2-Jahreszeitraum. Auch von USD-Konten konnte man das Geld nicht mehr in USD abheben. Die Deutsche Botschaft in Beyrouth wird sicherlich auch ein Ortskonto gehabt haben. Meine Fragen: - Wie viel Geld hat die Deutsche Botschaft in Beyrouth im Oktober / November 2019 in Libanesischen Banken gehabt? In Pfund bzw. Dollar. - Welche Maßnahmen wurden angesichts der sich anbahnenden Inflation getroffen? - Konnte die Botschaft ab November 2019 weiterhin US-Dollar über die Bank beziehen? Welche Einschränkungen gab es? - Wie groß ist der inflationsbedingte Wertverlust an Zahlungsmitteln, Steuergeldern und Haushaltsmitteln in der Deutschen Botschaft in Beyrouth 2019-2021? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243412/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage vom 15.03.2022 über Steuergelder der Deutschen Bot…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: In der Deutschen Botschaft in Beirut durch Inflation verlorene Steuergelder [#243412]
Datum
19. März 2022 13:30
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage vom 15.03.2022 über Steuergelder der Deutschen Botschaft in Beyrouth zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 243412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243412/