Inanspruchnahme Begrüßungsgeld

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Zahl der Begrüßungsgeld-Berechtigten der letzten 3 Jahre, sowie die Zahl derer, die es ausbezahlt bekommen haben.
Die Summe des in den jeweiligen Jahren ausgezahlten Begrüßungsgelder.

Falls die entsprechenden Daten für die genannten Jahre nicht verfügbar sind, senden Sie mir bitte die Daten für die drei aktuellsten verfügbaren Jahre zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2016
  • Frist
    22. Juni 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zahl der B…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
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Betreff
Inanspruchnahme Begrüßungsgeld [#19651]
Datum
23. Dezember 2016 23:23
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zahl der Begrüßungsgeld-Berechtigten der letzten 3 Jahre, sowie die Zahl derer, die es ausbezahlt bekommen haben. Die Summe des in den jeweiligen Jahren ausgezahlten Begrüßungsgelder. Falls die entsprechenden Daten für die genannten Jahre nicht verfügbar sind, senden Sie mir bitte die Daten für die drei aktuellsten verfügbaren Jahre zu.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben meine Anfrage mit Betreff "Inanspruchnahme Begrüßungsgeld [#19651]&…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
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Betreff
AW: Inanspruchnahme Begrüßungsgeld [#19651]
Datum
23. Mai 2017 16:04
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben meine Anfrage mit Betreff "Inanspruchnahme Begrüßungsgeld [#19651]" vom 23.12.2016 bis heute nicht beantwortet. Ich bitte hiermit um eine Zügige Bearbeitung, da die Frist von einem Monat laut § 5, Abs. 2 IZG-SH lange abgelaufen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Inanspruchnahme Begrüßungsgeld“ vom 23.12.2016…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
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Betreff
AW: AW: Inanspruchnahme Begrüßungsgeld [#19651]
Datum
23. Juni 2017 00:35
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Inanspruchnahme Begrüßungsgeld“ vom 23.12.2016 (#19651) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Landeshauptstadt Kiel
Begrüßungsgeld Sehr geehrtAntragsteller/in die Anzahl der Begrüß
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Begrüßungsgeld
Datum
26. Juni 2017 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Anzahl der Begrüß