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Inanspruchnahme von Sozialleistungen

wie hoch ist die Zahl der Menschen in der BRD die wegen Unterhaltszahlungen für die Kinder für sich Sozialleistungen (z.b. Wohngeld ect.) in Anspruch nehmen müssen um "Leben" / "überleben" zu können.

Wenn es Zahlen gibt, wie viele Männer und wie viele Frauen sind davon betroffen. Im weiteren wie hoch ist die Zahl der Familien, Lebensgemeinschaften wo auch noch Kinder davon betroffen sind.

Im Gegenzug stellt sich die Frage, wie hoch ist die Zahl der Menschen in der BRD die Unterhaltszahlungen für die Kinder empfangen und für sich und die Kinder Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen damit sie "Leben" bzw. "Überleben" können.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie hoch ist die Za…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inanspruchnahme von Sozialleistungen [#20481]
Datum
24. Februar 2017 07:40
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie hoch ist die Zahl der Menschen in der BRD die wegen Unterhaltszahlungen für die Kinder für sich Sozialleistungen (z.b. Wohngeld ect.) in Anspruch nehmen müssen um "Leben" / "überleben" zu können. Wenn es Zahlen gibt, wie viele Männer und wie viele Frauen sind davon betroffen. Im weiteren wie hoch ist die Zahl der Familien, Lebensgemeinschaften wo auch noch Kinder davon betroffen sind. Im Gegenzug stellt sich die Frage, wie hoch ist die Zahl der Menschen in der BRD die Unterhaltszahlungen für die Kinder empfangen und für sich und die Kinder Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen damit sie "Leben" bzw. "Überleben" können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz
Datum
8. März 2017 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.