Sehr geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24. Februar 2017. Hierin bitten Sie - gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW - um bestimmte Information aus dem Bereich Unterhaltsrecht/Sozialleistungen.
Leider liegen uns die von Ihnen gewünschten Informationen nur zu einem Teil vor.
Im Einzelnen:
a) "Wie hoch ist die Zahl der Menschen in NRW die wegen Unterhaltszahlungen für die Kinder für sich Sozialleistungen (z.b. Wohngeld ect.) in Anspruch nehmen müssen um "Leben" / "überleben" zu können. Wenn es Zahlen gibt, wie viele Männer und wie viele Frauen sind davon betroffen. Im weiteren wie hoch ist die Zahl der Familien, Lebensgemeinschaften wo auch noch Kinder davon betroffen sind."
Anhaltspunkte für die Antwort auf diese Frage könnten sich in Statistiken finden, die zu den in Frage kommenden Sozialleistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) geführt werden. Ggf. könnte aus diesen Statistiken ablesbar sein, wie viele der Leistungsbezieher/innen Kindesunterhalt zahlen. Dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Nordrhein-Westfalen liegen solche Statistiken jedoch nicht vor, da dieses für keine dieser Leistungen federführend zuständig ist.
Zuständig sind
Wohngeld: Ministerium für Bauen, Wohnen, Städtebau und Verkehr Nordrhein-Westfalen, Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf
Kinderzuschlag: Direktion Familienkasse, Nordostpark 100, 90411 Nürnberg
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch: Bundesagentur für Arbeit, Josef-Gockeln-Straße 7 40474 Düsseldorf
b) "Im Gegenzug stellt sich die Frage, wie hoch ist die Zahl der Menschen in NRW die Unterhaltszahlungen für die Kinder empfangen und für sich und die Kinder Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen damit sie "Leben" bzw. "Überleben" können."
Im Hinblick auf Leistungen nach dem Zweite Sozialgesetzbuch liegen hier folgende Informationen vor:
Im Jahresdurchschnitt 2015 gab es in Nordrhein-Westfalen 158.959 Bedarfsgemeinschaft von Alleinerziehenden mit Bezug von Regelleistungen nach dem SGB II, bei 42,8% von ihnen wurde Unterhalt und Unterhaltsvorschuss mit einem Durchschnittsbetrag von 236 EUR monatlich angerechnet (Bundesagentur für Arbeit, Analyse des Arbeitsmarktes für Alleinerziehende in Nordrhein-Westfalen 2015, Analytikreport der Statistik, Nürnberg, S. 40, 42).
Für weitere Informationen, insbesondere im Hinblick auf die Frage, wie viele Haushalte Kindesunterhalt erhalten und gleichzeitig Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beziehen, empfehle ich auch hier eine Nachfrage bei den oben unter a) genannten Stellen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen