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Inanspruchnahme von Sozialleistungen

wie hoch ist die Zahl der Menschen in NRW die wegen Unterhaltszahlungen für die Kinder für sich Sozialleistungen (z.b. Wohngeld ect.) in Anspruch nehmen müssen um "Leben" / "überleben" zu können.

Wenn es Zahlen gibt, wie viele Männer und wie viele Frauen sind davon betroffen. Im weiteren wie hoch ist die Zahl der Familien, Lebensgemeinschaften wo auch noch Kinder davon betroffen sind.

Im Gegenzug stellt sich die Frage, wie hoch ist die Zahl der Menschen in NRW die Unterhaltszahlungen für die Kinder empfangen und für sich und die Kinder Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen damit sie "Leben" bzw. "Überleben" können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inanspruchnahme von Sozialleistungen [#20482]
Datum
24. Februar 2017 07:42
An
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie hoch ist die Zahl der Menschen in NRW die wegen Unterhaltszahlungen für die Kinder für sich Sozialleistungen (z.b. Wohngeld ect.) in Anspruch nehmen müssen um "Leben" / "überleben" zu können. Wenn es Zahlen gibt, wie viele Männer und wie viele Frauen sind davon betroffen. Im weiteren wie hoch ist die Zahl der Familien, Lebensgemeinschaften wo auch noch Kinder davon betroffen sind. Im Gegenzug stellt sich die Frage, wie hoch ist die Zahl der Menschen in NRW die Unterhaltszahlungen für die Kinder empfangen und für sich und die Kinder Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen damit sie "Leben" bzw. "Überleben" können.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport d…
Von
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Inanspruchnahme von Sozialleistungen [#20482]
Datum
28. Februar 2017 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24. Februar 2017. Hierin bitten Sie - gestützt auf d…
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24. Februar 2017. Hierin bitten Sie - gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW - um bestimmte Information aus dem Bereich Unterhaltsrecht/Sozialleistungen. Leider liegen uns die von Ihnen gewünschten Informationen nur zu einem Teil vor. Im Einzelnen: a) "Wie hoch ist die Zahl der Menschen in NRW die wegen Unterhaltszahlungen für die Kinder für sich Sozialleistungen (z.b. Wohngeld ect.) in Anspruch nehmen müssen um "Leben" / "überleben" zu können. Wenn es Zahlen gibt, wie viele Männer und wie viele Frauen sind davon betroffen. Im weiteren wie hoch ist die Zahl der Familien, Lebensgemeinschaften wo auch noch Kinder davon betroffen sind." Anhaltspunkte für die Antwort auf diese Frage könnten sich in Statistiken finden, die zu den in Frage kommenden Sozialleistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) geführt werden. Ggf. könnte aus diesen Statistiken ablesbar sein, wie viele der Leistungsbezieher/innen Kindesunterhalt zahlen. Dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Nordrhein-Westfalen liegen solche Statistiken jedoch nicht vor, da dieses für keine dieser Leistungen federführend zuständig ist. Zuständig sind Wohngeld: Ministerium für Bauen, Wohnen, Städtebau und Verkehr Nordrhein-Westfalen, Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf Kinderzuschlag: Direktion Familienkasse, Nordostpark 100, 90411 Nürnberg Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch: Bundesagentur für Arbeit, Josef-Gockeln-Straße 7 40474 Düsseldorf b) "Im Gegenzug stellt sich die Frage, wie hoch ist die Zahl der Menschen in NRW die Unterhaltszahlungen für die Kinder empfangen und für sich und die Kinder Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen damit sie "Leben" bzw. "Überleben" können." Im Hinblick auf Leistungen nach dem Zweite Sozialgesetzbuch liegen hier folgende Informationen vor: Im Jahresdurchschnitt 2015 gab es in Nordrhein-Westfalen 158.959 Bedarfsgemeinschaft von Alleinerziehenden mit Bezug von Regelleistungen nach dem SGB II, bei 42,8% von ihnen wurde Unterhalt und Unterhaltsvorschuss mit einem Durchschnittsbetrag von 236 EUR monatlich angerechnet (Bundesagentur für Arbeit, Analyse des Arbeitsmarktes für Alleinerziehende in Nordrhein-Westfalen 2015, Analytikreport der Statistik, Nürnberg, S. 40, 42). Für weitere Informationen, insbesondere im Hinblick auf die Frage, wie viele Haushalte Kindesunterhalt erhalten und gleichzeitig Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beziehen, empfehle ich auch hier eine Nachfrage bei den oben unter a) genannten Stellen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen
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