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Inanspruchnahme von Sozialleistungen

Anfrage an: Kreis Warendorf

wie hoch ist die Zahl der Menschen im Kreisgebiet die wegen Unterhaltszahlungen für die Kinder für sich Sozialleistungen (z.b. Wohngeld ect.) in Anspruch nehmen müssen um "Leben" / "überleben" zu können.

Wenn es Zahlen gibt, wie viele Männer und wie viele Frauen sind davon betroffen. Im weiteren wie hoch ist die Zahl der Familien, Lebensgemeinschaften wo auch noch Kinder davon betroffen sind.

Im Gegenzug stellt sich die Frage, wie hoch ist die Zahl der Menschen im Kreisgebiet die Unterhaltszahlungen für die Kinder empfangen und für sich und die Kinder dennoch Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen damit sie "Leben" bzw. "Überleben" können.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Februar 2017
  • Frist
    28. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inanspruchnahme von Sozialleistungen [#20479]
Datum
24. Februar 2017 07:35
An
Kreis Warendorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie hoch ist die Zahl der Menschen im Kreisgebiet die wegen Unterhaltszahlungen für die Kinder für sich Sozialleistungen (z.b. Wohngeld ect.) in Anspruch nehmen müssen um "Leben" / "überleben" zu können. Wenn es Zahlen gibt, wie viele Männer und wie viele Frauen sind davon betroffen. Im weiteren wie hoch ist die Zahl der Familien, Lebensgemeinschaften wo auch noch Kinder davon betroffen sind. Im Gegenzug stellt sich die Frage, wie hoch ist die Zahl der Menschen im Kreisgebiet die Unterhaltszahlungen für die Kinder empfangen und für sich und die Kinder dennoch Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen damit sie "Leben" bzw. "Überleben" können.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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