„Incel-Bewegung“

Hat die Bundespolizei bereits Informationen über die „Incel-Bewegung“ eingeholt?
Wenn ja, sieht die Bundespolizei die „Incel-Bewegung“ als Gefahr für die öffentliche Sicherheit an und welche Maßnahmen hat die Bundespolizei deswegen ggf. ergriffen?
Wenn keine Informationen vorliegen, wird die Bundespolizei in diese Richtung tätig werden?
Wäre die Bundespolizei ggf. für die Beobachtung der „Incel-Bewegung“ zuständig?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. August 2020
  • Frist
    23. September 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat die Bundespoliz…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Incel-Bewegung“ [#195716]
Datum
21. August 2020 14:30
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat die Bundespolizei bereits Informationen über die „Incel-Bewegung“ eingeholt? Wenn ja, sieht die Bundespolizei die „Incel-Bewegung“ als Gefahr für die öffentliche Sicherheit an und welche Maßnahmen hat die Bundespolizei deswegen ggf. ergriffen? Wenn keine Informationen vorliegen, wird die Bundespolizei in diese Richtung tätig werden? Wäre die Bundespolizei ggf. für die Beobachtung der „Incel-Bewegung“ zuständig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195716/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-49 Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 21.…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag „Incel-Bewegung“ [#195716][geschwärzt]
Datum
21. August 2020 15:01
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-49 Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 21.08.2020 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-49 Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informatio…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag „Incel-Bewegung“ [#195716]_Antragsteller/in
Datum
23. September 2020 11:55
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-49 Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz dauert derzeit noch an. Ich komme in dieser Angelegenheit alsbald unaufgefordert erneut auf Sie zu und bitte bis dahin noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen