Incentive für Anbieter digitaler Lernmedien sich an der Nationalen Bildungsplattform zu beteiligen

Sehr geehrter Herr Greissler,

Sie erwähnen in diesem Video

https://www.youtube.com/watch?v=6LcvkUOaFsI&list=PLDE3NyZgHoK6aFrIXxOCLuqQeShZPVVN-&index=48

dass es für die Akteure im Bereich digitaler Lernmedien einen Anreiz geben muss, Ihre Angebote über die Nationale Bildungsplattform zugänglich zu machen. Leider führen Sie dann nicht aus, worin dieser Anreiz konkret bestehen soll. Daher die Frage.

Warum sollen sich die MILLIONEN von Anbietern digitaler Lernmedien an der Nationalen Bildungsplattform beteiligen?

Es besteht das sehr konkrete Risiko, dass hier 630 Millionen Euro Steuergelder verbrannt werden. Für Profis aus dem Bereich digitale Lernmedien, also Akteuren, die tatsächlich digitale Lernmedien erstellen und vermarkten und nicht nur darüber reden, erschließt sich nicht, wie die Nationale Bildungsplattform sich zu einem relevanter Player im Markt entwickeln und mit dem bereits bestehenden Ökosystem konkurrieren kann.

Hintergrund: Es gibt für private Anbieter digitaler Lernmedien bereits ein funktionierendes Ökosystem, das eine Refinanzierung ermöglicht. Die zahlreichen Plattformen der Länder oder vom BMBF geförderte Projekte wie www.wirlernenonline.de oder www.mundo-schule.de etc. spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle und sind komplett irrelevant.

Auf der anderes Seite wird die Nationale Bildungsplattform nur dann relevant, wenn tatsächlich die MILLIONEN von Anbietern digitaler Lernmedien unterschiedlichster Art, komplette Kurse, videos, pdf, app, zips, kindle, print on demand etc. über die Nationale Bildungsplattform zugänglich sind. Andernfalls ist diese für die Nachrager und damit auch für die Anbieter irrelevant.

Daher die Frage:

1) Warum sollen Anbieter digitaler Lernmedien Ihre Angebote über die Nationale Bildungsplattform zugänglich machen ?

2) Eröffnen sich durch die Nationale Bildungsplattform neue Möglichkeiten zur Refinanzierung der Angebote im Bereich digitaler Lernmedien, jenseits der Möglichkeiten, die das bestehende Ökosystem bietet?

3) Gibt es nicht monetäre Anreize und wenn ja welche, digitale Lernmedien über die Nationale Bildungsplattform zugänglich zu machen?

Sinnvoll wäre eine Antwort, die mit EMPIRISCHEN Daten unterfüttert ist, z.B. ob von der Nachfrageseite ein Bedarf an "single sign in" bzw. "Data Wallets" überhaupt besteht, ob es zu dieser Frage eine empirische Untersuchung gibt.

Ein Geschwätz, wie es Herr Dr. Pfisterer bereits geliefert hat, bringt nichts.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Dezember 2021
  • Frist
    19. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
Andrés Ehmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrter Her…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Andrés Ehmann
Betreff
Incentive für Anbieter digitaler Lernmedien sich an der Nationalen Bildungsplattform zu beteiligen [#235845]
Datum
17. Dezember 2021 14:00
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrter Herr Greissler, Sie erwähnen in diesem Video https://www.youtube.com/watch?v=6LcvkUOaFsI&list=PLDE3NyZgHoK6aFrIXxOCLuqQeShZPVVN-&index=48 dass es für die Akteure im Bereich digitaler Lernmedien einen Anreiz geben muss, Ihre Angebote über die Nationale Bildungsplattform zugänglich zu machen. Leider führen Sie dann nicht aus, worin dieser Anreiz konkret bestehen soll. Daher die Frage. Warum sollen sich die MILLIONEN von Anbietern digitaler Lernmedien an der Nationalen Bildungsplattform beteiligen? Es besteht das sehr konkrete Risiko, dass hier 630 Millionen Euro Steuergelder verbrannt werden. Für Profis aus dem Bereich digitale Lernmedien, also Akteuren, die tatsächlich digitale Lernmedien erstellen und vermarkten und nicht nur darüber reden, erschließt sich nicht, wie die Nationale Bildungsplattform sich zu einem relevanter Player im Markt entwickeln und mit dem bereits bestehenden Ökosystem konkurrieren kann. Hintergrund: Es gibt für private Anbieter digitaler Lernmedien bereits ein funktionierendes Ökosystem, das eine Refinanzierung ermöglicht. Die zahlreichen Plattformen der Länder oder vom BMBF geförderte Projekte wie www.wirlernenonline.de oder www.mundo-schule.de etc. spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle und sind komplett irrelevant. Auf der anderes Seite wird die Nationale Bildungsplattform nur dann relevant, wenn tatsächlich die MILLIONEN von Anbietern digitaler Lernmedien unterschiedlichster Art, komplette Kurse, videos, pdf, app, zips, kindle, print on demand etc. über die Nationale Bildungsplattform zugänglich sind. Andernfalls ist diese für die Nachrager und damit auch für die Anbieter irrelevant. Daher die Frage: 1) Warum sollen Anbieter digitaler Lernmedien Ihre Angebote über die Nationale Bildungsplattform zugänglich machen ? 2) Eröffnen sich durch die Nationale Bildungsplattform neue Möglichkeiten zur Refinanzierung der Angebote im Bereich digitaler Lernmedien, jenseits der Möglichkeiten, die das bestehende Ökosystem bietet? 3) Gibt es nicht monetäre Anreize und wenn ja welche, digitale Lernmedien über die Nationale Bildungsplattform zugänglich zu machen? Sinnvoll wäre eine Antwort, die mit EMPIRISCHEN Daten unterfüttert ist, z.B. ob von der Nachfrageseite ein Bedarf an "single sign in" bzw. "Data Wallets" überhaupt besteht, ob es zu dieser Frage eine empirische Untersuchung gibt. Ein Geschwätz, wie es Herr Dr. Pfisterer bereits geliefert hat, bringt nichts.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andrés Ehmann Anfragenr: 235845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235845/ Postanschrift Andrés Ehmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrés Ehmann
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Mail vom 17. Dezember 2021 Sehr geehrter Herr Ehmann, vielen Dank für Ihre Mail vom 17. Dezember 2021. Bei …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Mail vom 17. Dezember 2021
Datum
17. Dezember 2021 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ehmann, vielen Dank für Ihre Mail vom 17. Dezember 2021. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine IFG-Anfrage, sondern um eine Anfrage, die in den Bereich des Bürgerservice fällt. Bezüglich einer Antwort bitten wir um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Andrés Ehmann
AW: Ihre Mail vom 17. Dezember 2021 [#235845] Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um eine Anfrage nach…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Andrés Ehmann
Betreff
AW: Ihre Mail vom 17. Dezember 2021 [#235845]
Datum
17. Dezember 2021 15:35
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um eine Anfrage nach IFG, was aber letztlich egal ist. Sie können das auch als Bürgeranfrage sehen, was es zwar nicht ist, aber egal ist. Entscheidend ist, dass auf sehr konkrete Fragen eben sehr konkret geantwortet wird. Mit freundlichen Grüßen Andrés Ehmann Anfragenr: 235845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235845/
Andrés Ehmann
AW: Ihre Mail vom 17. Dezember 2021 [#235845]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Andrés Ehmann
Betreff
AW: Ihre Mail vom 17. Dezember 2021 [#235845]
Datum
16. Juni 2022 08:22
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Incentive für Anbieter digitaler Lernmedien sich an der Nationalen Bildungsplattform zu beteiligen“ vom 17.12.2021 (#235845) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andrés Ehmann

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Beantwortung Anfrage Ehmann Herrn Andrés Ehmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >&…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Beantwortung Anfrage Ehmann
Datum
7. Juli 2022 11:38
Status
Warte auf Antwort
Herrn Andrés Ehmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Betr.: Anfrage "Incentives für Anbieter zur Beteiligung an der Nationalen Bildungsplattform [#235845]" Sehr geehrter Herr Ehmann, vielen Dank für Ihre Anfrage v. 17.12.2022. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass sich die Anfrage aus hiesiger Sicht nicht auf amtliche Informationen i.S.d. IFG bezieht und es sich damit nicht um einen Antrag handelt, der nach IFG (oder UIG bzw. VIG) zu bescheiden wäre. Vor dem Hintergrund der im Rahmen weiterer IFG -Anfragen ausgetauschten Informationen unterstreicht BMBF den Fokus auf eine nutzerzentrierte Ausgestaltung der Nationalen Bildungsplattform. Ausgangspunkt sind dabei die Lernenden mit ihren individuellen Bildungswegen. Mit der Vernetzungsinfrastruktur ermöglichen wir den Lernenden einen nahtlosen und selbstbestimmten digitalen Bildungsweg, sich zu vernetzen und gemeinsam zu lernen - von der Schule bis zur berufsbegleitenden Weiterbildung. Die Erschließung von Bildungsangeboten über die Nationale Bildungsplattform als Vernetzungsinfrastruktur fördert Transparenz und Zugänglichkeit von Angeboten sowohl öffentlicher als auch privater Bildungsanbieter. Die NBP fokussiert zunächst auf die in Deutschland aktiven Akteure, greift über die europäische Anschlussfähigkeit aber auch auf den internationalen Markt an digitalen Lernangeboten aus. Evidente Vorteile für die Anbieter sehen wir insbesondere in folgenden Punkten: * Bildungseinrichtungen erhalten Einsicht in nutzerselbstsouverän freigegebene Zertifikate und Kompetenzen von Bewerberinnen und Bewerbern und können somit den Betreuungs- und Verwaltungsprozess optimieren. * Durch das Etablieren gemeinsamer Standards und das Harmonisieren von digitalisierten Prozessen wird zudem der Wissensaustausch zwischen den verschiedenen Bildungsinstitutionen und deren Kooperation miteinander vereinfacht. * Mit Hilfe der Vernetzungsinfrastruktur werden die Lernangebote der Bildungseinrichtungen für die Lehrenden gezielter auffindbar gemacht. Zudem fördert die durch die NBP angestrebte Transparenz die Weiterentwicklung eines funktionierenden Marktes und einer größeren Reichweite der bestehenden Angebote. So können Anbieter für ihre Bildungsinhalte und -werkzeuge eine nationale Sichtbarkeit erreichen. Zudem ermöglichen Mechanismen für gezielte Rückmeldungen zu einzelnen Inhalten und Funktionen eine anwendungsorientierte und bedarfsgerechte Entwicklung von weiteren Bildungsangeboten und -technologien. Weiter Informationen erhalten Sie unter www.bildungsraum.de<http://www.bildungsraum.de> Mit freundlichen Grüßen