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INDECT: welche Behörde(n) der Bundesrepublik Deutschland fördert dieses Projekt? Mit welchem Geldbetrag wird das Projekt INDECT durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert ?

INDECT

- welche Behörde(n) der Bundesrepublik Deutschland fördert dieses Projekt?

- Mit welchem Geldbetrag wird das Projekt INDECT durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert?

- welche Person genau hat die Gelder zur Förderung des Projektes INDECT freigegeben?

Antwort verspätet

  • Datum
    25. August 2012
  • Frist
    26. September 2012
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: INDECT - welche…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
INDECT: welche Behörde(n) der Bundesrepublik Deutschland fördert dieses Projekt? Mit welchem Geldbetrag wird das Projekt INDECT durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert ?
Datum
25. August 2012 19:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
INDECT - welche Behörde(n) der Bundesrepublik Deutschland fördert dieses Projekt? - Mit welchem Geldbetrag wird das Projekt INDECT durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert? - welche Person genau hat die Gelder zur Förderung des Projektes INDECT freigegeben?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "INDECT: welche Behörde(n) der Bundesrepub…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: INDECT: welche Behörde(n) der Bundesrepublik Deutschland fördert dieses Projekt? Mit welchem Geldbetrag wird das Projekt INDECT durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert ?
Datum
21. April 2013 07:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "INDECT: welche Behörde(n) der Bundesrepublik Deutschland fördert dieses Projekt? Mit welchem Geldbetrag wird das Projekt INDECT durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert ?" vom 25.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Monate, 3 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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