Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ein vollständiger, elektronischer Auszug der Indexdatei des Unternehmensregisters für die Amtsgerichte des Landes NRW. Die Indexdatei sollte die Stammdaten aller gemeldeten Unternehmen - also zumindest Firmenname, Registernummer, Sitz, Zustand und Meldedatum - enthalten.
Ich bitte Sie, diese Informationen in einem maschinenlesbaren Format (etwa CSV oder XML) zugänglich zu machen.
Zudem weise ich darauf hin, dass die gesetzliche Regelungen des EHUG keinen Ausnahmegrund für das IFG darstellt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Lindenberg
Antrag nach dem IFG NRW auf Übersendung der Indexdatei des Unternehmensregisters NRW
Ihre Anfrage vom 18.11.2012
Sehr geehrter Herr Lindenberg,
durch Ihre Anfrage begehren Sie die Übersendung eines vollständigen elektronischen Auszugs der Indexdatei des Unternehmensregisters für die Amtsgerichte des Landes NRW mit den Stammdaten aller gemelde-ten Unternehmen (Firmenname, Registernummer, Sitz, Zustand und Meldetatum).
Das Unternehmensregister wird gemäß §§ 8a, 9a HGB in Verbindung mit der Verordnung über das Unternehmensregister (Unternehmensregisterverordnung – URV) vom 26. Februar 2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 7) von dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, geführt. Bei dieser Stelle sind die in Frage stehenden Daten vorhanden. Im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sind diese Daten nicht vorhanden.
Ich darf Sie daher bitten, sich mit Ihrem Anliegen an die das Unternehmensregister führende Stelle zu wenden.
Obwohl eine Zuständigkeit des Justizministeriums des Landes Nord-rhein-Westfalen nicht besteht, darf ich gleichwohl darauf hinweisen, dass hier auch Zweifel am Vorliegen eines Anspruchs selbst bestehen. Die Daten des Unternehmensregisters stehen durch das öffentlich einsehbare Unternehmensregister jedermann zur Einsichtnahme zur Verfügung. Hierdurch besteht eine ausreichende Möglichkeit, sich über Unternehmen zu informieren. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Übermittlung der Indexdaten dürfte nicht bestehen. So stellt auch § 1 Abs. 2 der Unternehmensregisterverordnung – URV fest, dass die In-dexdaten nur der Zugangsvermittlung dienen und nicht zugänglich zu machen sind. Gegen den Aufbau eines eigenen redundanten Datenbe-standes spricht zudem grundsätzlich, dass dadurch die Einhaltung gesetzlich vorgesehener Löschungsfristen nicht mehr gewährleistet wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Norbert Pott