Indexdatei des Unternehmensregisters NRW

ein vollständiger, elektronischer Auszug der Indexdatei des Unternehmensregisters für die Amtsgerichte des Landes NRW. Die Indexdatei sollte die Stammdaten aller gemeldeten Unternehmen - also zumindest Firmenname, Registernummer, Sitz, Zustand und Meldedatum - enthalten.

Ich bitte Sie, diese Informationen in einem maschinenlesbaren Format (etwa CSV oder XML) zugänglich zu machen.

Zudem weise ich darauf hin, dass die gesetzliche Regelungen des EHUG keinen Ausnahmegrund für das IFG darstellt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. November 2012
  • Frist
    20. Dezember 2012
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Friedrich Lindenberg
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Friedrich Lindenberg
Betreff
Indexdatei des Unternehmensregisters NRW
Datum
18. November 2012 22:02
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ein vollständiger, elektronischer Auszug der Indexdatei des Unternehmensregisters für die Amtsgerichte des Landes NRW. Die Indexdatei sollte die Stammdaten aller gemeldeten Unternehmen - also zumindest Firmenname, Registernummer, Sitz, Zustand und Meldedatum - enthalten. Ich bitte Sie, diese Informationen in einem maschinenlesbaren Format (etwa CSV oder XML) zugänglich zu machen. Zudem weise ich darauf hin, dass die gesetzliche Regelungen des EHUG keinen Ausnahmegrund für das IFG darstellt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Friedrich Lindenberg
Mit freundlichen Grüßen Friedrich Lindenberg
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW auf Übersendung der Indexdatei des Unternehmensregisters NRW
Datum
29. November 2012 09:24
Status
Anfrage abgelehnt
Friedrich Lindenberg
Sehr geehrter Herr Pott, ich danke Ihnen für die Übersendung Ihrer Antwort vom heutigen Datum. Ich möchte dieser …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Friedrich Lindenberg
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG NRW auf Übersendung der Indexdatei des Unternehmensregisters NRW
Datum
29. November 2012 11:20
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrter Herr Pott, ich danke Ihnen für die Übersendung Ihrer Antwort vom heutigen Datum. Ich möchte dieser widersprechen und kurz einige Argumente darlegen. Die Begründung, eine Auskunft nach dem IFG sei nicht notwendig, da die Daten durch das Unternehmensregister verfügbar seien, ist unzutreffend. Das Unternehmensregister macht keine Indexdatei verfügbar, sondern lediglich einzelne Einträge dieser Datei. Jeder Eintrag wird dabei durch ein "Captcha" überlagert. Geht man davon aus, dass die Beantwortung eines solchen Captcha zehn Sekunden dauert, so ergibt sich für das das gesamte Register eine Abrufzeit von etwa 27 Jahren. Hier von einer Bereiststellung zu sprechen, ist zynisch. Ein Listenabgleich wird verhindert. Meine Anfrage war das Ergebnis einer Unterhaltung mit Vertretern des Bundesanzeigers bei der Konferenz "Moderner Staat". Dort wurde mir von Mitarbeitern der Firma bestätigt, dass die UReg-Daten pro Land konsolidiert übergeben werden (und die BMJs der Länder wurden mir als Ansprechpartner für die Indexdatei genannt). Falls die Indexdatei also beim Justizministerium NRW nicht vorliegt, so bitte ich um Auskunft welche Stelle für die Konsolidierung der Daten auf Landesebene zuständig ist. Des weiteren erscheint mir unwichtig, ob Sie für die Bereitstellung der Informationen "zuständig" sind: soweit sie mich nicht direkt auf eine alternative öffentliche Quelle für die (gesamten) angefragten Informationen verweisen können sind Sie nach dem IFG auskunftspflichtig. Das wird auch dadurch nicht beeinträchtigt, dass Sie Befürchtungen gegen die Errichtung eines "Schattenregisters" haben. Dies Ängste stellen keine Ausnahmebestand zum IFG dar. Mit freundlichen Grüßen Friedrich Lindenberg

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW auf Übersendung der Indexdatei des Unternehmensregisters NRW
Datum
25. Februar 2013 08:13
Status
Anfrage abgelehnt