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Von: Stang, Christian (BKA-IT03-2) Im Auftrag von IT03-Schichtdienst (BKA)
Gesendet: Freitag, 20. Dezember 2013 12:58
An: Poststelle E-Mail (BKA)
Betreff: WG: 1312120_Ihr Antrag nach dem IFG zu einem "Indikatorenkatalog zur Überprüfung ungeklärter Todesdelikte auf rechten Hintergrund"
131220_Ihr Antrag nach dem IFG zu ""Indikatorenkatalog zur Überprüfung ungeklärter Todesdelikte auf rechten Hintergrund""
Sehr geehrter Herr Weiß,
für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift bzw. einer persönlichen E-Mail Adresse.
Die Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an eine E-Mail Adresse der Internetseite
fragdenstaat.de ist nicht möglich.
Die Internetplattform
fragdenstaat.de kann auch nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist.
Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt.
Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen.
Wie Ihnen bereits aus dem Ablehnungsbescheid des BMI bekannt ist, liegen Versagungsgründe nach dem IFG vor. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen.
Bis zum Vorliegen Ihrer Antwort samt Postanschrift bzw. einer persönlichen E-Mail Adresse wird der Vorgang zurück gestellt. Wollen Sie den Antrag nicht aufrechterhalten, ist keine Rückmeldung, auch nicht zur Postanschrift bzw. persönlichen E-Mail Adresse, erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Bundeskriminalamt Wiesbaden
IFG-Sachbearbeitung