erläuterungsbericht l401

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Indirekte Einwirkung auf streng geschützte Arten durch Waldkindergarten

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Errichtung einer Waldkindergarten-Tagesstätte in Schönenberg - Kübelberg              FACHBEITRAG NATURSCHUTZ Errichtung einer Waldkindergarten- Tagesstätte in Schönenberg - Kübelberg Ortsgemeinde Schönenberg - Kübelberg FACHBEITRAG NATURSCHUTZ Bauherr: Ortsgemeinde Schönenberg - Kübelberg Rathausstraße 8 66901 Schönenberg-Kübelberg August 2020 Mai 2020 Aufgestellt:  Im Heidefeld 3 67688 Rodenbach Tel: 06374 / 9299019 mail: buero@lf-plan.de www.lf-plan.de Seite 1
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Errichtung einer Waldkindergarten-Tagesstätte in Schönenberg - Kübelberg                                                       FACHBEITRAG NATURSCHUTZ FACHBEITRAG NATURSCHUTZ Erläuterungsbericht INHALTSVERZEICHNIS                                                                                                                                             Seite 1      DARSTELLUNG DER BAUMASSNAHME ......................................................................... 2 2      BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES .................................................... 4 2.1       Fläche für die Waldkindergarten-Tagesstätte ............................................................................... 4 2.2       Parkplatz ........................................................................................................................................ 5 2.3       Schutzgebiete ................................................................................................................................ 6 3      DARSTELLUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ........................................................... 7 3.1       Wirkfaktoren des Bauvorhabens ................................................................................................... 7 3.2       Konfliktanalyse .............................................................................................................................. 8 4      LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MASSNAHMEN ......................................................... 10 4.1       Allgemeine Vermeidungsmaßnahmen ........................................................................................ 10 4.2       Vermeidungsmaßnahmen ........................................................................................................... 10 4.3       Schutzmaßnahmen ..................................................................................................................... 10 4.4       Ausgleichsmaßnahmen ............................................................................................................... 11 5      FAZIT ................................................................................................................................ 14 ANLAGE               Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan (BKM 1), M 1 : 500, 1 : 1.000, 1 : 2.000 1 DARSTELLUNG DER BAUMASSNAHME Die Ortsgemeinde Schönenberg - Kübelberg beabsichtigt, auf einer vorhandenen baumfreien Lich- tung am Waldrand nordwestlich der Ortslage (Nähe Klingenmühle) eine Waldkindergarten-Tages- stätte (WaKiTa) in Form von zwei Bauwagen zu errichten (Teilfläche der Parzelle 1106, Gemarkung Kübelberg). Die Planung sieht die Aufstellung der Bauwagen mit Terrasse und Unterstand vor. Diese Aufstellflä- che soll als Pflasterfläche ausgebildet werden und umfasst ca. 100 m². Die sanitären Anlagen sollen mit Grundleitungen an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen wer- den. Für die Trinkwasserversorgung ist die Verlegung einer Wasserleitung von dem nördlich gele- genen Wasserwerk vorgesehen. Seite 2
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Errichtung einer Waldkindergarten-Tagesstätte in Schönenberg - Kübelberg   FACHBEITRAG NATURSCHUTZ Darüber hinaus ist die Anlage von insgesamt 9 Parkplätzen einschließlich einer Umfahrung im Be- reich einer teilweise bereits geschotterten Fläche an der vorhandenen Zufahrt zu der Klingenmühle nördlich der Kreisstraße 4 geplant. In diesem Zusammenhang ist gemäß den Forderungen des LBM Kaiserslautern auch der Einmün- dungsbereich Wirtschaftsweg / Kreisstraße durch eine Verbreiterung den straßentechnischen For- derungen anzupassen. Vorgesehen ist, die Bauwagen für die Waldkindergarten-Tagestätte über den vorhandenen Wirt- schaftsweg (ca. 110 m asphaltierte Straße und ca. 20 m Waldweg) anzuliefern. Abb 1 : Lage des Plangebietes (Quelle: LANIS, ohne Maßstab) Da die geplante Baumaßnahme grundsätzlich mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sein kann, ist gemäß §§ 14 und 15 BNatSchG ein Fachbeitrag Naturschutz zu erstellen, welcher die Maßnahme hinsichtlich entstehender erheblicher Beeinträchtigungen überprüft und ggf. entspre- chende Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung sowie zum Ausgleich von Eingriffen formu- liert. Seite 3
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Errichtung einer Waldkindergarten-Tagesstätte in Schönenberg - Kübelberg                          FACHBEITRAG NATURSCHUTZ 2 BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES 2.1      Fläche für die Waldkindergarten-Tagesstätte Die Fläche für den Standort der zu errichtenden Waldkindergarten-Tagesstätte ist als Lichtung in- nerhalb des Waldbestandes ausgebildet (264 m ü.NN). Das Vorhaben wird auf einer ca. 530 m² großen Waldlichtung umgesetzt, die durch eine ca. 410 m² große flächenhafte Gräser-/Kräuter- und Hochstaudenflur mit Brennnessel-Dominanzbestand sowie vegetationsfreie Bereiche charakterisiert wird (nährstoffreicher Boden). Der Waldrand des Forstes „Auf der Hub“ (Buchenwald) im Norden/Nordwesten und die Baumhecke aus Fichten im Süden umschließen die Lichtung, die im Osten durch eine schmale Öffnung im Baum- bestand mit der Streuobstwiese verbunden ist. Im Osten zwischen Lichtung und Wiese steht ein teilweise abgestorbener, markanter Kirschbaum mit Höhlenstrukturen und einem Nest, welcher eine besondere Bedeutung als Lebensraum für ver- schiedene Tierarten (Vögel, Insekten, Kleinsäuger und Fledermäuse) besitzt. Die Fläche ist westlich über einen Waldweg erreichbar, der in Nord-Süd-Richtung verläuft. Abb 2: Blick auf die Lichtung ausgehend vom Waldweg im Westen Abb 3: Sicht auf die Fläche Seite 4
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Errichtung einer Waldkindergarten-Tagesstätte in Schönenberg - Kübelberg                             FACHBEITRAG NATURSCHUTZ Abb 4: Blick auf das Plateau ausgehend von der Streuobstwiese im Osten Abb 5: Markanter, teilweise abgestorbener Kirschbaum am östlichen Rand der Fläche für die WaKiTa 2.2      Parkplatz Der geplante Standort für die Stellplätze einschließlich Umfahrung befindet sich ca. 130 m südlich des Standortes für die Waldkindergarten-Tagesstätte auf der Ostseite der Zufahrt nördlich der Kreis- straße. Diese Fläche stellt sich teilweise als bereits geschotterte Fläche dar, welche im Osten von einer dichteren Baumhecke umgeben ist, die sich aus einem ungleichartigen Baumbestand mit Eichen und Ebereschen unterschiedlicher Ausprägung zusammensetzt. Der von der Baumaßnahme be- troffene Bereich zeichnet sich dabei durch jüngere Eichen und Ebereschen mit Stammdurchmessern zwischen 5 und 20 cm aus. Nach Norden hin ist dieser Bestand verstärkt mit Sträuchern insbeson- dere Hasel durchsetzt. Seite 5
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Errichtung einer Waldkindergarten-Tagesstätte in Schönenberg - Kübelberg                          FACHBEITRAG NATURSCHUTZ Besonders hervorzuheben ist nördlich des geplanten Parkplatzes eine alte, markante Eiche mit ei- nem Stammdurchmesser von ca. 1,20 m Eiche                               Abb 6: Markante Eiche nördlich des geplanten Parkplatzes Fläche für Verbrei- terung der Ein- mündung 2.3      Schutzgebiete Das Plangebiet befindet sich komplett im Landschaftsschutzgebiet „Hoecherberg – Westrich“ (07- LSG-7336-010). Darüber hinaus grenzen an den geplanten Standort der Waldkindergarten-Tagesstätte im Westen der schutzwürdige Biotopkomplex „Buchenwald zwischen Schmittweiler und Schönenberg-Kü- belberg“ (BK-6510-0180-2009) und im Osten die „Streuobsthänge zwischen Ziegelhütte und Klin- genmühle, N Schönenberg-Kübelberg“ (BK-6510-0182-2009) an. Seite 6
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Errichtung einer Waldkindergarten-Tagesstätte in Schönenberg - Kübelberg    FACHBEITRAG NATURSCHUTZ Südlich der Klingenmühle und nordwestlich des geplanten Parkplatzes befindet sich ein Rohrglanz- grasröhricht, welches ebenfalls als schutzwürdiger Biotopkomplex (BK 6510-0181-2009) und gleich- zeitig als gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG (BT6510-0507-2009) „Rohrglanz- grasröhricht an der Klingenmühle“ ausgewiesen ist. Abb 7: Schutzgebiete gem. LANIS RLP 3 DARSTELLUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 3.1      Wirkfaktoren des Bauvorhabens Die Aufstellung der Bauwagen mit überdachten Terrassen für die Waldkindergarten-Tagesstätte be- ansprucht einen Teil einer bestehenden Lichtung, teilweise bewachsen mit Brennnesseln, teilweise mit offenem Boden. Die Aufstellfläche und der Vorplatz der Bauwagen werden gepflastert. Das anfallende Oberflächen- wasser kann weiterhin im Boden versickern. Zur Anlieferung der Bauwagen wird zwischen der K 4 und dem Zielstandort stellenweise die Aufas- tung von Gehölzen erforderlich sein, um ein Lichtraumprofil im Zufahrtbereich herzustellen. Unmittelbar nördlich der Kreisstraße wird der vorhandene Schotterplatz als Parkplatz einschließlich einer Umfahrung ausgebaut sowie erweitert und der Einmündungsbereich aufgeweitet. Die geschilderten baulichen Maßnahmen sind mit folgenden Wirkfaktoren verbunden: baubedingt ➢ Flächenbeanspruchung von Gräser-/Kräuter- und Hochstaudenflur (eutroph) für die Aufstel- lung der Bauwagen und der überdachten Terrassen Seite 7
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Errichtung einer Waldkindergarten-Tagesstätte in Schönenberg - Kübelberg       FACHBEITRAG NATURSCHUTZ ➢ Vorübergehende Beanspruchung von Wiese, Krautfluren und Gehölzrändern für das Baufeld mit Befahren der Flächen, welches zu Bodenverdichtungen und Verlust des Vegetationsbe- standes führt ➢ Erdbewegungen mit Bodenauf- und -abtrag zur Geländemodellierung, für den Unterbau be- festigter Flächen sowie die Leitungsverlegung ➢ Aufastung von Gehölzen zur Herstellung von Lichtraumprofilen im Bereich der Zufahrten und des Baufeldes anlagebedingt ➢ Teilversiegelung von biologisch aktivem Boden durch die Anlage von Parkplätzen einschließ- lich der Umfahrung als Schotterfläche ➢ Neuversiegelung von biologisch aktiver Fläche durch Pflasterung der Aufstellflächen und Vorplatz für die Bauwagen sowie für die Verbreiterung der Einfahrt zur K 4 ➢ Gehölzverluste durch die Anlage von Parkplätzen Betriebsbedingt ➢ Keine Die entstehenden Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild werden im Folgenden näher erläu- tert und im Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan (siehe Anlage) graphisch dargestellt. 3.2      Konfliktanalyse Aufgrund der Art und Dimension des Vorhabens ergeben sich hauptsächlich für die Schutzgüter Boden- und Wasserhaushalt mit Versiegelung von Boden in einem geringen Umfang (K 1, K 2) sowie für die Fauna, Flora und biologische Vielfalt (K 3, K 4) infolge von Gehölzverlusten geringfügige Beeinträchtigungen. Durch die geplanten baulichen Maßnahmen werden keine ökologisch bedeutsamen Vegetationsflä- chen oder -strukturen beansprucht. Als artenschutzrechtlich relevanter Tatbestand im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG ist die Gehölzrodung zu werten. Die im Plangebiet vorhandenen Gehölze können grundsätzlich als Bruthabitate für Vögel gewertet werden, so dass bei Rodungen außerhalb der gesetzlich zulässigen Rodungszeiten ein Eintreten des Verbotstatbestandes der Tötung von Tieren bzw. eine Zerstörung von Fortpflanzungsstätten gegeben wäre. Ein Verlust alter höhlenreicher Bäume, die als Quartier für Fledermäuse dienen könnten, ist nicht zu verzeichnen. Bei dem entfallenden Gehölzbestand östlich des geplanten Parkplatzes handelt es sich hauptsächlich um jüngere Eichen und Ebereschen mit geringen Stammdurchmessern, welche nicht als Quartierbäume geeignet sind. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht zu erwarten, da die baulichen Anlagen grund- sätzlich durch die vorhandenen Gehölzbestände in die Landschaft eingebunden werden. Das vorhandene Landschaftsschutzgebiet, das nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotop sowie die geschützten Biotopkomplexe sind durch die geplanten Baumaßnahmen nicht betroffen. Für die übrigen Schutzgüter Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter, Mensch und menschliche Ge- sundheit entstehen keine Beeinträchtigungen. In der nachfolgenden Tabelle 1 werden die Konflikte aufgelistet und soweit möglich bilanziert. Seite 8
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Errichtung einer Waldkindergarten-Tagesstätte in Schönenberg - Kübelberg                          FACHBEITRAG NATURSCHUTZ Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der Konflikte Konfliktpunkt                                             Konfliktbeschreibung K1              Versiegelung und Teilversiegelung von biologisch aktiver Fläche Schutzgut Bo-          durch: den und Wasser                Befestigung der Aufstellfläche und des Vorplatzes der Bau- wagen  Herstellung von 9 Parkplätzen einschl. einer 3,0 m breiten Umfahrung in Schotterbauweise  die Erweiterung der Einmündung K 4 Vollversiegelung der Aufstellfläche und Vorplatz der Bauwagen ca. 100 m² Zusätzliche Teilversiegelung für die Stellplätze und Umfahrung (Schotterbelag): ca. 195 m², Anrechnung des halben Flächenansatzes =                    ca. 100 m² Erweiterung der Einfahrt an K 4 (Neuversiegelung):                     ca. 40 m² Summe der Neuversiegelung                                              ca. 240 m² Beeinträchtigungen: ➢    Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen ➢    Erhöhung des Oberflächenabflusses ➢    Reduzierung der Grundwasserneubildung ➢    Verlust von Versickerungsfläche ➢    Verlust an Lebensraum für Fauna und Flora K2              Vorübergehende zusätzliche Flächenbeanspruchungen während Schutzgut           des Baubetriebs als Arbeitsraum und für Geländemodellationen Fläche -   ca. 430 m² für die WaKiTa Summe der temporären Flächenbeanspruchung:                             ca. 430 m² Beeinträchtigungen: ➢    Verlust von Vegetationsbeständen ➢    Verdichtung von Boden K3              Verlust von Gehölzbeständen durch die Anlage der Parkplätze Schutzgut          -    ca. 180 m² junger Gehölzbestand eines Feldgehölzes aus Eichen und Ebereschen Fauna und Flora             (Ø 5 bis 20 cm) durch Anlage der Parkplatzflächen und der Umfahrung Summe der Gehölzverluste                                                ca. 180 m² Beeinträchtigungen: -   Verlust von Lebensraum -   Potenzielles Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände für die Arten- gruppe der Vögel K4              Gefährdung von an das Baufeld angrenzenden Gehölzbeständen Schutzgut           durch potenzielle Beeinträchtigungen während des Baubetriebs Fauna und Flora         und bei Anlieferung der Bauwagen Potenzielle Beschädigungen von Gehölzen im Wurzelraum, am Stamm und im Kronen- bereich durch Baumaschinen bzw. Bauarbeiten -   1 markante alte Eiche ( 120 cm) unmittelbar nördlich des geplanten Parkplatzes -   Alte und jüngere Eichen entlang des Zufahrtsweges am geplanten Parkplatz -   Jüngere Eichen und Ebereschen entlang der geplanten Parkplatz-Umfahrung -   Waldrand und Fichtenbestände im Umfeld des Standortes der WaKiTa -   1 abgestorbener Kirschbaum ( 20-60 cm) am Standort der WaKiTa Seite 9
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Errichtung einer Waldkindergarten-Tagesstätte in Schönenberg - Kübelberg                        FACHBEITRAG NATURSCHUTZ Konfliktpunkt                                             Konfliktbeschreibung Beeinträchtigungen: Zu K 4 -   Möglicher Verlust von ökologisch und landschaftsgestalterisch bedeutsamen Ge- hölzen aufgrund erheblicher Beschädigungen 4 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MASSNAHMEN Die geplanten landespflegerischen Maßnahmen sollen nach Art und Umfang geeignet sein, die durch Eingriffe erheblich und nachhaltig gestörten Funktionen des Naturhaushaltes und des Land- schaftsbildes zu vermeiden, mindern oder wiederherzustellen. Die erforderlichen landespflegerischen Maßnahmen werden im Folgenden näher beschrieben und im kombinierten Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan graphisch dargestellt. Die Nummerierung der Maßnahmen bezieht sich auf die Nummerierung der Eingriffe. 4.1      Allgemeine Vermeidungsmaßnahmen ➢       Begrenzung der Flächen des Arbeitsraumes auf das technisch notwendige Maß zum Schutz des Bodens vor zusätzlichen Bodenverdichtungen und der angrenzenden Vege- tationsbestände ➢       Ausweisung von Lagerflächen für Baumaterialien und Baufahrzeugen auf bereits befes- tigten oder geschotterten Flächen zum Schutz von Boden und Vegetation ➢       Für die Dauer der Baumaßnahmen sind die gemäß DIN 18 915 geltenden Schutzvorga- ben des Oberbodens einzuhalten. Der Oberboden ist bei Änderungen der Bodengestalt abzutragen, fachgerecht zu lagern und möglichst im Plangebiet wieder zu verwenden. Vermeidung von schädlichen Stoffeinträgen in das Erdreich zum Schutz des Grundwas- sers und des Bodens. 4.2      Vermeidungsmaßnahmen Die Rodung von Gehölzen ist auf den Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar zu beschrän- ken, um die Brut- und Aufzuchtphase der Vögel zu schützen und so Beeinträchtigungen, Störungen und Verluste in Bezug auf die Vogelwelt zu vermeiden (V 3.1). 4.3      Schutzmaßnahmen Die durch den Baubetrieb gefährdeten Gehölzbestände sind entsprechend den Vorgaben gemäß DIN 18 920 zu schützen und zu erhalten, sodass ökologisch und landschaftsgestalterisch bedeut- same Gehölzbestände erhalten bleiben (S 4). Als Schutzmaßnahmen für die gefährdeten Gehölze sind u.a. zu nennen:  Stammschutz, Wurzelschutzmaßnahmen,  kein Befahren, Lagern bzw. sonstige Arbeiten im Bereich der Wurzelhorizonte,  keine Auffüllungen und Abgrabungen im Umfeld des Stammes,  ggfs. Rückschnitt / fachgerechtes Aufasten im Bereich des Baufeldes zur Herstellung eines Lichtraumprofils,  Durchführung der Bauarbeiten im Wurzelhorizont der besonders gefährdeten Eiche am Parkplatz per Handschachtung; Durchführung fachgerechter Wurzelbehandlungen, Seite 10
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