Indirekte Impfpflicht gegen covid_19
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ab 10.05.2021 sollen Lockerungen für vollständig Geimpfte, nachweislich Genesene innerhalb 6 Monate bzw. über 6 Monate dann mit einer Impfung, gelten. Das heißt, eingeschränkte Grundrechte sollen für diesen Personenkreis teilweise wieder hergestellt werden. Wohlwissend und nachweislich, dass vollständig geimpfte Personen Überträger der Viren sein können. Dieser Personenkreis wird, entgegen der Meinung von Fachleuten, auch nicht mehr getestet.
Eine Impfpflicht gibt es nicht in Deutschland.
Somit schlußfolgere ich, dass ich als Ungeimpfte Person meine Grundrechte wahrscheinlich erst wieder erlange, wenn ich ausreichend geimpft bin. Also doch ein Zwang zur Impfung.
Habe ich recht oder können Sie mit Fakten meine Aussage glaubhaft entkräften?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Es wurde für mein Verständnis nur oberflächlich mit Fakten, welche schon ausreichend publiziert wurden, geantwortet. Wann Menschen ohne Impfung auf Erlangung der Grundrechte hoffen können, bleibt unbeantwortet.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. Mai 2021
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8. Juni 2021
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