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Indizierung

alle Dokumente, die zur Indizierung der Spiele "Criminal Girls 2", Valkyrie Drive: Bhikkhuni" und "Omega Labyrinth Z" geführt haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. September 2019
  • Frist
    11. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente, die…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Indizierung [#166042]
Datum
7. September 2019 06:14
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente, die zur Indizierung der Spiele "Criminal Girls 2", Valkyrie Drive: Bhikkhuni" und "Omega Labyrinth Z" geführt haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie nochmals um Empfangsbestätigung bitten. ... Mit freundlichen Grüßen …
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Indizierung [#166042]
Datum
12. September 2019 10:32
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie nochmals um Empfangsbestätigung bitten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist bei der Bundesprüfstelle eingega…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierung [#166042]
Datum
12. September 2019 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist bei der Bundesprüfstelle eingegangen und wurde dem zuständigen Bearbeiter zugewiesen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Reminder: die Frist zur Beantwortung läuft in weniger als einer Woche ab. Mit freun…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Indizierung [#166042]
Datum
5. Oktober 2019 11:02
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Reminder: die Frist zur Beantwortung läuft in weniger als einer Woche ab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bedingt durch die kurzfristige unvorhergesehene Abwesenheit des z…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Indizierung [#166042]
Datum
9. Oktober 2019 13:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bedingt durch die kurzfristige unvorhergesehene Abwesenheit des zuständigen Mitarbeiters noch nicht abschließend bearbeitet. Ihr Anliegen wird nunmehr abschließend geprüft und bis zum Monatsende einer Entscheidung zugeführt. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst vielen Dank für Ihr Interesse an den Belangen des Jugendmedienschutzes. Ger…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
WG: Indizierung [#166042]
Datum
22. Oktober 2019 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst vielen Dank für Ihr Interesse an den Belangen des Jugendmedienschutzes. Gerne stellen wir Ihnen Informationen zur Verfügung, aus welchem Grunde ein bestimmtes Medium indiziert wurde. Im Rahmen Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz muss ich Sie jedoch auf Folgendes hinweisen: Die Bundesprüfstelle versendet Indizierungsentscheidungen im Volltext an Dritte ausschließlich zu (nachgewiesenen) wissenschaftlichen oder journalistischen Zwecken und dann auch nur in anonymisierter Form. Dies geschieht aus den folgenden Gründen: Eine Übersendung von Indizierungsentscheidungen an Jedermann konterkariert Sinn und Zweck des Jugendschutzes. Kinder und Jugendliche sollen nach dem Jugendschutzgesetz gerade vor bestimmten Medien, die geeignet sind, ihre Entwicklung oder Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu gefährden, geschützt werden. Die Indizierungsentscheidungen geben regelmäßig die Liedtexte eines indizierten Tonträgers im Volltext, sowie Auszüge aus Büchern, Zeitschriften, Internetseiten und Filmen wörtlich wieder. Kinder oder Jugendliche, denen die Indizierungsentscheidung zugänglich gemacht wird, erhielten somit detailliert Kenntnis von den Inhalten jugendgefährdender Medien, vor denen sie durch die Indizierung gerade geschützt werden sollen. Bei Auskunftserteilung kann nicht gewährleistet werden, dass die Entscheidung veröffentlicht bzw. Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht wird. Sinn und Zweck der Rechtsfolgen einer Indizierung, worunter Vertriebsbeschränkungen und auch das Werbeverbot fallen, ist es gerade, dass Kinder und Jugendliche nicht auf indizierte Medien aufmerksam gemacht werden. Auszüge der Indizierungsentscheidungen zu den Spielen " Spiele "Criminal Girls 2" und "Valkyrie Drive: Bhikkhuni" (ohne Wiedergabe wörtlicher Zitate) übersende ich anliegend. Das Spiel "Omega Labyrinth Z" hat der BPjM (bisher) nicht vorgelegen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.