Industriekooperationen

Anfrage an: Universität Rostock

Nach dem Artikel „Mit freundlicher Unterstützung“ aus der ZEIT vom 8. März 2018 bitte um die Zusendung folgender Sachverhalte.
1. Eine vollständige Auflistung der industrie- und stiftungsfinanzierten Drittmittelprojekte oder Institute an der Universität Rostock
2. Auskunft zu sämtlichen Stiftungsprofessuren an der Universität.
3. Informationen zu sämtlichen abgeschlossenen Stiftungsprofessuren an der Universität Rostock, die mittlerweile in den Haushalt der Universität übergegangen sind.
4. Liste über sämtliche derzeit angefertigten Industriepromotionen an der Universität Rostock.
5. Eine Auflistung über Unternehmen oder Stiftungen die mit der Universität Kooperationsverträge abgeschlossen haben.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. März 2018
  • Frist
    14. April 2018
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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach dem …
An Universität Rostock Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Industriekooperationen [#27043]
Datum
13. März 2018 21:41
An
Universität Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem Artikel „Mit freundlicher Unterstützung“ aus der ZEIT vom 8. März 2018 bitte um die Zusendung folgender Sachverhalte. 1. Eine vollständige Auflistung der industrie- und stiftungsfinanzierten Drittmittelprojekte oder Institute an der Universität Rostock 2. Auskunft zu sämtlichen Stiftungsprofessuren an der Universität. 3. Informationen zu sämtlichen abgeschlossenen Stiftungsprofessuren an der Universität Rostock, die mittlerweile in den Haushalt der Universität übergegangen sind. 4. Liste über sämtliche derzeit angefertigten Industriepromotionen an der Universität Rostock. 5. Eine Auflistung über Unternehmen oder Stiftungen die mit der Universität Kooperationsverträge abgeschlossen haben.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Nach dem Artikel „Mit freundlicher Unterstützung“ aus der ZEIT vom 8. März 2018 bitte um die Zusendung folgender S…
An Universität Rostock Details
Von
Sebastian Schröder
Via
Briefpost
Betreff
Industriekooperationen
Datum
14. März 2018
An
Universität Rostock
Status
Nach dem Artikel „Mit freundlicher Unterstützung“ aus der ZEIT vom 8. März 2018 bitte um die Zusendung folgender Sachverhalte. 1. Eine vollständige Auflistung der industrie- und stiftungsfinanzierten Drittmittelprojekte oder Institute an der Universität Rostock mit Gültig- keit zum Zeitpunkt der Anfrage. 2. Auskunft zu sämtlichen Stiftungsprofessuren an der Universität. 3. Informationen zu sämtlichen abgeschlossenen Stiftungsprofessuren an der Universität Rostock, die mittlerweile in den Haushalt der Universität übergegangen sind. 4. Liste über sämtliche derzeit angefertigten Industriepromotionen an der Universität Rostock. Industriepromotionen meint Promotionen, welche von Industriellen Partnern unterstützt oder bezahlt sind oder speziell für der selben angefertigt wurden. 5. Eine Auflistung über Unternehmen oder Stiftungen die mit der Univer- sität Kooperationsverträge abgeschlossen haben. Das meint Verträge mit Stiftungen oder Partnern der Industrie, welche Projekte oder ein Institut finanziell oder fachlich unterstützen. Wenn eine Frage, wie zum Beispiel die Frage vier nicht beantwortet wer- den kann, da es dazu keine Aufzeichnungen gibt, bitte ich Sie das mir so mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass viele Hochschulen diese Fragen im Rahmen einer ZEIT Recherche (siehe oben) diese Fragen bereits beantworten haben. Es sollte also auch für die Universität Rostock kein Problem sein, diese In- formationen ebenfalls kostenfrei zu bearbeiten. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinforma- tionsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezo- genen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwandsowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenaus- kunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Akten- auskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Da- ten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Universität Rostock
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz MV Sehr geehrtAntragsteller/in der Rektor der Universität Rosto…
Von
Universität Rostock
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz MV
Datum
14. März 2018 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der Rektor der Universität Rostock hat mir Ihre E-Mail zugeleitet. Bitte führen Sie die weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit zu meinen Händen. Ihre Anfrage entspricht leider nicht der Form gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG M-V und wird deshalb von der Universität Rostock derzeit nicht bearbeitet. Bitte erlauben Sie den Hinweis, dass einige Ihrer Anfragen zu unspezifisch sind (was meinen Sie mit "Kooperationsverträgen", dauerhafte institutionelle Kooperation oder projektbezogene Kooperation?). Bezieht sich Ihre Frage Ziffer 1 auf aktuell gültige Verträge oder Verträge mit Gültigkeit in einem bestimmten Zeitraum? Die mit Frage 4 abgefragten Information wird an der Universität Rostock derzeit nicht erhoben, die Frage kann deshalb nicht beantwortet werden, außerdem ist unklar, was genau mit "Industriepromotionen" gemeint ist. Die vollständige Beantwortung der Fragen Ziffer 1 und 5 erfordert einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da jeder einzelne Vertragsbeziehung daraufhin geprüft werden muss, ob in Bezug auf die Vertragsbeziehung Vertraulichkeit mit dem Vertragspartner vereinbart ist und die Bekanntgabe der Vertragsbeziehung gegen vertragliche Abreden verstoßen könnte; gegebenenfalls muss mit dem Vertragspartner geklärt werden, ob die Bekanntgabe der Information gegen berechtigte Interessen verstößt (§ 9 IFG). Die Universität Rostock wird nach Vorlage einer förmlich korrekten Anfrage eine Abschätzung vornehmen, in welcher Höhe Gebühren nach der IFGKostVO M-V für die Beantwortung Ihrer Anfrage zu erheben sind. Die Beantwortung erfolgt, sobald Sie erklärt haben, bereit zu sein, diese Gebühren zu zahlen. Mit freundlichen Grüßen
Universität Rostock
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz MV Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ih…
Von
Universität Rostock
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz MV
Datum
15. März 2018 08:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 14. März 2018. Sie haben nun Ihren Antrag zwar in Schriftform vorgelegt, allerdings enthält Ihr Schreiben außer einer E-Mail-Adresse keine weiteren Kontaktdaten. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG MV ist die Auskunft schriftlich oder mündlich zu erteilen oder die Informationsträger zugänglich zu machen, die die begehrten Informationen erhalten. Die Universität Rostock wird deshalb die erbetene Auskunft auf einem der oben beschriebenen Wege erteilen, die Informationserteilung per E-Mail entspricht nicht den in § 4 Abs. 1 genannten Wegen der Informationsgewährung. Im Übrigen wird wegen des Gebührenbescheides eine ladungsfähige Anschrift benötigt. Bitte übermitteln Sie deshalb Ihre Anfrage erneut unter Angabe Ihrer ladungsfähigen Anschrift. Leider sind Sie auf meine klarstellenden Fragen ebenfalls noch nicht eingegangen. Ich erwarte auch Ihre Erklärung dazu, dass Sie bereit sind, die für die Bereitstellung der erbetenen Informationen die zu erhebenden Verwaltungsgebühren zu zahlen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz MV [#27043] Sehr geehrt<< Anrede >> Ich bit…
An Universität Rostock Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz MV [#27043]
Datum
15. März 2018 12:18
An
Universität Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich bitte Sie zunächst zu prüfen, ob die Anfrage ganz oder in Teilen nach IFG-MV §1 Absatz 1 frei zur Verfügung gestellt werden kann. Insbesondere erwarte ich das Für die Auskünfte unter Nummer 2 und 3. Wie ich Sie bereits im schriftlichen Antrag hingewiesen habe, weise ich Sie nochmals darauf hin, dass es anderen Universitäten das ebenfalls möglich war die Fragen fristgerecht und kostenfrei zu beantworten. Aus diesen Gründen verweigere Ich mich jeglicher Anfallenden Gebühren. Wenn eine Frage dennoch zu Aufwendige Recherche benötigt, bitte ich Sie mir das zu begründen und auf elektronischem Wege mitzuteilen. Bitte beachten Sie dabei den entsprechen §13 des IFG-MV. Ihre Auskunft werde ich persönlich auf einem Datenträger entgegennehmen können um §4 Absatz 1 gerecht werden zu können. Dazu können wir einen Termin vereinbaren, sobald Sie die gewünschten Auskünfte zusammen gestellt haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Universität Rostock
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz MV [#27043] Sehr geehrtAntragsteller/in ich gehe davon …
Von
Universität Rostock
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz MV [#27043]
Datum
15. März 2018 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich gehe davon aus, dass die Beantwortung der Fragen 2 und 3 Ihrer Anfrage gebührenfrei erfolgen kann. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, liegen zu Frage 4 die von Ihnen angefragten Informationen nicht vor, weil bei der verwaltungsseitigen Erhebung von Daten zu Promotionen derzeit die Eigenschaft „Industriepromotion“ nicht erfasst wird. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, ist die Beantwortung der Fragen 1 und 5 möglich, erfordert aber einen hohen administrativen Aufwand, weshalb die Universität Rostock dafür Gebühren erheben würde. Ich hatte Ihnen bereits erläutert, woher der administrative Aufwand rührt. Die Entgegennahme der Information zu den Fragen 2 und 3 auf einem Datenträger ist nicht sinnvoll, da diese Information in der nachgefragten Form nicht auf einem Datenträger vorliegt. Ich weise erneut darauf hin, dass das IFG MV die Bescheidung des Antrags gemäß § 11 IFG MV schriftlicher Form zu geschehen hat. Ich beabsichtige, Ihr Informationsgesuch in Bezug auf die Fragen 1, 4 und 5 abzulehnen und benötige für die ordnungsgemäße Bekanntgabe des diesbezüglichen Bescheides Ihre Anschrift. Sie haben sich für einen anonymen Kommunikationskanal entschieden; das widerspricht der Intention des § 10 Abs. 1 IFG MV, der fordert, dass die Identität des Antragstellers unzweifelhaft klar ist. Das ist in Ihrem Falle nicht gegeben. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass bisher nach wie vor eine ordnungsgemäße Antragstellung nicht erfolgt ist. Ich werde deshalb bis zur Vorlage eines ordnungsgemäßen Antrags auch die Beantwortung der Fragen 2 und 3 zurückstellen. Mit freundlichen Grüßen