Infektionskrankheiten in Justizvollzugsanstalten

Bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, welche Infektionskrankheiten nach §6 des Infektionsschutzgesetzes und nach §7, Abs.1 Nr.20-24 (Hepatitis) von den Justizvollzugsanstalten ihres Bundeslandes im Zeitraum von Januar 2018 bis heute an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet wurden.
Bitte schlüsseln Sie die Informationen auf nach Datum der Meldung, Anzahl der Fälle, Name der Krankheit und Name der Justizvollzugsanstalt.

Herzlichen Dank für diese Auskunft.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte erteilen Sie mir…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektionskrankheiten in Justizvollzugsanstalten [#202959]
Datum
5. November 2020 14:31
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, welche Infektionskrankheiten nach §6 des Infektionsschutzgesetzes und nach §7, Abs.1 Nr.20-24 (Hepatitis) von den Justizvollzugsanstalten ihres Bundeslandes im Zeitraum von Januar 2018 bis heute an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet wurden. Bitte schlüsseln Sie die Informationen auf nach Datum der Meldung, Anzahl der Fälle, Name der Krankheit und Name der Justizvollzugsanstalt. Herzlichen Dank für diese Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202959/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Justizministerium
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über die Plattform fragdenstaat.de an die Pre…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
WG: Infektionskrankheiten in Justizvollzugsanstalten [#202959]
Datum
9. November 2020 17:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie über die Plattform fragdenstaat.de an die Pressestelle des Niedersächsischen Justizministeriums gerichtet haben. Dabei berufen Sie sich auf das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz. Unabhängig von der Frage, ob Sie sich auf die in diesen Gesetzen verankerten Auskunftsansprüche berufen können, muss ich Ihnen mitteilen, dass das Niedersächsische Justizministerium die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen kann. Der Grund: Die sog. Mitteilung der meldepflichtigen Krankheiten nach dem IfSG nehmen die behandelnden (Anstalts-)ärzte selbst bzw. durch das Personal der medizinischen Fachbereiche vor. Die Dokumentation der Mitteilungen an die Gesundheitsämter erfolgt ausschließlich in den Gesundheitsakten der betroffenen Gefangenen. Eine zentrale, umfassende Statistik darüber wird im Niedersächsischen Justizministerium nicht geführt. Auch wenn Sie im Rahmen einer Presseanfrage die entsprechenden Informationen anfordern würden, könnte Ihnen wohl nicht geholfen werden. Denn für die Beantwortung der Frage wäre die Auswertung der Gesundheitsakten aller Gefangener erforderlich, die sich im Zeitraum von Januar 2018 bis heute in niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen aufgehalten haben. Das würde die Grenze des zumutbaren Aufwandes im Rahmen einer Presseanfrage überschreiten, zumal dieser Aufwand von jenen Bediensteten geleistet werden müsste, die in diesen Wochen mit der Bewältigung der Pandemie vollends ausgelastet sind. Tut mir leid, Ihnen keine ergiebigere Rückmeldung geben zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Das ist auch interessant für mich, zu erf…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Infektionskrankheiten in Justizvollzugsanstalten [#202959]
Datum
11. November 2020 09:37
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Das ist auch interessant für mich, zu erfahren, dass sie diese Informationen nicht erfassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202959/

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Niedersächsisches Justizministerium
Sehr geehrteAntragsteller/in kein Problem, gerne. Nur als Ergänzung: Es kommt natürlich drauf an. Corona-Infektio…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
AW: WG: Infektionskrankheiten in Justizvollzugsanstalten [#202959]
Datum
11. November 2020 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in kein Problem, gerne. Nur als Ergänzung: Es kommt natürlich drauf an. Corona-Infektionen werden zum Beispiel derzeit zentral im Justizministerium erfasst; die Justizvollzugsanstalten berichten entsprechend. Das gilt jedoch nicht für alle Infektionskrankheiten. Viele Grüße