Infektionskrankheiten in Justizvollzugsanstalten

Bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, welche Infektionskrankheiten nach §6 des Infektionsschutzgesetzes und nach §7, Abs.1 Nr.20-24 (Hepatitis) von den Justizvollzugsanstalten ihres Bundeslandes im Zeitraum von Januar 2018 bis heute an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet wurden.
Bitte schlüsseln Sie die Informationen auf nach Datum der Meldung, Anzahl der Fälle, Name der Krankheit und Name der Justizvollzugsanstalt.

Herzlichen Dank für diese Auskunft.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte erteilen Sie…
An Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektionskrankheiten in Justizvollzugsanstalten [#202958]
Datum
5. November 2020 14:31
An
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, welche Infektionskrankheiten nach §6 des Infektionsschutzgesetzes und nach §7, Abs.1 Nr.20-24 (Hepatitis) von den Justizvollzugsanstalten ihres Bundeslandes im Zeitraum von Januar 2018 bis heute an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet wurden. Bitte schlüsseln Sie die Informationen auf nach Datum der Meldung, Anzahl der Fälle, Name der Krankheit und Name der Justizvollzugsanstalt. Herzlichen Dank für diese Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202958/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Anfrage, die Sie über die Plattform fragdenstaat an das Sächsische Staa…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Betreff
AW: Infektionskrankheiten in Justizvollzugsanstalten [#202958]
Datum
9. August 2021 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Anfrage, die Sie über die Plattform fragdenstaat an das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung gesandt haben. Da die Justizvollzugsanstalten Infektionskrankheiten nach §§ 6 und 7 Absatz 1 Nr. 20-24 IfSG direkt an die Gesundheitsämter gemäß § 9 Absatz 4 IfSG melden, liegen die von Ihnen erbetenen Angaben dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung nicht vor und können daher auch nicht übermittelt werden. Lediglich die Zahlen über Infektionen mit dem Corona-Virus seien im das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vorhanden. Die Infektionszahlen ausschließlich für das Jahr 2020 sind jedoch aktuell nicht verfügbar. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass im Zeitraum von Pandemiebeginn bis zum 17. Februar 2021 sich in den sächsischen Justizvollzugsanstalten insgesamt 119 Bedienstete und 78 Gefangene infizierten. Ich bitte, von einer Veröffentlichung der Antwort auf der Plattform fragdenstaat abzusehen. Mit freundlichen Grüßen