Infektionsschutz Alten- und Pflegeheime

Bestehen für Alten- und Pflegeheime derzeit Vorschriften,Auflagen oder Handreichungen hinsichtlich des Schutzes der Bewohner vor einer Ansteckung durch infiziertes Personal? Gibt es Vorschriften zum Verhalten bzw. zum Testen des Personals?
Bitte um Mitteilung und Übermittlung der entsprechenden Unterlagen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2020
  • Frist
    1. August 2020
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bestehen für Alten- …
An Kreis Nordfriesland - Fachdienst Gesundheit(Gesundheitsamt) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektionsschutz Alten- und Pflegeheime [#191911]
Datum
2. Juli 2020 08:34
An
Kreis Nordfriesland - Fachdienst Gesundheit(Gesundheitsamt)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bestehen für Alten- und Pflegeheime derzeit Vorschriften,Auflagen oder Handreichungen hinsichtlich des Schutzes der Bewohner vor einer Ansteckung durch infiziertes Personal? Gibt es Vorschriften zum Verhalten bzw. zum Testen des Personals? Bitte um Mitteilung und Übermittlung der entsprechenden Unterlagen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191911/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreis Nordfriesland - Fachdienst Gesundheit(Gesundheitsamt)
Sehr geehrteAntragsteller/in sämtliche Vorschriften, Handreichungen und Empfehlungen für den Bereich der Pflegeei…
Von
Kreis Nordfriesland - Fachdienst Gesundheit(Gesundheitsamt)
Betreff
AW: Infektionsschutz Alten- und Pflegeheime [#191911]
Datum
2. Juli 2020 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in sämtliche Vorschriften, Handreichungen und Empfehlungen für den Bereich der Pflegeeinrichtungen in Bezug auf den Corona-Virus können Sie im Internet finden. Viele der Dokumente finden Sie unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fa… Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…) finden Sie ebenfalls viele Empfehlungen und Hinweise. Die Seite www.infektionsschutz.de bietet ebenfalls viele Antworten auf häufige Fragen. Nun zu Ihren konkreten Fragen: Bestehen für Alten- und Pflegeheime derzeit Vorschriften, Auflagen oder Handreichungen hinsichtlich des Schutzes der Bewohner vor einer Ansteckung durch infiziertes Personal? Gibt es Vorschriften zum Verhalten bzw. zum Testen des Personals? Grundsätzlich gelten für die MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen die gleichen Regelungen wie auch für den Rest der Bevölkerung. Sobald ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin Anzeichen einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus (respiratorische Symptome) zeigt, meldet er/sie sich krank und geht zum Arzt. Ob dann ein Corona-Test durchgeführt wird, liegt beim Arzt. In der Regel wird der kranke Mitarbeiter jedoch getestet. Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über die weiteren Maßnahmen. Es wird dann ermittelt, wer Kontakt zu der erkrankten Person hatte und es wird vom Gesundheitsamt entschieden, wer in Quarantäne muss. Es besteht auch die Möglichkeit, dass auf Quarantäne ersetzende Maßnahmen zurückgegriffen wird und somit Mitarbeiter, die sich zwar angesteckt haben, aber keine Symptome zeigen, unter Beachtung besonderer Hygienemaßnahmen weiterarbeiten dürfen. Die Maßnahmen werden immer auf den Einzelfall abgestimmt. Besondere Vorschriften zum Verhalten des Personal gibt es nicht. Hier gelten die gleichen Abstands- und Hygiene-Vorschriften wie auch für den Rest der Bevölkerung. Alles Weitere finden Sie auf den oben genannten Internetseiten. Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen