Sehr
geehrteAntragsteller/in
sämtliche Vorschriften, Handreichungen und Empfehlungen für den Bereich der Pflegeeinrichtungen in Bezug auf den Corona-Virus können Sie im Internet finden.
Viele der Dokumente finden Sie unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fa…
Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N…) finden Sie ebenfalls viele Empfehlungen und Hinweise.
Die Seite
www.infektionsschutz.de bietet ebenfalls viele Antworten auf häufige Fragen.
Nun zu Ihren konkreten Fragen:
Bestehen für Alten- und Pflegeheime derzeit Vorschriften, Auflagen oder Handreichungen hinsichtlich des Schutzes der Bewohner vor einer Ansteckung durch infiziertes Personal? Gibt es Vorschriften zum Verhalten bzw. zum Testen des Personals?
Grundsätzlich gelten für die MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen die gleichen Regelungen wie auch für den Rest der Bevölkerung. Sobald ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin Anzeichen einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus (respiratorische Symptome) zeigt, meldet er/sie sich krank und geht zum Arzt. Ob dann ein Corona-Test durchgeführt wird, liegt beim Arzt. In der Regel wird der kranke Mitarbeiter jedoch getestet. Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt über die weiteren Maßnahmen. Es wird dann ermittelt, wer Kontakt zu der erkrankten Person hatte und es wird vom Gesundheitsamt entschieden, wer in Quarantäne muss. Es besteht auch die Möglichkeit, dass auf Quarantäne ersetzende Maßnahmen zurückgegriffen wird und somit Mitarbeiter, die sich zwar angesteckt haben, aber keine Symptome zeigen, unter Beachtung besonderer Hygienemaßnahmen weiterarbeiten dürfen. Die Maßnahmen werden immer auf den Einzelfall abgestimmt.
Besondere Vorschriften zum Verhalten des Personal gibt es nicht. Hier gelten die gleichen Abstands- und Hygiene-Vorschriften wie auch für den Rest der Bevölkerung.
Alles Weitere finden Sie auf den oben genannten Internetseiten.
Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben.
Mit freundlichen Grüßen