Infektionsschutz beim Präsenzhörsaalbetrieb im Wintersemester 2021/2022

1) Kosten der für das Wintersemester vorgesehenen Maßnahmen des Infektionsschutzes (Insbesondere Aufbau und Betrieb des CatcUS-Systems, damit verbundener Personalkosten sowie eingeplante Kosten für Tests bzw. deren Validierung.)
2) Begründung der Erforderlichkeit, des angedachten Anwesenheitsmonitorings, bzw. der Kontrolle von Test- und Impfstatus, in Hörsälen, Seminarräumen, Büros und Laboren.
3) In Erwägung gezogene Alternativkonzepte
4) Vergaberichtlinien für die Entwicklung, Bezug, und Betrieb des CactUS-Systems. Insbesondere im Hinblick auf Kosten- und Datensparsamkeit: Begründung der Auswahl des Systems. (Weshalb kamen bereits bestehende, staatlich finanzierte Alternativen, wie z.B. die Corona-Warn-App mit QR-Codes nicht in Frage?)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Kosten der …
An Universität Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektionsschutz beim Präsenzhörsaalbetrieb im Wintersemester 2021/2022 [#230897]
Datum
10. Oktober 2021 13:52
An
Universität Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Kosten der für das Wintersemester vorgesehenen Maßnahmen des Infektionsschutzes (Insbesondere Aufbau und Betrieb des CatcUS-Systems, damit verbundener Personalkosten sowie eingeplante Kosten für Tests bzw. deren Validierung.) 2) Begründung der Erforderlichkeit, des angedachten Anwesenheitsmonitorings, bzw. der Kontrolle von Test- und Impfstatus, in Hörsälen, Seminarräumen, Büros und Laboren. 3) In Erwägung gezogene Alternativkonzepte 4) Vergaberichtlinien für die Entwicklung, Bezug, und Betrieb des CactUS-Systems. Insbesondere im Hinblick auf Kosten- und Datensparsamkeit: Begründung der Auswahl des Systems. (Weshalb kamen bereits bestehende, staatlich finanzierte Alternativen, wie z.B. die Corona-Warn-App mit QR-Codes nicht in Frage?)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230897/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Stuttgart
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Auskunftsersuchen nach dem Landesinformationsfreiheits…
Von
Universität Stuttgart
Betreff
WG: LIFG-Anfrage: Infektionsschutz beim Präsenzhörsaalbetrieb im Wintersemester 2021/2022 [#230897]
Datum
13. Oktober 2021 10:42
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Auskunftsersuchen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 10. Oktober 2021 zum Infektionsschutz beim Präsenzhörsaalbetrieb im Wintersemester 2021/2022. Den Eingang Ihres Antrags bestätigen wir hiermit. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Informationserteilung auch in einfachen Fällen und bei einer Ablehnung, Zurücknahme oder Erledigung des Antrags nach Maßgabe der Satzung der Universität Stuttgart über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz und dem Umweltverwaltungsgesetz vom 30. Juni 2017 kostenpflichtig ist. Siehe Amtliche Bekanntmachung der Universität Stuttgart Nr. 38/2017 vom 11. Juli 2017: https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/aktuelles/bekanntmachungen/dokumente/bekanntm_38_2017.pdf Wir bitten Sie daher zu erklären, ob Sie angesichts der Kostenpflicht je nach Verwaltungsaufwand in Höhe von 60,- bis zu 500,- Euro den Antrag weiterverfolgen möchten. Für den Fall, dass innerhalb eines Monats keine Erklärung von Ihnen über die Weiterverfolgung des Antrags eingehen sollte, behandelt die Universität Stuttgart den Antrag als zurückgenommen. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bereich 60,- bis 500,- EUR ist sehr weit gefasst. Können Sie Ihren Aufwand kon…
An Universität Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: LIFG-Anfrage: Infektionsschutz beim Präsenzhörsaalbetrieb im Wintersemester 2021/2022 [#230897]
Datum
13. Oktober 2021 14:34
An
Universität Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bereich 60,- bis 500,- EUR ist sehr weit gefasst. Können Sie Ihren Aufwand konkretisieren? Können Sie mir eine Abschätzung der Kosten mitteilen? Gerne kann ich zur Reduktion des Aufwands auf einzelne Punkte verzichten, wenn Sie mir mitteilen welcher Punkt am meisten Aufwand verursacht. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230897/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Leider habe ich noch keine Antwort auf meine Anfrage nach den genauen Kosten vom 1…
An Universität Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: LIFG-Anfrage: Infektionsschutz beim Präsenzhörsaalbetrieb im Wintersemester 2021/2022 [#230897]
Datum
23. Oktober 2021 23:54
An
Universität Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Leider habe ich noch keine Antwort auf meine Anfrage nach den genauen Kosten vom 13.Oktober bekommen. Konnten Sie mittlerweile den Kostenaufwand ungefähr abschätzen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230897/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Stuttgart
Sehr Antragsteller/in mit unserer E-Mail vom 13. Oktober haben wir Sie auf die Kosten der Bearbeitung Ihrer LIFG-…
Von
Universität Stuttgart
Betreff
Ihre LIFG-Anfrage: Infektionsschutz beim Präsenzhörsaalbetrieb im Wintersemester 2021/2022 [#230897]
Datum
26. Oktober 2021 16:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit unserer E-Mail vom 13. Oktober haben wir Sie auf die Kosten der Bearbeitung Ihrer LIFG-Anfrage vom 10.10.21 zum "Infektionsschutz beim Präsenzhörsaalbetrieb im Wintersemester 2021/2022" hingewiesen. Sie baten daraufhin um eine Abschätzung der Kosten. Wir können Ihnen heute nach einer unverbindlichen Schätzung mitteilen, dass Ihre Anfrage Kosten i.H.v. mindestens EUR 400,- verursachen wird, wobei wir die Prüfung von Ablehnungsgründen noch nicht in die Schätzung einbezogen haben. Wir weisen zudem darauf hin, dass die Universität Stuttgart verpflichtet ist, die gesetzlichen Vorgaben der Corona-Verordnungen des Landes ohne Verzug umzusetzen, sodass sich hier die Parameter im Licht der zu erwartenden Neufassungen im Laufe des Wintersemesters noch verändern werden. Wir bitten Sie daher zu erklären, ob Sie angesichts der Kostenpflicht den Antrag weiterverfolgen möchten. Für den Fall, dass innerhalb eines Monats keine Erklärung von Ihnen über die Weiterverfolgung des Antrags eingehen sollte, behandelt die Universität Stuttgart den Antrag als zurückgenommen. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Infektionsschutz beim Präsenzhörsaalbetrieb im Wintersemester 2021/2022“ [#230897]
Datum
24. November 2021 20:40
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/230897/ Ich bin der Meinung, die verlangten Gebühren entsprechen nicht der tatsächlichen Gebühren sondern dienen nur zum Selbstschutz. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 230897.pdf - 2021-10-13_1-image001.jpg - 2021-10-13_1-image002.png - 2021-10-13_1-image003.png Anfragenr: 230897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230897/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Infektionsschutz beim Präsenzhörsaalbetrieb im Wintersemester 2021/2022“ [#230897]
Datum
24. November 2021 20:40
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Poststelle Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] (+[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] (+[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/258 - Sehr geehrter [geschwärzt], beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/258 -
Datum
3. Januar 2022 11:19
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
664,8 KB
Sehr geehrter [geschwärzt], beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> ?[geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] (?[geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]
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AW: Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/258 - [#230897] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreih…
An Universität Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/258 - [#230897]
Datum
17. Februar 2022 11:57
An
Universität Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Infektionsschutz beim Präsenzhörsaalbetrieb im Wintersemester 2021/2022“ vom 10.10.2021 (#230897) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 97 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend, insbesondere im Hinblick auf die Antwort des LfDI, über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230897/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Stuttgart
Ihr Antrag vom 10.10.21 Sehr Antragsteller/in nach erneuter Prüfung können wir Ihnen heute mitteilen, dass die U…
Von
Universität Stuttgart
Betreff
Ihr Antrag vom 10.10.21
Datum
17. Februar 2022 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in nach erneuter Prüfung können wir Ihnen heute mitteilen, dass die Universität Stuttgart für die Erteilung der von Ihnen gewünschten Auskunft gemäß Ihrer Anfrage vom 10.10.21 zum "Infektionsschutz beim Präsenzhörsaalbetrieb im Wintersemester 2021/2022" eine Gebühr von 200,- Euro erhebt. Wir bitten Sie zu erklären, ob Sie angesichts der Kostenpflicht den Antrag weiterverfolgen möchten. Für den Fall, dass innerhalb eines Monats keine Erklärung von Ihnen über die Weiterverfolgung des Antrags eingehen sollte, behandelt die Universität Stuttgart den Antrag als zurückgenommen. Ich widerspreche der Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten über die Plattform "FragDenStaat". Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 10.10.21 [#230897] Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte begründen Sie mir, wie vom LfDI geford…
An Universität Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 10.10.21 [#230897]
Datum
17. Februar 2022 14:22
An
Universität Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte begründen Sie mir, wie vom LfDI gefordert, warum die Auskünfte einen "erhöhten Verwaltungsaufwand (mehr als 8 Stunden)" für die Uni Stuttgart bedeuten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230897/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Stuttgart
AW: Ihr Antrag vom 10.10.21 [#230897] Sehr Antragsteller/in die ursprüngliche Schätzung mit der Annahme eines Ver…
Von
Universität Stuttgart
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 10.10.21 [#230897]
Datum
18. Februar 2022 11:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die ursprüngliche Schätzung mit der Annahme eines Verwaltungsaufwands von mehr als 8 Stunden gilt nicht mehr. Aufgrund der neuen Schätzung rechnen wir mit einem Zeitaufwand von voraussichtlich 4 Stunden und Verwaltungskosten von 306,00 Euro. Es gilt der Gebührenrahmen der Nr. 1.2.2 des Gebührenverzeichnisses (30 bis 250 Euro). Ausgehend vom genannten Zeitaufwand und den voraussichtlich entstehenden Verwaltungskosten von 306,00 Euro ist die Gebühr von 200,00 Euro angemessen. Ich widerspreche der Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten über die Plattform „FragDenStaat“. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 10.10.21 [#230897] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich stimme einer Gebühr von maximal 200,00 E…
An Universität Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 10.10.21 [#230897]
Datum
18. Februar 2022 11:25
An
Universität Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich stimme einer Gebühr von maximal 200,00 EUR zur Beantwortung dieser Anfrage zu. Selbstverständlich werden Ihre persönlichen Daten nicht auf Frag den Staat veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230897/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Stuttgart
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Universität Stuttgart
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Februar 2022 11:25
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 10.10.21 [#230897] Sehr geehrte Damen und Herren, Können Sie mir meine Kostenübernahmeerklärun…
An Universität Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 10.10.21 [#230897]
Datum
22. Februar 2022 09:29
An
Universität Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Können Sie mir meine Kostenübernahmeerklärung in Höhe von 200,00 EUR bestätigen und einen ungefähren Zeitrahmen zur Beantwortung der Anfrage geben?. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230897/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Stuttgart
AW: Ihr Antrag vom 10.10.21 [#230897] Sehr Antragsteller/in danke für Ihre E-Mails. Gern bestätigen wir Ihnen hie…
Von
Universität Stuttgart
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 10.10.21 [#230897]
Datum
23. Februar 2022 17:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre E-Mails. Gern bestätigen wir Ihnen hiermit, dass wir Ihre Anfrage gegen die Zahlung von Verwaltungsgebühren in der Ihnen mitgeteilten Höhe von 200,- Euro beantworten werden. Die Antwort werden wir Ihnen voraussichtlich bis Mitte März zusenden. Dann erhalten Sie auch den Gebührenbescheid. Viele Grüße
Universität Stuttgart
Sehr Antragsteller/in in oben genannter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf den bisherigen E-Mail-Austausch. Zu Ih…
Von
Universität Stuttgart
Betreff
AW: LIFG-Anfrage: Infektionsschutz beim Präsenzhörsaalbetrieb im Wintersemester 2021/2022 [#230897]
Datum
18. März 2022 12:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in oben genannter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf den bisherigen E-Mail-Austausch. Zu Ihrer Anfrage vom 10.10.2021 können wir Ihnen folgende Informationen geben: Vorab möchten wir folgenden Hinweis geben: Das LIFG erlaubt grundsätzlich den Zugang zu allen amtlichen Informationen, sofern der Anwendungsbereich eröffnet und die gesetzlichen Ausnahmeregelungen (sog. Schutzgründe) nicht einschlägig sind. Das LIFG eröffnet jedoch keine Überprüfung von Amtshandlungen, ihrer inhaltlichen Richtigkeit und erlegt keine weitere Begründungspflicht auf. Weder auf die Zukunft gerichtetes (Verwaltungs-) Handeln, bloße Planungsideen, die nicht verschriftlicht sind, noch Rechtsauslegungen sind vom Anwendungsbereich erfasst. Dies vorausgeschickt beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt: Zu 1: Die Kosten der für das Wintersemester 2021/2022 vorgesehenen Maßnahmen des Infektionsschutzes (insbesondere Aufbau und Betrieb des CatcUS-Systems, damit verbundener Personalkosten sowie eingeplante Kosten für Tests bzw. deren Validierung) belaufen sich auf 2.215.663,08 Euro. Zu 2: Die Begründung der Erforderlichkeit, des angedachten Anwesenheitsmonitorings, bzw. der Kontrolle von Test- und Impfstatus, in Hörsälen, Seminarräumen, Büros und Laboren ergibt sich aus den Vorgaben der Corona-Verordnung Studienbetrieb des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg in der seinerzeitigen Fassung, die über die Webseite des Landes Baden-Württemberg öffentlich zugänglich ist. Zu 3: Neben cactUS wurden die Konzepte von TAVI (Transponder Assisted Visitor Information) und von Checkin (Mannheim-Web-Anwendung) in Erwägung gezogen. Zu 4: Die Richtlinien für die Auswahl des von der Universität Stuttgart gesuchten Systems lauten: Aufgabenstellung • Technische Umsetzung der Dokumentationspflicht gemäß CoronaVO für (Erstsemester) Veranstaltungen in den zentral verwalteten großen Hörsälen • Lösungen müssen datenschutzkonform sein • Lösung sollte im TIK gehostet werden • Erarbeitung eines Kosten- und Umsetzungsplans Rahmenbedingungen • Unterscheidung verschiedener Anwendungsfälle: • für Vorlesungen (Erstsemester und höhere Semester) • für Veranstaltungen (Fachpraktika, Übungen) in den Instituten • für sonstige Besucher • Erster Ausbauschritt betrachtet nur Vorlesungen mit > 15 Sitzplätzen, in übrigen muss Erfassung mit Formular erfolgen • Anwendung muss von Nutzern, v.a. Studierenden angenommen werden • zeitnahe Umsetzung (zuverlässiger Start zum 03.11.2020) Auswahlkriterien • allgemeine Kriterien: • Datenschutzkonforme Datensammlung gemäß CoronaVO • Vermeidung von Warteschlangen • spezifische Kriterien: • Bauseitige Leistungen • Personalkosten • Investitionskosten • Betriebskosten • Hardware Nutzer • Nutzerakzeptanz Die Begründung der Auswahl des Systems lautet: • Geringe Anschaffungskosten und Betriebskosten • TIK kann sich notwendige Unterstützung in der kurzen Zeit vorstellen • Einfache Bedienbarkeit mit Funktionskontrolle durch Nutzer • plausibler Ablauf • System verlangt den Studierenden keine besonderen Verhaltensänderungen ab • hohe Akzeptanz und dauerhafte Nutzung auch ohne ständige Überwachung wahrscheinlich • ECUS bereits vorhanden • universitätsnaher Anbieter mit Kenntnissen zur Universität Der Gebührenbescheid für die Gewährung des Zugangs zu amtlichen Informationen nach dem LIFG wird Ihnen an die von Ihnen genannte Postanschrift gesendet. Mit freundlichen Grüßen

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Gebührenbescheid Gebührenbescheid der Uni Stuttgart
Von
Universität Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
24. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Gebührenbescheid der Uni Stuttgart