Infektionsschutzgesetz

Hallo << Antragsteller:in >>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo Antrag…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektionsschutzgesetz [#185421]
Datum
27. April 2020 12:37
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185421 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre über das Portal "FragDenStaat" eingegangene Anfrage im Hinblick auf d…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
AW: Infektionsschutzgesetz [#185421]
Datum
28. April 2020 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
25,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre über das Portal "FragDenStaat" eingegangene Anfrage im Hinblick auf die in Thüringen wegen der Corona-Pandemie aktuell geltenden Einschränkungen im öffentlichen Leben kann ich wie folgt beantworten: Nach § 1 der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 18.04.2020 ist Jeder angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen ist ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Nach § 2 Absatz 1 der vorgenannten Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur allein, im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts und zusätzlich höchstens mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet. Weitergehende Einschränkungen wie z. B. die Forderung nach "triftigen Gründen" für den Aufenthalt im Freien bestehen in Thüringen nicht. Insoweit steht aus meiner Sicht der von Ihnen geplanten Wanderung auf dem Rennsteig Nichts im Wege. Ergänzend darf ich auch auf das Informationsportal der Thüringer Landesregierung unter https://corona.thueringen.de/ hinweisen, auf dem weitere Informationen zu den in der aktuellen Situation geltenden Beschränkungen zusammengefasst sind. Mit freundlichen Grüßen