Infektiösität von COVID19-Geimpften

alle nicht-öffentlichen Unterlagen und Kommunikation (z.B. mit dem BMG, RKI oder PEI z.B. per E-Mail, Fax oder Post) über die Infektiösität von gegen COVID19 geimpften Personen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle nicht-öffentlichen Un…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infektiösität von COVID19-Geimpften [#218406]
Datum
15. April 2021 08:44
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle nicht-öffentlichen Unterlagen und Kommunikation (z.B. mit dem BMG, RKI oder PEI z.B. per E-Mail, Fax oder Post) über die Infektiösität von gegen COVID19 geimpften Personen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218406/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldun…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Infektiösität von COVID19-Geimpften [#218406]
Datum
15. April 2021 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung geben werden. Bei Anfragen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ finden Sie Informationen auf www.infektionsschutz.de. Bitte überprüfen Sie vorab, ob Sie dort nicht schon rasch eine Antwort finden können. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen zum neuartigen Coronavirus oder zum Infektionsschutz allgemein haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Infektionsschutzteam unter <<E-Mail-Adresse>>. Ihre heutige Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass die BZgA Informationen für die Allgemeinbevölkerung zur Verfügung stellt, jedoch keine Individualberatung oder medizinische Beratung durchführen kann. Zu allen anderen Anfragen zu BZgA-Themen, die nicht das Thema neuartiger Coronavirus betreffen, werden Sie eine Antwort aus dem jeweiligen Fachbereich erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr Antragsteller/in Ihre im Betreff benannte E-Mailnachricht vom 15.04.2021, gerichtet an <<E-Mail-Adres…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Infektiösität von COVID19-Geimpften [#218406]
Datum
19. April 2021 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre im Betreff benannte E-Mailnachricht vom 15.04.2021, gerichtet an <<E-Mail-Adresse>>, ist bei uns eingegangen und mir zur Bearbeitung weitergeleitet worden. Für die Beantwortung der Frage benötigen wir etwas Zeit. Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden. Ihre Mailnachricht vom 15.04.2021: "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle nicht-öffentlichen Unterlagen und Kommunikation (z.B. mit dem BMG, RKI oder PEI z.B. per E-Mail, Fax oder Post) über die Infektiösität von gegen COVID19 geimpften Personen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr Antragsteller/in hiermit teile ich Ihnen im Auftrag der Leitung zu Ihrem Antrag vom 15.04.2021 nach interne…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: Infektiösität von COVID19-Geimpften [#218406]
Datum
28. April 2021 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit teile ich Ihnen im Auftrag der Leitung zu Ihrem Antrag vom 15.04.2021 nach interner Prüfung mit, dass die BZgA über keine nicht-öffentlichen Unterlagen und Kommunikation (z.B. mit dem BMG, RKI oder PEI z.B. per E-Mail, Fax oder Post) über die Infektiösität von gegen COVID19 geimpften Personen verfügt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung, dass die BZgA über keine interne Informationen zur…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Infektiösität von COVID19-Geimpften [#218406]
Datum
28. April 2021 08:31
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung, dass die BZgA über keine interne Informationen zur Infektiösität von Geimpften verfügt. Ich hätte dazu allerdings noch eine Rückfrage: Auf welcher Basis wird dann die Bevölkerung auf Ihrer Webseite und unter Ihrem Twitter-Konto dazu informiert? siehe https://twitter.com/bzga_de/status/1346051248152260614 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218406 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218406/

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr Antragsteller/in hiermit komme ich zurück auf Ihre Nachfrage vom 28.04.2021: Die Kommunikation der BZgA zu…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Infektiösität von COVID19-Geimpften [#218406]
Datum
12. Mai 2021 08:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit komme ich zurück auf Ihre Nachfrage vom 28.04.2021: Die Kommunikation der BZgA zum Thema Infektiosität basiert auf der STIKO-Empfehlung sowie die FAQ des RKI. STIKO-Empfehlung/wissenschaftliche Begründung: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/16_21.pdf?__blob=publicationFile , hier vor allem: "In der Gesamtschau legen die Daten nahe, dass die Impfung eine Transmission in erheblichen Maß reduziert. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass einige Menschen nach Exposition trotz Impfung (asymptomatisch) PCR-positiv werden und dabei auch infektiöse Viren ausscheiden. Die Daten deuten darauf hin, dass dies auch für die VOC B.1.1.7 gilt. Für die übrigen VOC liegen bisher nur wenige Daten vor." (siehe Kapitel 8.2.9) FAQ des RKI: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html, hier vor allem diese beiden FAQ: "Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?" und "Kann es trotz COVID-19-Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung kommen?" Epidemiologisches Bulletin 12/2021 (RKI): https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/19_21_2.pdf?__blob=publicationFile , hier: "Wie gut schützt die COVID-19-Impfung vor SARS-CoV-2-Infektionen und -Transmission? Systematischer Review und Evidenzsynthese. Mit freundlichen Grüßen