Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816)

da mir die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf meine folgende Frage seit 4 Monaten keine Antwort geben kann, wende ich mich an Sie.

Ich bin kein medizinischer Laie und habe das GKV-Abrechnungssystem durchaus verstanden: Mich interessiert die Frage, wie oft die Abrechnungsnummer (EBM) für die labortechnische Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006) in den Jahren 2017 bis zum 3. Quartal 2022 in Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurde und wie oft der Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) abgerechnet wurde – jeweils quartalsmäßig aufgeführt.

Vielen Dank für Ihre schnelle Bearbeitung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
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Lutz Hornung
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
Lutz Hornung
Betreff
Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) [#260762]
Datum
13. Oktober 2022 08:47
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
da mir die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf meine folgende Frage seit 4 Monaten keine Antwort geben kann, wende ich mich an Sie. Ich bin kein medizinischer Laie und habe das GKV-Abrechnungssystem durchaus verstanden: Mich interessiert die Frage, wie oft die Abrechnungsnummer (EBM) für die labortechnische Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006) in den Jahren 2017 bis zum 3. Quartal 2022 in Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet wurde und wie oft der Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) abgerechnet wurde – jeweils quartalsmäßig aufgeführt. Vielen Dank für Ihre schnelle Bearbeitung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lutz Hornung Anfragenr: 260762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/260762/upload/8cc3b1db5c66585f4b5273064dae7d0d32e72c27/
Mit freundlichen Grüßen Lutz Hornung
Lutz Hornung
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 …
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
Lutz Hornung
Betreff
AW: Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) [#260762]
Datum
15. November 2022 18:45
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816)“ vom 13.10.2022 (#260762) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lutz Hornung

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Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Sehr geehrter Herr Hornung, anbei erhalten Sie die beantragten Daten zu den Gebührenordnungspositionen 32816, 32…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Betreff
AW: Influenzadiagnostik (32841) sowie Grippe H1N1 (32006), beta-Coronavirus SARS-CoV-2 (32816) [#260762]
Datum
17. November 2022 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hornung, anbei erhalten Sie die beantragten Daten zu den Gebührenordnungspositionen 32816, 32841 und 32006 im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Die Abrechnung des 3. Quartals 2022 ist noch nicht abgeschlossen, daher konnten zu dem Quartal keine Angaben gemacht werden. [cid:image001.png@01D8FA8D.B8434A20] Mit freundlichen Grüßen