Informatik Klausuren der 11. Klasse (GOS - Hessen)

Ich bitte um die Informatik Klausuren des Landes Hessen für Schüler des ersten jahres einer Gymnasialen Oberstufe

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Informatik Klausuren der 11. Klasse (GOS - Hessen) [#9251]
Datum
9. April 2015 19:49
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Informatik Klausuren des Landes Hessen für Schüler des ersten jahres einer Gymnasialen Oberstufe
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie um Übersendung der Informatik-Klausuren des…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Informatik Klausuren der 11. Klasse (GOS - Hessen) [#9251]
Datum
10. April 2015 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie um Übersendung der Informatik-Klausuren des Landes Hessen für Schüler des ersten Jahres einer Gymnasialen Oberstufe bitten. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht entsprechen: Das Grundgesetz hat das allgemeine Schulwesen der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder zugewiesen. Der Bund hat auf diesem Gebiet weder eine Gesetzgebungsbefugnis noch eine Verwaltungshoheit. Infolgedessen liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung keinerlei Informationen über die gewünschten Klausuren vor. Ich empfehle daher, sich an die zuständige Länderbehörde zu wenden. Mit freundlichen Grüßen