Informatik Lehrkräfte

Die Anzahl der Lehrkräfte, die an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen in NRW Informatik unterrichteten.
Wie viele dieser Lehrkräfte haben die Erste Staatsprüfung im Fach Informatik?
Wie viele dieser Lehrkräfte haben die Zweite Staatsprüfung im Fach Informatik?
Wie viele Stunden Informatikunterricht (aufgeteilt nach Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule) werden in NRW in der Sekundarstufe I mit bzw. wie viele ohne Lehrbefähigung erteilt?

Bitte teilen Sie mir auch mit, auf welches Schuljahr sich die Zahlen beziehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. April 2015
  • Frist
    27. Mai 2015
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Simon Küster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Simon Küster
Betreff
Informatik Lehrkräfte [#9535]
Datum
24. April 2015 22:01
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Lehrkräfte, die an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen in NRW Informatik unterrichteten. Wie viele dieser Lehrkräfte haben die Erste Staatsprüfung im Fach Informatik? Wie viele dieser Lehrkräfte haben die Zweite Staatsprüfung im Fach Informatik? Wie viele Stunden Informatikunterricht (aufgeteilt nach Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule) werden in NRW in der Sekundarstufe I mit bzw. wie viele ohne Lehrbefähigung erteilt? Bitte teilen Sie mir auch mit, auf welches Schuljahr sich die Zahlen beziehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Küster <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Simon Küster
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
24. April 2015 22:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Küster, die von Ihnen angefragten Informationen liegen im Ministerium für Schule und Weiterbil…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informatik Lehrkräfte [#9535]
Datum
29. April 2015 08:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Küster, die von Ihnen angefragten Informationen liegen im Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW nicht vor und müssten im Rahmen einer Sonderauswertung aufbereitet werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an den schulstatistischen Auskunftsdienst des Landesbetriebs Information und Technik NRW <<E-Mail-Adresse>> Klären Sie dort bitte, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen Ihre Anfrage im Rahmen der Amtlichen Schuldaten bearbeitet werden kann. Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Simon Küster
Sehr geehrte Damen und Herren, Nach meiner Information müssten Sie diese Informationen haben, da diese direkt an …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Simon Küster
Betreff
AW: AW: Informatik Lehrkräfte [#9535]
Datum
30. April 2015 18:35
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Nach meiner Information müssten Sie diese Informationen haben, da diese direkt an Sie von den zuständigen Stellen weitergeleitet wird. Mit freundlichen Grüßen Simon Küster Anfragenr: 9535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
30. April 2015 18:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Küster, die für Ihre Anfrage einschlägigen Amtlichen Schuldaten werden vom Landesbetrieb Infor…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AW: Informatik Lehrkräfte [#9535]
Datum
6. Mai 2015 08:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Küster, die für Ihre Anfrage einschlägigen Amtlichen Schuldaten werden vom Landesbetrieb Information und Technik NRW erhoben und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung zur Verfügung gestellt. Da jedoch die Informationen zu den Lehrbefähigungen, zu den Lehrämtern und zum von den Lehrkräften erteilten Unterricht in verschiedenen Datenbeständen hinterlegt sind, lässt sich Ihre Anfrage nur im Rahmen einer, diese Datenbestände zusammenfassenden Sonderauswertung beantworten. Erlauben Sie mir an dieser Stelle den Hinweis, dass das Ihrem Antrag zugrunde liegende Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) lediglich den Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen regelt, eine Verpflichtung zur Anfertigung von Sonderauswertungen hingegen nicht besteht. Bitte wenden Sie sich an den hierfür zuständigen schulstatistischen Auskunftsdienst des Landesbetriebs Information und Technik NRW <<E-Mail-Adresse>> Abschließend weise ich darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht haben, den Landesbeauftragten für den Datenschutz als Beauftragten für das Recht auf Information anzurufen. Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Schulstatistiker/-innen wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch! Liebe Nutzerinnen und Nutzer, es i…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Die Schulstatistiker/-innen wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!
Datum
14. Dezember 2015 14:42
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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535,7 KB
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