Informatikunterricht und Informatiklehrkräfte

Die Anzahl der Lehrkräfte, die an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen in NRW Informatik unterrichteten.
Wie viele dieser Lehrkräfte waren weiblich, wie viele männlich?
Wie viele dieser Lehrkräfte haben die Erste Staatsprüfung im Fach Informatik?
Wie viele dieser Lehrkräfte haben die Zweite Staatsprüfung im Fach Informatik?

Wie viele Stunden Informatikunterricht (aufgeteilt nach Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule) werden in NRW in der Sekundarstufe I mit bzw. wie viele ohne Lehrbefähigung erteilt?

Bitte teilen Sie mir auch mit, auf welches Schuljahr sich die Zahlen beziehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Oktober 2014
  • Frist
    29. November 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informatikunterricht und Informatiklehrkräfte [#7878]
Datum
28. Oktober 2014 15:17
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Lehrkräfte, die an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen in NRW Informatik unterrichteten. Wie viele dieser Lehrkräfte waren weiblich, wie viele männlich? Wie viele dieser Lehrkräfte haben die Erste Staatsprüfung im Fach Informatik? Wie viele dieser Lehrkräfte haben die Zweite Staatsprüfung im Fach Informatik? Wie viele Stunden Informatikunterricht (aufgeteilt nach Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule) werden in NRW in der Sekundarstufe I mit bzw. wie viele ohne Lehrbefähigung erteilt? Bitte teilen Sie mir auch mit, auf welches Schuljahr sich die Zahlen beziehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
28. Oktober 2014 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, die von Ihnen beantragten Informationen liegen im Ministerium für Schule und …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informatikunterricht und Informatiklehrkräfte [#7878]
Datum
31. Oktober 2014 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, die von Ihnen beantragten Informationen liegen im Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW nicht in der gewünschten Form vor und müssten im Rahmen einer, verschiedene Datenquellen einbeziehenden Sonderauswertung generiert werden. Da sich das Informations- und Freiheitsgesetz NRW lediglich auf vorhandene Informationen bezieht, kann Ihrem Antrag auf Auskunftserteilung somit nicht entsprochen werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) schulstatische Auswertungen auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger durchführt. Bitte wenden Sie sich hierzu an den schulstatistischen Auskunftsdienst (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Klären Sie dort bitte, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen die von Ihnen gewünschten Informationen im Rahmen einer Sonderauswertung bereitgestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen