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Lieber << Antragsteller:in >>

auf Ihrem Twitter Account habe ich den nachfolgenden Eintrag gefunden: https://twitter.com/UlrichKelber/status/1146060786113998849

Ich interessiere mich in diesem Zusammenhang, um was für eine Art von Anfrage es sich dabei handelt. Immer wird hört man, dass gerade Ihre Mitarbeiter sich mehr schützend vor die Behörden stellen, die das IFG immer restriktiver anwenden.
Wenn Sie sich selber freuen, dass das IFG auch bei Ihrer Behörde zur Anwendung kommt, dann verwundert gerade eine solche Praxis Ihrer Mitarbeiter. Dabei ist mir durchaus klar, dass Sie als Behördenleiter nicht über jeden Einzelfall informiert sind. Aber dennoch würde mich interessieren, wie Ihrerseits sichergestellt wird, dass Ihre Zielsetzung und Ihre Freude auch bei Ihren Mitarbeitern ankommt.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2019
  • Frist
    7. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Lieber Antragsteller/in auf Ihrem Twitter Account habe ich den nachfolgenden Eintrag gefunden: https://twitter.co…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information [#154377]
Datum
5. Juli 2019 17:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber Antragsteller/in auf Ihrem Twitter Account habe ich den nachfolgenden Eintrag gefunden: https://twitter.com/UlrichKelber/status/1146060786113998849 Ich interessiere mich in diesem Zusammenhang, um was für eine Art von Anfrage es sich dabei handelt. Immer wird hört man, dass gerade Ihre Mitarbeiter sich mehr schützend vor die Behörden stellen, die das IFG immer restriktiver anwenden. Wenn Sie sich selber freuen, dass das IFG auch bei Ihrer Behörde zur Anwendung kommt, dann verwundert gerade eine solche Praxis Ihrer Mitarbeiter. Dabei ist mir durchaus klar, dass Sie als Behördenleiter nicht über jeden Einzelfall informiert sind. Aber dennoch würde mich interessieren, wie Ihrerseits sichergestellt wird, dass Ihre Zielsetzung und Ihre Freude auch bei Ihren Mitarbeitern ankommt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage und Ihr Interesse an der Arbeit des Bundesbeauftragte…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Information [#154377]
Datum
11. Juli 2019 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage und Ihr Interesse an der Arbeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. In der von Ihnen verlinkten Twitter-Nachricht hat Herr Kelber seine Freude über eine Vielzahl von IFG-Anträgen einer Person zu den im 27. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz enthaltenen Informationen zum Ausdruck gebracht, wie z.B. die Berichte zu durchgeführten Kontrollbesuchen. Die "einschlägigen" IFG-Anträge werden selbstverständlich alle nach den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet. Herr Kelber hat aber gleichzeitig seine Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht, dass IFG-Anträge auch zu Informationen zu seinen noch deutlich in der Zukunft liegenden Terminen gestellt werden. Da für solche Termine zumeist noch keine vorbereitenden Unterlagen existieren, laufen diese Anträge damit zunächst ins Leere. Der Fragesteller hat aber nach dem Termin inzwischen die angefragten Unterlagen erhalten. Herr Kelber beabsichtigt, zukünftig mehr Informationen unseres Hauses (Reden, Kontrollberichte etc.) proaktiv zu veröffentlichen. Schauen Sie doch einfach in den nächsten Wochen nochmals auf unserer Internetseite vorbei und nutzen die Möglichkeiten der Information über unsere Arbeit. Mit freundlichen Grüßen