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Information auf Internetseite rundfunkbeitrag.de

Internetseite rundfunkbeitrag.de hat viele Informationen, auch zu ARD.

Bitte schicken Sie mir Information über den Rechtsstatus der auf dieser Seite vorhandenen Informationen. Stammen Informationen, die auf Internetseite rundfunkbeitrag.de vorhanden sind, offiziell von ARD?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. März 2018
  • Frist
    13. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Interne…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information auf Internetseite rundfunkbeitrag.de [#26967]
Datum
11. März 2018 01:47
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Internetseite rundfunkbeitrag.de hat viele Informationen, auch zu ARD. Bitte schicken Sie mir Information über den Rechtsstatus der auf dieser Seite vorhandenen Informationen. Stammen Informationen, die auf Internetseite rundfunkbeitrag.de vorhanden sind, offiziell von ARD?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Die…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Information auf Internetseite rundfunkbeitrag.de [#26967]
Datum
12. März 2018 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
88,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre e-mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Die Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen ist nicht für den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zuständig, der die Seite www.rundfunkbeitrag.de<http://www.rundfunkbeitrag.de> verantwortet. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Anfrage an die im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
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