Information über Kostenverlauf bei Überziehung der Termine zur HU

ich möchte Sie hiermit, anhand von 6 Fallbeispielen, um eine allgemeine Information über den Kostenverlauf bei der Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung bitten. Dabei müssen alle Kraftfahrzeuge nicht zur Sicherheitsprüfung angemeldet werden.

1. Überziehung des HU-Termins um mehr als 2 bis zu 4 Monate
2. Überziehung des HU-Termins um mehr als 4 bis zu 8 Monate
3. Überziehung des HU-Termins um mehr als 8 Monate

4. HU-Plakette gültig bis 02/2020
Feststellung der Überziehung am 15.10.2020
5. HU-Plakette gültig bis 03/2020
Feststellung der Überziehung am 15.10.2020
6. HU-Plakette gültig bis 04/2020
Feststellung der Überziehung am 15.10.2020

Bitte teilen Sie mir hier insbesondere auch die Gesamtkosten (Gebühren) inklusive der erhobenen Verwarn- und Bußgelder, die Postzustellungsgebühren und weitere Kosten, die von der Zulassungsbehörde bei einer Nachholung der Hauptuntersuchung innerhalb einer Frist von 14 Tagen, also regulär und ohne weitere Vorkommnisse, pünktlich abgewickelt wird.

Falls durch meine kleine Informationsanfrage Kosten ausgelöst werden sollten, bitte ich Sie vorab um eine kurze Information und verbleibe stets,

mit freundlichem Gruß

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Straßenverkehrsamt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Information über Kostenverlauf bei Überziehung der Termine zur HU [#201944]
Datum
29. Oktober 2020 10:34
An
Straßenverkehrsamt Bochum
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich möchte Sie hiermit, anhand von 6 Fallbeispielen, um eine allgemeine Information über den Kostenverlauf bei der Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung bitten. Dabei müssen alle Kraftfahrzeuge nicht zur Sicherheitsprüfung angemeldet werden. 1. Überziehung des HU-Termins um mehr als 2 bis zu 4 Monate 2. Überziehung des HU-Termins um mehr als 4 bis zu 8 Monate 3. Überziehung des HU-Termins um mehr als 8 Monate 4. HU-Plakette gültig bis 02/2020 Feststellung der Überziehung am 15.10.2020 5. HU-Plakette gültig bis 03/2020 Feststellung der Überziehung am 15.10.2020 6. HU-Plakette gültig bis 04/2020 Feststellung der Überziehung am 15.10.2020 Bitte teilen Sie mir hier insbesondere auch die Gesamtkosten (Gebühren) inklusive der erhobenen Verwarn- und Bußgelder, die Postzustellungsgebühren und weitere Kosten, die von der Zulassungsbehörde bei einer Nachholung der Hauptuntersuchung innerhalb einer Frist von 14 Tagen, also regulär und ohne weitere Vorkommnisse, pünktlich abgewickelt wird. Falls durch meine kleine Informationsanfrage Kosten ausgelöst werden sollten, bitte ich Sie vorab um eine kurze Information und verbleibe stets, mit freundlichem Gruß
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201944/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Information über Kostenverlauf bei Überziehung d…
An Straßenverkehrsamt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Information über Kostenverlauf bei Überziehung der Termine zur HU [#201944]
Datum
1. Dezember 2020 01:41
An
Straßenverkehrsamt Bochum
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Information über Kostenverlauf bei Überziehung der Termine zur HU“ vom 29.10.2020 (#201944) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201944/

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Information über Kostenverlauf bei Überziehung der Termine zur HU“ [#201944] [#201944]
Datum
23. Dezember 2020 23:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201944/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde leider bis heute nicht geantwortet hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201944.pdf Anfragenr: 201944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201944/