Sehr geehrter Herr Brinkmann,
Ihre u. a. E-Mail-Anfrage von 09.02.2015 zu Schüler*innen-Zahlen in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 - aufgeteilt, nach: Grundschüler*innen (1. bis 4. Klasse), Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) und Schüler*innen der Sekundarstufe II/Oberstufe (10. Klasse bis zur 13. Klasse), sowie die Ausgaben für diese Schulen und Schüler*innen in dem Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014 nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG S-H) haben Sie vermutlich an alle Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte gerichtet.
Insofern gab es zunächst eine "Rückkopplung" mit dem Schulrechtsreferat im Ministerium für Schule und Berufsbildung, das die Auskunft erteilte, dass nur diejenigen Informationen herauszugeben sind, die bei den Schulämtern der Kreise und kreisfreien Städte tatsächlich vorhanden sind. Eine gesonderte Erhebung von Daten muss nicht erfolgen.
Insofern handelt es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine "einfache" Auskunft nach dem IZG S-H, denn die von Ihnen angeforderten Daten (Schüler*innen-Zahlen in der von Ihnen erbetenen Aufteilung nach den Klassenstufen 1 - 4, SEK I und II) sowie die die Ausgaben für diese Schulen und Schüler*innen in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 sind hier in dieser detaillierten Zusammenstellung nicht erfasst bzw. nicht bekannt, weil
a) das Schulamt des Kreises Dithmarschen - als Untere Schulaufsichtsbehörde - nicht für alle Schulen bzw. Schularten (z. B. nicht für Gymnasien und Berufsbildende Schulen) zuständig und
b) der Kreis Dithmarschen lediglich Schulträger von 3 (von insgesamt 6) Gymnasien im Kreisgebiert sowie des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (FöZ GE) und des BerufsBildungsZentrums (BBZ) Dithmarschen
ist.
Für die anderen Schulen ist das Ministerium für Schule und Berufsbildung als Obere Schulaufsicht zuständig.
Beantworten kann ich Ihnen allerdings die Frage nach der Anzahl der Schulen im Zuständigkeitsbereich des Schulamtes, des Kreises als Schulträger sowie im Kreisgebiet insgesamt.
In Dithmarschen gibt es 43 Schulen (einschl. Freie Waldorfschule Wöhrden und BerufsBildungsZentrum (BBZ) Dithmarschen AöR).
Davon ist das Schulamt des Kreises Dithmarschen als Untere Schulaufsichtsbehörde zuständig für
20 Grundschulen mit zusätzlich 10 Grundschul-Außenstellen (allerdings nicht für die Grundschule in Büsum*!)
11 Gemeinschaftsschulen (allerdings nicht für die Gemeinschaftsschule in Büsum*!)
3 FöZ Lernen u. a. mit zusätzlich 6 Außenstellen
1 FöZ GE
= 35 Schulen, hinzu kommen
3 "Kreis"-Gymnasien in Trägerschaft des Kreises (Schulaufsicht: Land)
2 Städtische Gymnasien in Trägerschaft der Städte Heide und Brunsbüttel (Schulaufsicht: Land)
1 Gymnasium mit Grund- und Gemeinschaftsschulteil in Trägerschaft der Gemeinde Büsum* (Schulaufsicht: Land)
= 41 Schulen, hinzu kommen
1 BerufsBildungsZentrum (BBZ) Dithmarschen AöR einschl. Berufliches Gymnasium (Schulaufsicht: Land)
1 Freie Waldorfschule Wöhrden (Schulaufsicht: Land)
= 43 Schulen insgesamt.
Die von Ihnen angefragten Schüler*innen-Zahlen für die Schuljahre 2012/13 sowie 2013/14 sind einerseits hier nicht in der von Ihnen angefragten Aufteilung erfasst - und wären darüber hinaus auf Kreisebene auch unvollständig, weil diese nicht alle Schulen (z. B. in Büsum*) und alle abgefragten Klassenstufen (z. B. SEK I und II aller Gymnasien bzw. des Beruflichen Gymnasiuns) umfassen würden.
Bezüglich der Schüler*innen-Zahlen für die Schuljahre 2012/13 sowie 2013/14 für alle Schulen kann insofern allenfalls auf die Erfassung und Veröffentlichungen des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein aufmerksam gemacht werden:
http://www.statistik-nord.de. Dort sind die Verzeichnisse der Allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen der letzten Jahre als Ergebnis der jährlichen amtlichen Schulstatistik veröffentlicht.
Was die Ausgaben für diese Schulen und Schüler*innen betrifft, werden diese hier ebenfalls nicht erfasst. Die Ausgaben setzen sich zusammen aus
a) den sächlichen Ausgaben gem. § 48 SchulG S-H beim jeweiligen Schulträger vor Ort und
b) den persönlichen Kosten (Lehrer-Personalkosten u. a.) gem. § 36 SchulG S-H durch das Land S-H (Ausnahme: Landes-Zuschuss gem. §§ 119 ff. SchulG S-H an Freie Waldorfschule Wöhrden).
Die sächlichen Ausgaben beim Schulträger werden einerseits nicht zwingend für alle Schularten nach Klassenstufen 1 - 4, 5 - 9 sowie 10 - 13) aufgeteilt (z. B. Gymnasium umfasst Klassenstufe 5 - 13) und andererseits bei den Schulträgern auch nicht nach Schuljahren - sondern nach Haushaltsjahren - im Rahmen der jeweiligen Haushaltsführung verbucht.
Über die Lehrer-Personalkosten des Landes für die verschiedenen Schulen, Schularten und ggfs. Klassenstufen liegen hier ebenfalls keine entsprechenden Daten vor.
Insofern kann allenfalls auf die folgende Internetseite verwiesen werden:
http://www.news4teachers.de/2013/06/gro… auf der zumindest "Vergleiche" der Kosten je Schüler*innen in den verschiedenen Bundesländern veröffentlicht worden sind, ein "Herunterbrechen" der Kosten auf Kreisebene ist in diesem Zusammenhang nicht bekannt.
Ich hoffe, Ihnen mit der o. a. Auskunft zumindest weitergeholfen zu haben. So weit ist diese Auskunft gebührenfrei.
Weitere Angaben zu Schüler*innen-Zahlen könnten nur mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand ermittelt werden, der Ihnen nach unserer Verwaltungsgebührensatzung nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt werden müsste.
Bezüglich der Ermittlung und Zusammenstellung von sächlichen Ausgaben anderer Schulträger sowie der persönlichen Kosten des Landes ist der Kreis grundsätzlich nicht zuständig. Insofern gibt es auch keine Rechtsgrundlage bzw. keinen Anspruch auf eine Ermittlung bzw. Bereitstellung entsprechender Daten.
Grundsätzlich kann ich Ihnen ansonsten nur empfehlen, sich diesbezüglich bzw. grundsätzlich an das zuständige Ministerium zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen