Information über Schulen und Schüler*innen

Wie viele Schüler*innen gab es im Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014 in ihrem Zuständigkeit Bereich. Auch aufgeteilt nach: Grundschüler*innen (1. bis 4. Klasse), Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) und Schüler*innen der Sekundarstufe II/Oberstufe (10. Klasse bis zur 13. Klasse).
Wie viele Schulen gibt es in Ihrem Zuständigkeit Bereich, bitte auch aufgeteilt nach der Schulart.
Und wie hoch sind die Ausgaben für diese Schulen und Schüler*innen in dem Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014.
Vielen Dank im Voraus!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2015
  • Frist
    11. März 2015
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Samuel Brinkmann
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele …
An Der Landrat des Kreises Dithmarschen Details
Von
Samuel Brinkmann
Betreff
Information über Schulen und Schüler*innen [#8637]
Datum
9. Februar 2015 21:16
An
Der Landrat des Kreises Dithmarschen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Schüler*innen gab es im Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014 in ihrem Zuständigkeit Bereich. Auch aufgeteilt nach: Grundschüler*innen (1. bis 4. Klasse), Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) und Schüler*innen der Sekundarstufe II/Oberstufe (10. Klasse bis zur 13. Klasse). Wie viele Schulen gibt es in Ihrem Zuständigkeit Bereich, bitte auch aufgeteilt nach der Schulart. Und wie hoch sind die Ausgaben für diese Schulen und Schüler*innen in dem Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014. Vielen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Samuel Brinkmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Samuel Brinkmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Samuel Brinkmann

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Der Landrat des Kreises Dithmarschen
Sehr geehrter Herr Brinkmann, Ihre u. a. E-Mail-Anfrage von 09.02.2015 zu Schüler*innen-Zahlen in den Schuljahr…
Von
Der Landrat des Kreises Dithmarschen
Betreff
Information über Schulen und Schüler*innen [#8637]
Datum
16. Februar 2015 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Brinkmann, Ihre u. a. E-Mail-Anfrage von 09.02.2015 zu Schüler*innen-Zahlen in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 - aufgeteilt, nach: Grundschüler*innen (1. bis 4. Klasse), Schüler*innen der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) und Schüler*innen der Sekundarstufe II/Oberstufe (10. Klasse bis zur 13. Klasse), sowie die Ausgaben für diese Schulen und Schüler*innen in dem Schuljahr 2012/2013 und 2013/2014 nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG S-H) haben Sie vermutlich an alle Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte gerichtet. Insofern gab es zunächst eine "Rückkopplung" mit dem Schulrechtsreferat im Ministerium für Schule und Berufsbildung, das die Auskunft erteilte, dass nur diejenigen Informationen herauszugeben sind, die bei den Schulämtern der Kreise und kreisfreien Städte tatsächlich vorhanden sind. Eine gesonderte Erhebung von Daten muss nicht erfolgen. Insofern handelt es sich bei Ihrer Anfrage nicht um eine "einfache" Auskunft nach dem IZG S-H, denn die von Ihnen angeforderten Daten (Schüler*innen-Zahlen in der von Ihnen erbetenen Aufteilung nach den Klassenstufen 1 - 4, SEK I und II) sowie die die Ausgaben für diese Schulen und Schüler*innen in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 sind hier in dieser detaillierten Zusammenstellung nicht erfasst bzw. nicht bekannt, weil a) das Schulamt des Kreises Dithmarschen - als Untere Schulaufsichtsbehörde - nicht für alle Schulen bzw. Schularten (z. B. nicht für Gymnasien und Berufsbildende Schulen) zuständig und b) der Kreis Dithmarschen lediglich Schulträger von 3 (von insgesamt 6) Gymnasien im Kreisgebiert sowie des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (FöZ GE) und des BerufsBildungsZentrums (BBZ) Dithmarschen ist. Für die anderen Schulen ist das Ministerium für Schule und Berufsbildung als Obere Schulaufsicht zuständig. Beantworten kann ich Ihnen allerdings die Frage nach der Anzahl der Schulen im Zuständigkeitsbereich des Schulamtes, des Kreises als Schulträger sowie im Kreisgebiet insgesamt. In Dithmarschen gibt es 43 Schulen (einschl. Freie Waldorfschule Wöhrden und BerufsBildungsZentrum (BBZ) Dithmarschen AöR). Davon ist das Schulamt des Kreises Dithmarschen als Untere Schulaufsichtsbehörde zuständig für 20 Grundschulen mit zusätzlich 10 Grundschul-Außenstellen (allerdings nicht für die Grundschule in Büsum*!) 11 Gemeinschaftsschulen (allerdings nicht für die Gemeinschaftsschule in Büsum*!) 3 FöZ Lernen u. a. mit zusätzlich 6 Außenstellen 1 FöZ GE = 35 Schulen, hinzu kommen 3 "Kreis"-Gymnasien in Trägerschaft des Kreises (Schulaufsicht: Land) 2 Städtische Gymnasien in Trägerschaft der Städte Heide und Brunsbüttel (Schulaufsicht: Land) 1 Gymnasium mit Grund- und Gemeinschaftsschulteil in Trägerschaft der Gemeinde Büsum* (Schulaufsicht: Land) = 41 Schulen, hinzu kommen 1 BerufsBildungsZentrum (BBZ) Dithmarschen AöR einschl. Berufliches Gymnasium (Schulaufsicht: Land) 1 Freie Waldorfschule Wöhrden (Schulaufsicht: Land) = 43 Schulen insgesamt. Die von Ihnen angefragten Schüler*innen-Zahlen für die Schuljahre 2012/13 sowie 2013/14 sind einerseits hier nicht in der von Ihnen angefragten Aufteilung erfasst - und wären darüber hinaus auf Kreisebene auch unvollständig, weil diese nicht alle Schulen (z. B. in Büsum*) und alle abgefragten Klassenstufen (z. B. SEK I und II aller Gymnasien bzw. des Beruflichen Gymnasiuns) umfassen würden. Bezüglich der Schüler*innen-Zahlen für die Schuljahre 2012/13 sowie 2013/14 für alle Schulen kann insofern allenfalls auf die Erfassung und Veröffentlichungen des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein aufmerksam gemacht werden: http://www.statistik-nord.de. Dort sind die Verzeichnisse der Allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen der letzten Jahre als Ergebnis der jährlichen amtlichen Schulstatistik veröffentlicht. Was die Ausgaben für diese Schulen und Schüler*innen betrifft, werden diese hier ebenfalls nicht erfasst. Die Ausgaben setzen sich zusammen aus a) den sächlichen Ausgaben gem. § 48 SchulG S-H beim jeweiligen Schulträger vor Ort und b) den persönlichen Kosten (Lehrer-Personalkosten u. a.) gem. § 36 SchulG S-H durch das Land S-H (Ausnahme: Landes-Zuschuss gem. §§ 119 ff. SchulG S-H an Freie Waldorfschule Wöhrden). Die sächlichen Ausgaben beim Schulträger werden einerseits nicht zwingend für alle Schularten nach Klassenstufen 1 - 4, 5 - 9 sowie 10 - 13) aufgeteilt (z. B. Gymnasium umfasst Klassenstufe 5 - 13) und andererseits bei den Schulträgern auch nicht nach Schuljahren - sondern nach Haushaltsjahren - im Rahmen der jeweiligen Haushaltsführung verbucht. Über die Lehrer-Personalkosten des Landes für die verschiedenen Schulen, Schularten und ggfs. Klassenstufen liegen hier ebenfalls keine entsprechenden Daten vor. Insofern kann allenfalls auf die folgende Internetseite verwiesen werden: http://www.news4teachers.de/2013/06/gro… auf der zumindest "Vergleiche" der Kosten je Schüler*innen in den verschiedenen Bundesländern veröffentlicht worden sind, ein "Herunterbrechen" der Kosten auf Kreisebene ist in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Ich hoffe, Ihnen mit der o. a. Auskunft zumindest weitergeholfen zu haben. So weit ist diese Auskunft gebührenfrei. Weitere Angaben zu Schüler*innen-Zahlen könnten nur mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand ermittelt werden, der Ihnen nach unserer Verwaltungsgebührensatzung nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt werden müsste. Bezüglich der Ermittlung und Zusammenstellung von sächlichen Ausgaben anderer Schulträger sowie der persönlichen Kosten des Landes ist der Kreis grundsätzlich nicht zuständig. Insofern gibt es auch keine Rechtsgrundlage bzw. keinen Anspruch auf eine Ermittlung bzw. Bereitstellung entsprechender Daten. Grundsätzlich kann ich Ihnen ansonsten nur empfehlen, sich diesbezüglich bzw. grundsätzlich an das zuständige Ministerium zu wenden. Mit freundlichen Grüßen